Entbindung vom Bankgeheimnis Musterklauseln

Entbindung vom Bankgeheimnis. Der Kreditnehmer ist damit einverstanden, dass notleidende Forderungen aus diesem Rahmenkredit an einen Inkassodienstleister übergeben werden. Der Kreditnehmer entbindet die Bank insofern vom Bankgeheimnis. Insbesondere entbinden Kreditnehmer, die in Österreich ansässig sind, die Bank vom Bankgeheimnis gemäß § 38 Abs. 2 Z 5 Bankwesengesetz und stimmen ausdrücklich zu, dass die Bank nach ausbleibender Rückzahlung sämtliche Informationen und Daten aus diesem Rahmenkreditvertrag sowie eine Kopie des Rahmenkreditvertrages an den Inkassodienstleister offenbart.
Entbindung vom Bankgeheimnis. Die Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH ist Teil einer Bankengruppe und aufgrund gesetzlicher Grundlagen verpflichtet bankgeheimnisrelevante Daten an die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG als auch an die Erste Group Bank AG weiterzugeben. Die Weitergabe dieser Daten stellt daher eine unverzichtbare Geschäftsgrundlage für die Leasinggeberin dar. Der Leasingnehmer kann die erteilte Zustimmung zur Entbindung des Bankgeheimnisses jederzeit widerrufen. Im Fall des Widerrufs kann die Leasinggeberin allerdings ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht mehr erfüllen und das Vertragsverhältnis nicht fortführen. Der Leasingnehmer entbindet die Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH mit seiner Unterschrift gegenüber der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, der Erste Group Bank AG, dem auf der ersten Seite des Vertrages angeführten Kreditinstitut, der CRIF GmbH und dem Kreditschutzverband von 1870 im unter Punkt Datenaustausch und Datenübermittlung genannten Umfang vom Bankgeheimnis. Bei Vermittlung durch die Volksbank Wien AG oder die SPARDA-BANK entbindet der Leasingnehmer die Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH darüber hinaus mit seiner Unterschrift gegenüber der Volksbank Wien AG oder der SPARDA-BANK im unter Punkt Datenaustausch und Datenübermittlung genannten Umfang vom Bankgeheimnis. Soweit der Leasingnehmer Unternehmer ist, entbindet er die Leasinggeberin mit seiner Unterschrift gegenüber Konzernunternehmen (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxx-xx/xxxxxxxxx- governance Leasingnehmer □ Ja, ich stimme zu. □ Nein, ich stimme nicht zu. Mitleasingnehmer 1 □ Ja, ich stimme zu. □ Nein, ich stimme nicht zu. Mitleasingnehmer 2 □ Ja, ich stimme zu. □ Nein, ich stimme nicht zu. Mitleasingnehmer 3 □ Ja, ich stimme zu. □ Nein, ich stimme nicht zu Lichtbildausweis Nr., Ausstellungsdatum und -behörde Datum und Unterschrift des Leasingnehmers Lichtbildausweis Nr., Ausstellungsdatum und -behörde Datum und Unterschrift des Mitleasingnehmers Lichtbildausweis Nr., Ausstellungsdatum und -behörde Datum und Unterschrift des Mitleasingnehmers
Entbindung vom Bankgeheimnis. In den in Punkt A) genannten Fällen entbindet der Kunde die VKB-Bank gemäß § 38 Abs 2 Z 5 BWG auch vom Bankgeheimnis.
Entbindung vom Bankgeheimnis. Die Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH ist Teil einer Bankengruppe und aufgrund gesetzlicher Grundlagen verpflichtet bankgeheimnisrelevante Daten an die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG als auch an die Erste Group Bank AG weiterzugeben. Die Weitergabe dieser Daten stellt daher eine unverzichtbare Geschäftsgrundlage für die Leasinggeberin dar. Der Leasingnehmer kann die erteilte Zustimmung zur Entbindung des Bankgeheimnisses jederzeit widerrufen. Im Fall des Widerrufs kann die Leasinggeberin allerdings ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht mehr erfüllen und das Vertragsverhältnis nicht fortführen. Der Leasingnehmer entbindet die Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH mit seiner Unterschrift gegenüber der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, der Erste Group Bank AG, dem auf der ersten Seite des Vertrages angeführten Kreditinstitut, der CRIF GmbH und dem Kreditschutzverband von 1870 im unter Punkt Datenaustausch und Datenübermittlung genannten Umfang vom Bankgeheimnis. Bei Vermittlung durch die Volksbank Wien AG oder die SPARDA-BANK entbindet der Leasingnehmer die Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH darüber hinaus mit seiner Unterschrift gegenüber der Volksbank Wien AG oder der SPARDA-BANK im unter Punkt Datenaustausch und Datenübermittlung genannten Umfang vom Bankgeheimnis.
Entbindung vom Bankgeheimnis. Für die in diesem Punkt 10. genannten Fälle der Datenübermittlung einschließlich der Übermittlung von Bonitätsauskünften durch das kontoführende Kreditinstitut an die paybox Bank entbinden Sie gem. § 38 Abs 2 Z 5 BWG die paybox Bank und das kontoführende Kreditinstitut ausdrücklich vom Bankgeheimnis. Gleiches gilt für den Informationsaustausch zwischen der paybox Bank und Ihrem kontoführenden Kreditinstitut. Sie können Ihre Zustimmung zur Datenübermittlung nach diesem Punkt 10. jederzeit widerrufen.
Entbindung vom Bankgeheimnis. Hiermit entbinde ich/wir gemäß §38 Abs 2 Z5 BWG [namentliche Nennung der Bausparkasse/der Bank/des Kreditinstituts] ausdrücklich gegenüber dem Makler vom Bankgeheimnis. Auf die dem Makler erteilte Vollmacht wird verwiesen. Insbesondere bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die jeweils aktuellen Salden, Abrechnungen, Laufzeiten, Sicherheiten, Umsatzentwicklung meiner/unserer sämtlichen bei ! der _ [namentliche Nennung der Bausparkasse/der Bank/des Kreditinstituts] geführten Konten/Verträge (Bausparverträge) dem Makler zur Kenntnis gebracht bzw. ihm darüber Auskunft erteilt wird. Ich/wir stimmen ausdrücklich zu, dass [namentliche Nennung der Bausparkasse/der Bank/des Kreditinstituts] gegenüber dem Makler Auskunft über meine/unsere (personenbezogenen) Daten erteilt sowie Informationen aus der Geschäftsbeziehung hinsichtlich der bei ihr geführten Konten/Verträge zukommen lässt.
Entbindung vom Bankgeheimnis. Durch seine aktive Zustimmung in Punkt 6 und der Unterfertigung dieses Schreibens entbindet der Kunde PORSCHE vom Bankgeheimnis gemäß § 38 Abs 2 Z 5 Bankwesengesetz (BWG) sofern Daten der Kategorien Kontakt- und Identifikationsdaten, Vertragsdaten, Bonitäts- und Bankdaten im zweckentsprechenden Umfang und Anlassfall an angeführte Dritte weitergegeben werden und eine Entbindung vom Bankgeheimnis dafür nötig ist. Empfänger und Empfängerkategorien: Porsche Holding GmbH, Volkswagen AG für internes Revisionswesen sowie Compliance Berichtswesen, Mitantragsteller zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten, Versicherungsunternehmer, Partnerwerkstätten und Sachverständige im Versicherungsfall, zur Risikoabschätzung und für die Erstellung von Gutachten, Auskunfteien zur Bonitätsprüfung und Risikominimierung, Rechtsvertreter, Gerichte und Inkassounternehmen für die Verteidigung und Geltendmachung von Rechtsansprüchen, zur Objektsicherung, Vermittler, Lieferanten des Fahrzeugs bzw. das Objekt zurücknehmende Händler zur Vertragsabwicklung, Wirtschaftsprüfer im Rahmen gesetzlicher Informationspflichten sowie Refinanzierungsgeber für Refinanzierungszwecke.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und