Energiepolitisches Umfeld Musterklauseln

Energiepolitisches Umfeld. Während das Jahr 2022 energiepolitisch aufgrund der Folgen des völkerrechtswidrigen rus- sischen Angriffskriegs auf die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 für die Energieversorgung im Allgemeinen und die Erdgasversorgung im Speziellen geprägt war durch Krisenbewälti- gung und die Sicherung der Versorgungssicherheit, kam es im Jahr 2023 zu einer relativen Stabilisierung. Auf Bundes- und EU-Ebene wurden aus Sicht der VNG AG auch zentrale energiepolitische Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben und teilweise abgeschlossen, die nicht nur primär der Krisenbewältigung dienten. Insbesondere die Novelle des Gebäu- deenergiegesetzes stand dabei im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit und medialen Berichterstattung. Auf bundespolitischer Ebene kam es gegen Jahresende infolge des Urteils des Bundesver- fassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 zu einer Ver- unsicherung bezüglich der weiteren Finanzierung energiepolitischer Vorhaben. Hinsichtlich der Planungen des bis 2032 in Deutschland geplanten Wasserstoff-Kernnetzes wurden weitere Schritte getätigt. Der Bundestag verabschiedete am 22. Dezember 2023 eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, welche die Beantragung und Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes regelt. Zudem verabschiedete das Bundeskabinett am 15. Novem- ber 2023 einen Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, mit der die Netzent- wicklungsplanung für Gas und Wasserstoff sowie die Finanzierung des Wasserstoff-Kern- netzes über ein Amortisationskonto geregelt werden sollen. Das parlamentarische Verfah- ren läuft 2024 weiter und soll Ende des ersten Quartals abgeschlossen werden. Die Fernlei- tungsnetzbetreiber Gas haben am 15. November 2023 ihren Antragsentwurf für das Wasser- stoff-Kernnetz mit einer Länge von rund 9.700 Kilometer bei der Bundesnetzagentur vorge- legt, der anschließend bis 8. Januar 2024 konsultiert wurde. Der formelle Antrag muss nach dem aktuellen Gesetzentwurf durch die Fernleitungsnetzbetreiber bis zum 21. Mai 2024 der Bundesnetzagentur vorgelegt werden. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-Novelle) und dem Wärmeplanungsge- setz (WPG) wurden 2023 zwei weitere zentrale Gesetzesvorhaben der Energie- und Klimapo- litik der Bundesregierung abgeschlossen. Die Gesetze traten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das WPG verpflichtet die Bundesländer dazu, eine flächendeckende Wärmeplanung für ihr Ho- heitsgebiet durchzuführen. Kern der GEG-Novelle ist die Einführung der Vorgabe von 65 Proze...
Energiepolitisches Umfeld. Die Europapolitik war im Berichtsjahr 2021 geprägt von der Umsetzung des europäischen Green Deal und der Schaffung gesetzlicher Vorgaben zur Erreichung des 55-prozentigen Einsparziels von CO2-Emissionen gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030. Im Juli 2021 veröffentlichte die EU- Kommission hierzu ein Paket mit neuen bzw. veränderten Richtlinien und Verordnungen unter dem Namen „Fit for 55“, darunter wichtige Regelungen zum europäischen Emissionshandel, zur Energieeffizienzrichtlinie und zur Lastenteilungsverordnung. Im Dezember 2021 wurde darüber hinaus ein zweites Paket der „Fit for 55“-Regularien vorgestellt. Hierin enthalten ist das sogenannte Gaspaket mit Veränderungen an der Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung insbesondere mit Blick auf klimaneutrale Gase und den Rechtsrahmen für Wasserstoff. Darüber hinaus wurde die EU-Methanstrategie konkretisiert. Die vorgeschlagenen Regelungen werden in den kommenden Monaten im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert und im Rahmen des Trilogverfahrens der EU verabschiedet. Anschließend erfolgt die Implementierung in nationales Recht. Die im Jahr 2020 vorgestellte Taxonomie zur Klassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten nach ihrem Beitrag zum Klimaschutz wurde weiter vorangetrieben. Diesbezüglich wurde Anfang Februar 2022 seitens der EU-Kommission der finale Vorschlag des delegierten Rechtsaktes der Taxonomie-Verordnung vorgelegt, wonach Erdgas und Atomkraft für einen Übergangszeitraum und unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig eingestuft werden. Bei Erdgas bezieht sich dies konkret auf ungekoppelte Gaskraftwerke und Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlagen. Somit wird auch die Transformation von Erdgas zu klimaneutralen Gasen berücksichtigt. International ist des Weiteren die Klimakonferenz in Glasgow hervorzuheben. Die Staaten bekräftigten das 1,5-Grad-Ziel von Paris und einigten sich auf einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Außerdem haben 103 Staaten inklusive Deutschland im Rahmen der Konferenz den Global Methane Pledge gestartet und sich verpflichtet, die Methanemissionen im Zeitraum von 2020 bis 2030 um 30 Prozent zu senken. Auch auf nationaler Ebene nahm die Energie- und Klimapolitik auf allen politischen Ebenen eine herausragende Rolle ein. Im Zuge angepasster Klimaziele und korrespondierender Gesetzesvorhaben standen weitere Emissionsminderungen in allen Sektoren im Fokus. Besonders prägend auf Bundesebene war die Verabschiedung der Novelle des Bundes- Klimaschutzgesetzes im Juni. Die No...

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