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Rechnung Musterklauseln

Rechnung. (§ 15) 9.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über, wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangs- stelle die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auf- tragnehmers abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist. 12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienst- stelle auszustellen. 12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen. 12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehme- rin oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile (§§ 331 ff StGB) an- bietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vor- bereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. 10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehme- xxx oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nach- weislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Xxxxxxxxxxxxx bzw. Leistungsnachweise.
Rechnung. Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten einzuhalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie gegebenenfalls sonstige im Vertrag festgelegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form nachzuweisen. Rechnungsbeträge, die für Änderungen und Ergänzungen zu zahlen sind, sollen unter Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen von den übrigen getrennt aufgeführt oder besonders kenntlich gemacht werden.
Rechnung. 21.1 Die Rechnung ist unter Anführung sämtlicher Bestelldaten, insbesondere Bestellnummer, nach vollständig erbrachter Leistung an SWAROVSKI zu senden. Rechnungen, deren Ausfertigung diesen Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Bestellkennzeichen nicht entsprechen, gelten als nicht gelegt. Der VERTRAGSPARTNER hat die Rechnung prüfbar und übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Positionen und die Bezeichnungen der Vertragsunterlagen einzuhalten. 21.2 Der VERTRAGSPARTNER erstellt die Rechnungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Umsatzsteuergesetzen und - vorschriften. Allfällige Umsatzsteuer ist auf das vereinbarte Entgelt aufzuschlagen. Das vereinbarte Entgelt versteht sich als Nettozahlung ohne Abzug von allfälligen Bank-, Transfer- oder ähnlichen Gebühren. Vom vereinbarten Entgelt sind hingegen allfällige Quellensteuern sowie ähnliche Steuern, Gebühren oder Beiträge abzuziehen, die SWAROVSKI gemäß den geltenden Bestimmungen einbehalten muss 21.3 Rechnungen sind einheitlich an folgende Rechnungsadresse zu stellen: Swarovski Optik KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Straße 70, A-6067 Absam. Der Sachbearbeiter und der Projektname sind im Betreff der Rechnung anzuführen. 21.4 Den Rechnungen über Arbeitsleistungen und Montagen sind die von der Projektleitung von SWAROVSKI unterschriebene Zeitausweise beizugeben. Zessionen bedürfen des vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses von SWAROVSKI. Rechnungen und Auftragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung zu senden. Sämtliche Rechnungen sind schlussrechnungsmäßig und kumulierend auszustellen. Es ist jeweils die gesamte Teilleistung in Rechnung zu stellen und die bisherige Teilleistungssumme in Abzug zu bringen. 21.5 Bei Sendungen, welche die EU-Außengrenzen überschreiten, sind zwei Rechnungen als Zollpapiere und Warenverkehrsbescheinigungen bzw. Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beizuschließen oder mit der Bezeichnung "Für Zollwesen" so rechtzeitig an das Empfangswerk einzusenden, dass sie beim Eingang der Ware vorliegen. 21.6 Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versandpapieren und auf den einzelnen Verpackungseinheiten (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben. 21.7 Bei Verstoß gegen Richtlinien und Verordnungen von SWAROVSKI behält sich SWAROVSKI Rechnungsminderungen bzw. Belastungen gegenüber dem VERTRAGSPARTNER vor. 21.8 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung (inkl. a...
Rechnung. Für den Postversand in Papierform wird pro Monatsrechnung eine Gebühr von CHF 2.– verrechnet. Anstelle der kostenpflichtigen Papierrechnung können Sie Ihre Monatsrechnung kostenlos elektronisch als PDF-Datei erhalten. Aktivieren Sie diese Funktion in Ihrem VisecaOne Digital Service. Ich als Antragsteller für die Hauptkarte bzw. Hauptkarteninhaber erkläre, dass die Gelder, die zur Begleichung der Kreditkartenrechnung der Hauptkarte und, sofern beantragt, der Zusatzkarte dienen und/oder über diesen Betrag hinaus bei der Kartenherausgeberin eingebracht werden (Zutreffendes bitte ankreuzen), ausschliesslich mir gehören. mir und dem Zusatzkarteninhaber gemeinsam gehören. ausschliesslich dem Zusatzkarteninhaber gehören. der/den nachfolgend aufgeführten Person/en gehören: Vorname, Name, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse, Land Ich als Antragsteller für die Hauptkarte bzw. Hauptkarteninhaber erkläre weiter, dass die wirtschaftliche Berechtigung hinsichtlich der verbuchten Vermögens- werte auf dem Belastungskonto für die Debit-Funktion (Zutreffendes bitte ankreuzen), mit der zur Kredit-Funktion erklärten wirtschaftlichen Berechtigung mit der zur Kredit-Funktion erklärten wirtschaftlichen Berechtigung Vorname, Name, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse, Land Ich als Antragsteller für die Hauptkarte bzw. Hauptkarteninhaber verpflichte mich, Änderungen der Bank/Kartenherausgeberin von mir aus mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Formulars ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).
Rechnung. (§ 15) 12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle auszustellen. 12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen. 12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
Rechnung. Rechnungen sind uns mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung/Leistung gesondert in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Die Rechnung muss alle erforderlichen Bestell-, Verpackungs- und Lieferangaben vollständig enthalten. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst zum Zeitpunkt der Richtigkeit als bei uns eingegangen.
Rechnung. 10.1. Anforderungen an die Rechnungsstellung
Rechnung. Rechnungen sind, wenn nicht anders vorgeschrieben, in Papierform oder als elektronisches Dokument („Portable Document Format“, .pdf) nach Lieferung und/oder Leistung an uns zu senden. Rechnungen ohne Angabe unserer Bestellnummer sind nicht ordnungsgemäß, werden von uns nicht bearbeitet und gelten als nicht gestellt. Eine Zession des Rechnungsbetrages ist nur mit unserem vorhergehenden schriftlichen Einverständnis gestattet.
Rechnung. Ein Anspruch auf Rechnungskauf besteht nicht. Sie können als Neukunde den Rechnungskauf (bei Bonität) erst nach einer ersten Kaufabwicklung wählen.
Rechnung. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH übersendet dem Kunden standardmäßig keine Papierrechnung. Stattdessen ermöglicht die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH dem Kunden im Rahmen der bestehenden tech- nischen und betrieblichen Möglichkeiten, seine Rechnung online unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx abzurufen. Die Erstellung einer Papierrechnung ist möglich, jedoch ko- stenpflichtig.