Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B. Kabelmodem, Router, CI-Mo- dul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kun- den je nach vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeitlich befristet (Miete/Leihe). 4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit auszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. si- cherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Ein- haltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemiete- ten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorla- gen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Be- stimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funk- tionsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft. AGB-Privatkunden-0622 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzu- treten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungs- ansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Man- gelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen. 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanal-belegungs- listen) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, · die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vor- nehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungs- gemäßen Gebrauch einzusetzen; · der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangs- daten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die zum Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN- Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsäch- lichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; · bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; · bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlas- senen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse sowie eine Retourennummer werden dem Kunden recht- zeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm über-lassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B. Kabelmodem, Router, CI-Mo- dul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kun- den je nach vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeitlich befristet (Miete/Leihe).
4.2 Soweit Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft Endgeräte (z. B. ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (LeiheKabelmodem inkl. Telefonadapter) zur Nutzung überlassen wird(Leihe/Miete), verbleibt es so verbleiben die Geräte im Eigentum der Gesellschaft bzwvon SAT-Kabel®. des Her- stellers. Die Gesellschaft Der Kunde ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit auszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. si- cherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Ein- haltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen.
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemiete- ten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorla- gen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Be- stimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmtzum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen Gerät verpflichtet. Im Falle einer während der Funk- tionsuntüchtigkeit Obhut des Kunden eingetretenen und von ihm zu vertretenen Beschädigungen/Verlust des Leih-oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind Mietgerätes (z.B. durch unsachgemäße Behandlungauch Blitz- und Überspannungsschaden), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft. AGB-Privatkunden-0622
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzu- treten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungs- ansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung einen Wertersatz zu setzenleisten. Der Kundenservice wird die Man- gelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen.
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanal-belegungs- listen) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, · die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vor- nehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungs- gemäßen Gebrauch einzusetzen; · der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangs- daten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; Wenn der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die zum Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN- Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden das AGB SAT-Kabel® 11/2016 Seite 2 Kabelmodem gemietet hat, ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsäch- lichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; · bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; · bei er nach Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlas- senen Endgeräte verpflichtet, das Gerät innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr in der Originalverpackung an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr SAT-Kabel® zurückzusenden; die Adresse sowie eine Retourennummer werden dem Kunden recht- zeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet Kommt der Kunde die ihm über-lassenen Endgeräte trotz Mahnung dieser Verpflichtung nicht zurücknach, hat er Wertersatz der Kunde das monatliche Nutzungsentgelt bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe oder den Kaufpreis zu leistenentrichten. Für Mängel, die während der Dauer des Miet- bzw. Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet SAT-Kabel® nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Haftung (§ 536 a | BGB) ist ausgeschlossen. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern SAT-Kabel® die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
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Sources: Agb Breitband Kabel Internet Zugang
Endgeräte. 4.1 Für Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens AIG eine kompatible An- schlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09288/28 99 9 99 bei AIG informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von AIG zur Verfügung ge- stellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von AIG genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von AIG freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. AIG behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten je- derzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqua- lität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des War- tungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung). Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von AIG keinen An- schlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie ▇▇▇▇ des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert wer- den.
1. Der Telekommunikationsanbieter (im Folgenden als „TK-Anbieter“ bezeichnet), Antennen-Interessengemein- schaft Geroldsgrün e. V. erbringt seine angebotenen Dienstleistungen ausschließlich gemäß den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars, der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) sowie - soweit anwendbar - den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (im Fol- genden als „TKG“ bezeichnet) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die der Vertragspartner (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen so- wie die Beseitigung von Störungen Anwendung.
2. Das TKG findet auch dann Anwendung, wenn in den folgenden AGB nicht ausdrücklich auf das TKG Bezug genommen werden sollte.
3. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
4. Sollte der Kunde eigene AGB haben, so werden diese nicht Bestandteil des Vertrags. Selbst wenn der TK- Anbieter nicht explizit widerspricht, finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ebenfalls keine Anwendung.
1. Alle Angebote des TK-Anbieters sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.
2. Der Vertrag über die Nutzung der Dienste des TK-Anbieters zwischen dem TK-Anbieter und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden, unter Verwendung des entspre- chenden Formulars (Angebot) und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Empfang TK-Anbie- ter (Annahme), zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preisverzeichnissen, diesen AGB und der Vertragsleistungen benötigt Vertragszusammenfas- sung gemäß § 54 TKG, soweit im Auftragsformular nichts anderes vereinbart ist. Der TK-Anbieter kann die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern.
3. Der TK-Anbieter kann den Vertragsschluss von der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B. KabelmodemVorlage einer schriftlichen Vollmacht, Router, CI-Mo- dul, SmartCard eines Mietvertrages und/oder Receiver)des Personalausweises abhängig machen.
4. Die Gesellschaft überlässt dem Kun- den je nach vertraglicher Vereinbarung Für bestimmte Leistungen des TK-Anbieters ist Voraussetzung für die Leistungserbringung des TK-Anbieters ein Endgerät entweder auf Dauer Hausanschluss sowie eine vom gewählten Produkt abhängige Innenhausverkabelung (Kauf) oder zeitlich befristet (Miete/LeiheVerkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router).
4.2 5. Sowohl für Arbeiten am Hausanschluss als auch für eine ggf. notwendige Hausinstallation hat der Kunde die Genehmigung des Hauseigentümers oder eines anderen diesbezüglichen Rechtsinhabers einzuholen, soweit im Auftragsformular keine anderweitige Regelung vereinbart ist. Diese Genehmigung erfolgt im Wege eines Grundstücksnutzungsvertrages, der zwischen dem Eigentümer beziehungsweise Rechtsinhaber und dem TK- Anbieter oder einem mit dieser im Sinne der §§ 15ff AktG verbundenen Unternehmen geschlossen wird.
6. Der TK-Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung Dritter zu bedienen. Soweit der TK-Anbieter sich zur Erbringung seiner Dienste Dritter bedient, werden diese Dritten nicht Vertragspartner des Kunden.
7. Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung von Protokollen, die auf IPv4 (IETF RFC 791 mit Up- dates) oder IPv6 (IETF RFC 8200 mit Updates) aufsetzen, übermitteln.
8. Der TK-Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Kunden für IP-Adressräume dauerhaft zu überlassen.
1. Der TK-Anbieter ermöglicht dem Kunden den Zugang zu seiner bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung seiner Dienste. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der AGB sowie den jeweils geltenden Preislisten, die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersInternet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen werden können.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit auszutauschenQualität und der Service-Level bezüglich der Dienste ergeben sich vorrangig aus den Bedingungen des Auftragsformulars und der Leistungsbeschreibung. Ist dort nichts Abweichendes vereinbart, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. si- cherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Ein- haltung haben die vom TK-Anbieter angebotenen Dienste eine über das Kalenderjahr gemittelte Verfügbarkeit von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen97 Prozent.
4.3 3. Soweit der TK-Anbieter neben den beauftragten Leistungen und Diensten zusätzliche entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Min- derungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
4. Die verschuldensunabhängige Haftung Leistungsverpflichtung des TK-Anbieters gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit der Gesellschaft TK-Anbieter mit der erforderlichen Sorgfalt ein übereinstimmendes Deckungsge- schäft geschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden des TK-Anbieters beruht. Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche benötigten Hardware- und Softwareeinrichtungen, -installationen oder sonstige technische Leistungen Dritter, mit Ausnahme der Entstö- rung gemäß § 536 a Abs58 TKG.
5. 1 1Der TK-Anbieter ermöglicht dem Kunden Zugang zum eigenen Telekommunikationsfestnetz und Verbindun- gen zu Festnetzen anderer Betreiber sowie zu Mobilfunknetzen anderer Betreiber und stellt dem Kunden – je nach Vertragsgestaltung Sprachkanäle mit einer oder mehreren Rufnummern zur Verfügung.
6. Alt. BGB für SchädenArt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, den je- weils aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preisverzeichnissen, die durch Mängel eines gemiete- ten Endgerätes verursacht wurdenim Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen werden können, welche bei Vertragsschluss vorla- genund der Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG, ist ausgeschlossensoweit im Auftragsformu- lar nichts anderes vereinbart ist.
7. Im Übrigen haftet Netz des TK-Anbieters sind Pre-Selection sowie Call-by-Call und die Gesellschaft für Mängel des gemieteten EndgerätesAnwahl bestimmter Sonderrufnum- mern nicht möglich, welche ebenso nicht vom Rufnummern die offline abgerechnet werden.
8. Der TK-Anbieter stellt dem Kunden im Rahmen seiner bestehenden technischen und betrieblichen Möglich- keiten nach dessen ▇▇▇▇ Leistungen mit den folgenden allgemeinen Leistungsmerkmalen als „Zugang zum Internet“ (Internet-Access) zur Verfügung:
a. Den Zugang über den Zugangsknoten (point of presence) in Form einer funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet, um dem Kunden die Übermittlung und den Abruf von Daten (IP-Pakete) in und aus dem Internet zu vertreten sind ermöglichen. Der Kunde kann auf diese Weise in ausschließlich eigener Verantwor- tung die im Internet zugänglichen Dienste wie z. B. WorldWideWeb, UseNet (z.B. durch unsachgemäße BehandlungNewsgruppen), gemäß den gesetzlichen Be- stimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmtFTP und E- Mail-Dienste in Anspruch nehmen. Im Falle der Funk- tionsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus GründenHierbei handelt es sich in aller Regel um Dienste Dritter, die nicht vom TK-Anbieter erbracht werden und auf deren Gestaltung und Inhalt der TK-Anbieter keinen Einfluss hat. Die vorgenannten Dienste bilden nur dann ein Angebot des TK-Anbieters, wenn sie ausdrücklich als Angebot des TK-Anbieters bezeichnet sind.
b. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der TK-Anbieter beim Internet-Access nur den Zugang zum Internet vermittelt und keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet und auf die angebotenen Inhalte hat. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz des TK-Anbieters von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten be- triebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen des TK-Anbieters. Verzögerungen, die sich aus der Überlastung der Leitungen im Internet ergeben, gehen nicht zu Lasten des TK-Anbie- ters.
c. Die Schnittstelle wird für den privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt. Der geschäftsmäßige Betrieb von File-Sharing-Systemen, Peer-to-Peer-Netzen und anderen Anwendungen mit ständigem Datenaus- tausch mit großer Bandbreite setzt einen gesonderten Vertrag zwischen dem Kunden und dem TK-An- bieter voraus.
d. der Zugang wird als Internet-Flatrate über den bestehenden Netzzugang vom TK-Anbieter ermöglicht. Davon abweichend können Angebote an Geschäftskunden mit einem Datenvolumen entsprechend den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars begrenzt werden.
9. Der TK-Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu vertreten sindeinem Internetknotenpunkt zu verschaffen. Der Zugang wird über das Telekommunikationsnetz vom TK-Anbieter realisiert. Soweit im Einzelfall zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, wird dieses kostenfrei von muss der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet TK-Anbieter nicht sicherstellen, dass die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur oder Dritten aus dem Internet abgerufenen Informationen beim Abrufenden eingehen. Dies gilt auch für den Ab- schluss und die Erfüllung von Geschäften.
10. Der TK-Anbieter vermittelt dem Kunden den Zugang bzw. verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Internets. Die dem Kunden zugänglichen Informationen im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern Internet werden vom TK-Anbieter nicht überprüft. Alle Infor- mationen, die der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft. AGB-Privatkunden-0622
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet istInternet abruft, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zusind, soweit nicht Ziffer im Einzelfall anderweitig gekennzeichnet, fremde Informationen im Sinne von §§ 8 etwas anderes bestimmtAbs. 1 S. 1, 9 S. 1 und 10 S. 1 TMG. Dies gilt insbesondere auch für Diskussionsforen und Chatgruppen.
11. Der Kunde nutzt die Angebote im Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den jeweils dort geltenden Regeln bzw. national oder international geltenden Gesetzen und Vorschriften und verpflichtet sich, diese ein- zuhalten. Dabei respektiert er Namens-, Urheber- und Markenrechte Dritter. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigtübermittelten Inhalte unterlie- gen keiner Überprüfung durch den TK-Anbieter, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigerninsbesondere nicht daraufhin, wenn ob sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen schadensverursa- chende Software (§ 440 Satz 3 BGBz. B. Viren) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzu- treten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungs- ansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzenenthalten.
12. Der Kundenservice wird die Man- gelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen.
4.6 Die Gesellschaft TK-Anbieter ist berechtigt, alle seine Leistungen jederzeit dem neuesten Stand der Technik (soweit dies zur Verbesserung der Leistungen des TK-Anbieters dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisierenzumutbar ist) sowie allen relevanten Gesetzes- änderungen oder -ergänzungen entsprechend anzupassen.
13. Ferner Der TK-Anbieter ist die Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates ohne Ankündigung den Internetzugang des Kunden einmal innerhalb von Kanal-belegungs- listen) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind24 Stunden kurzfristig zu unterbrechen.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, · die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vor- nehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungs- gemäßen Gebrauch einzusetzen; · der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangs- daten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die zum Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN- Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsäch- lichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; · bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; · bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlas- senen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse sowie eine Retourennummer werden dem Kunden recht- zeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm über-lassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
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Sources: Auftrag
Endgeräte. 4.1 Für Die Endgeräte (CPE) stellen die Nutzung Verbindung zum komro Netz- werk dar. Das CPE stellt die definierte Schnittstelle zur Verfü- gung und bildet den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte Übergabepunkt in den Verantwortungs- bereich des Kunden. Der Betrieb eines kundeneigenen CPE bzw. Router ist möglich und zulässig (TK-Endgerätegesetz; sog. „Routerwahlrecht“). Detaillierte Informationen können in dem Dokument „Schnittstellenbeschreibung“ unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. Die zusätzli- chen vertraglichen Bedingungen sowie Risiko- und Gewährleis- tungsausschlüsse ergeben sich aus den Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen (AGB). Weitergehende Installationsarbeiten im Verantwortungsbe- reich des Kunden, insbesondere Kabelverlegungsarbeiten oder Endgerätekonfigurationen, sind im Standardleistungsumfang nicht enthalten. In Abhängigkeit des CPE-Typs können ggf. weitergehende Kon- figurationen (z.B. Kabelmodem, Router, CIWLAN-Mo- dul, SmartCard und/Einstellungen) unter Beachtung der beigefügten Betriebsanleitung durch den Kunden selbst vorge- nommen oder Receiver)als besondere Leistung gegen zusätzliches Ent- gelt bei komro beauftragt werden. Bei einer Änderung der Übertragungsgeschwindigkeit oder des Dienstes kann ein CPE Tausch notwendig sein. Alle an das CPE angeschlossenen End- geräte sind im Verantwortungsbereich des Kunden soweit diese nicht durch ergänzende Produkte und Verträge von komro bereitgestellt werden. Die Gesellschaft überlässt dem Kun- den je nach vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeitlich befristet (Miete/Leihe).
4.2 Soweit dem Kunden Verantwortung für die Dauer notwen- dige Schutzmaßnahme des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wirdlokalen IP-Netzwerks liegt aus- schließlich beim Kunden. Innenleitungsnetze, verbleibt es welche sich nicht im Eigentum der Gesellschaft bzwkomro befinden, fallen in den Verantwor- tungsbereich des Kunden. des Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit auszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. si- cherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Ein- haltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen.
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemiete- ten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorla- gen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Be- stimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funk- tionsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur Weitergehende Leistungen im Falle Ver- antwortungsbereich des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät Kunden werden von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung komro im Eigentum der Gesell- schaft. AGB-Privatkunden-0622
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit Stan- dardleistungsumfang nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzu- treten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungs- ansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Man- gelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassenerbracht.
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanal-belegungs- listen) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, · die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vor- nehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungs- gemäßen Gebrauch einzusetzen; · der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangs- daten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die zum Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN- Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsäch- lichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; · bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; · bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlas- senen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse sowie eine Retourennummer werden dem Kunden recht- zeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm über-lassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
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