Endabrechnung Musterklauseln

Endabrechnung. 1. Der Bauleiter muss dem Auftragnehmer die Endabrechnung innerhalb der in den besonderen Vertragsbedingungen Teil II vorgesehenen Frist vorlegen.
Endabrechnung. Die GE erstellt bis zum 31. Xxxx des Folgejahres aus den Verwendungsnachweisen gem. § 11 die Endabrechnung für die Kostenträger. Sie führt die übermittelten Daten für die Gesamtevaluation gemäß Anlage III zusammen und leitet diese an die nach Anlage III für die Gesamtevaluation zuständige Stelle weiter.
Endabrechnung. 24.1 Die Abrechnung des Nutzungsentgelts nach Vertragsende erfolgt taggenau auf den Tag der Fahrzeugrückgabe bezogen und unter Berücksichtigung der vertraglich definierten Laufzeit. Grundlage der taggenauen Abrechnung ist der Zugang der Bestätigung der Rückgabe, die entweder über die Logistik-App oder durch Übermittlung der Rückgabeanzeige per E-Mail erfolgt. Ohne deren Übermittlung läuft der Vertrag und somit die Berechnung weiter. Ergibt sich im Rahmen der Endabrechnung einer Überzahlung, wird am Ende des letzten Monats der Vertragslaufzeit eine Gutschrift erstellt.
Endabrechnung a. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung legt dem GKV-Spitzen- verband sowie dem PKV-Verband bis zum 31. Mai des auf das abzu- rechnende Jahr folgenden Jahres eine Jahresendabrechnung vor. Grundlage für die Jahresendabrechnung der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung sind die von den Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum 30. April eines jeden Jahres für das vorhergehende Jahr zu lie- fernden Daten. Dies gilt für die Durchführung der Förderung der weite- ren Facharztgruppen entsprechend. Die Endabrechnung findet in ei- nem gemeinsamen Rechnungslauf statt. Die Beträge der Endabrech- nung sind dabei getrennt für die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für die Förderung weiterer Facharztgruppen ge- trennt auszuweisen. Forderungen an den GKV-Spitzenverband sowie an den PKV-Verband werden von diesen innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Jah- resendabrechnung an die Kassenärztliche Bundesvereinigung über- wiesen. Ein Überschuss wird von der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung innerhalb von sechs Wochen nach Übermittlung der Jahres- endabrechnung an den GKV-Spitzenverband sowie an den PKV- Verband überwiesen.
Endabrechnung. Die verbleibende Summe wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Etwaige Sonderkosten wie für Zusatz-Equipment und Gruppenführung werden in die Endabrechnung einbezogen.
Endabrechnung. Spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung erfolgt die endgültige Berechnung des Entgeltes der Mieten und Nebenleistungen zuzüglich Umsatzsteuer. Der Abrechungsbetrag ist unter Berücksichtigung der Akontozahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Endabrechnung. Mit näher rückendem Auslieferungsdatum erhalten Sie von uns die Kostenaufstellung. Sie beinhaltet alle auf Basis Ihrer endgültigen Fahrzeugkonfiguration in Rechnung gestellten Beträge, einschließlich Steuern und amtliche oder staatliche Gebühren.
Endabrechnung. Spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung erfolgt die endgültige Berechnung des Entgeltes der Mieten und Nebenleistungen zuzüglich der Umsatzsteuer in der zu diesem Zeitpunkt gesetzlichen Höhe. Der sich aus der Abrechnung ergebene Saldo ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig bzw. wird von forte auf ein vom Vertragspartner namhaft gemachtes Konto erstattet.