Endabrechnung. 1. Der Bauleiter muss dem Auftragnehmer die Endabrechnung innerhalb der in den besonderen Vertragsbedingungen Teil II vorgesehenen Frist vorlegen.
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Endabrechnung. 1. Der Bauleiter muss dem Auftragnehmer die Endabrechnung innerhalb der in den besonderen Vertragsbedingungen Teil II vorgesehenen Frist vorlegen.
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Endabrechnung. 1ART. Der 23 CONTO FINALE 1.Der Bauleiter muss dem Auftragnehmer die Endabrechnung innerhalb der in den besonderen Vertragsbedingungen Teil II vorgesehenen Frist vorlegen.
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