Entgelte, Abrechnung. InterCard erhält vom VU für die von ihr erbrachten Dienstleistungen die jeweils vereinbarten Entgelte. Abweichend von § 675f Abs. 5 Satz 2 BGB ist die Erhe- bung von Entgelten für die Erfüllung von Nebenpflichten nach §§675c bis 676c BGB zulässig. Für im Vertrag nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag oder im mutmaßlichen Interesse des VU ausgeführt werden und die nur gegen eine Vergü- tung zu erwarten sind, kann InterCard die Entgelthöhe nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind alle Ent- gelte Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung durch InterCard („Billing“) erfolgt monatlich in der vereinbarten Transaktionswährung der Terminalstandorte am Ende eines Abrechnungsmonats.
Appears in 2 contracts
Samples: Zahlungsdienstleistungsvertrag, Zahlungsdienstleistungsvertrag
Entgelte, Abrechnung. InterCard erhält vom VU für die von ihr erbrachten Dienstleistungen die jeweils vereinbarten Entgelte. Abweichend von § 675f Abs. 5 Satz 2 BGB ist die Erhe- bung Erhebung von Entgelten für die Erfüllung von Nebenpflichten nach §§§ 675c bis 676c BGB zulässig. Für im Vertrag nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag oder im mutmaßlichen Interesse des VU ausgeführt werden und die nur gegen eine Vergü- tung Vergütung zu erwarten sind, kann InterCard die Entgelthöhe nach billigem Ermessen (§§ 315 BGB) festsetzen. Die Entgelte werden nach Kartentyp getrennt vereinbart und ausgewiesen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind alle Ent- gelte Entgelte Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung durch InterCard („Billing“) erfolgt monatlich in der vereinbarten Transaktionswährung der Terminalstandorte am Ende eines Abrechnungsmonats.
Appears in 1 contract
Samples: Payment Processing Agreement
Entgelte, Abrechnung. 40.021.005 (0222) InterCard erhält vom VU für die von ihr erbrachten Dienstleistungen die jeweils vereinbarten Entgelte. Abweichend von § 675f Abs. 5 Satz 2 BGB ist die Erhe- bung Erhebung von Entgelten für die Erfüllung von Nebenpflichten nach §§§ 675c bis 676c BGB zulässig. Für im Vertrag nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag oder im mutmaßlichen Interesse des VU ausgeführt werden und die nur gegen eine Vergü- tung Vergütung zu erwarten sind, kann InterCard die Entgelthöhe nach billigem Ermessen (§§ 315 BGB) festsetzen. Die Entgelte werden nach Kartentyp getrennt vereinbart und ausgewiesen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind alle Ent- gelte Entgelte Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung durch InterCard („Billing“) erfolgt monatlich in der vereinbarten Transaktionswährung der Terminalstandorte am Ende eines Abrechnungsmonats.
Appears in 1 contract
Samples: Payment Processing Agreement
Entgelte, Abrechnung. InterCard erhält vom VU für die von ihr erbrachten Dienstleistungen die jeweils vereinbarten Entgelte. Abweichend von § 675f Abs. 5 Satz 2 BGB ist die Erhe- bung Erhebung von Entgelten für die Erfüllung von Nebenpflichten nach §§§ 675c bis 676c BGB zulässig. Für im Vertrag nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag oder im mutmaßlichen Interesse des VU ausgeführt werden und die nur gegen eine Vergü- tung Vergütung zu erwarten sind, kann InterCard die Entgelthöhe nach billigem Ermessen (§§ 315 BGB) festsetzen. Die Entgelte werden nach Kartentyp getrennt vereinbart und ausgewiesen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind alle Ent- gelte Entgelte Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung durch InterCard („Billing“) erfolgt monatlich in der vereinbarten Transaktionswährung der Terminalstandorte am Ende eines Abrechnungsmonats.
Appears in 1 contract
Samples: Payment Processing Agreement