Laufende Entgelte Musterklauseln

Laufende Entgelte. Für die Bereitstellung der SIP-Trunk-Dienste hat der Kunde ab Leistungs- beginn pro Abrechnungszeitraum ein laufendes Entgelt zu bezahlen. Das laufende Entgelt besteht aus Laufende Entgelte gelangen periodenweise zur Verrechnung. Abrechnungszeitraum ist der Kalender- monat. KBC ist berechtigt, der Entgeltverrechnung einen vom Kalendermonat abweichenden Abrech- nungszeitraum zugrunde zu legen. Das monatliche Entgelt ist zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums im Vorhinein zur Zahlung fällig, das laufende variable Entgelt jeweils am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums im Nach- hinein. KBC behält sich vor, die Rechnung bei geringem Gebührenaufkommen in längeren Intervallen, die 3 Monate nicht überschreiten, zu stellen.
Laufende Entgelte. Der Preis setzt sich aus einem einmaligen Herstellungsentgelt und einem monatlichen Entgelt zusammen. Alle Preisangaben verstehen sich pro Kalendermonat in Euro exkl. 20% Umsatzsteuer. Subnet mit 4 fixen IPs (1 nutzbar) 0,00 8,00 Subnet mit 8 fixen IPs (5 nutzbar) 0,00 15,00 Subnet mit 16 fixen IPs (13 nutzbar) 0,00 27,00 SaVo-Service (inkl. Samstag 7-12 Uhr) 0,00 9,00 SaGa-Service (inkl. Samstag 7-19 Uhr) 0,00 16,00 Top Service (24 x 7) 0,00 22,00 RISIP Aktivierung Pro Monat Rufnummernmitnahme: Aktivierung einer bestehenden Rufnummer 39,00 Inkl. Ust RiSIP Account inkl. 1 Rufnummer und 1 Sprachkanal 7,20 Inkl. Ust Weiterer Sprachkanal 4,80 Inkl. Ust Option: Fax · ankommende Faxe werden auf eine Email-Adrsse umgeleitet) · Ausgehende Faxe versenden über Web-Interface 6,00 Inkl. Ust Technikereinsätze nach der Servicegrenze (Router oder Medienconverter) oder vor der Servicegrenze bei Nichtverschulden durch Riepert Informationstechnologie; Fahrtzeit ist Arbeitszeit 142,00 Pro Stunde Fahrtpauschale (Arbeitszeit und km) bis 30 min Fahrtpauschale (Arbeitszeit und km) bis 60 min 68,00 108,00 Mahngebühr je Mahnschreiben 5,00 Dienstsperre 30,00
Laufende Entgelte. Die laufenden Entgelte für das von der ZVO Energie GmbH gelieferte Wasser setzen sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis.
Laufende Entgelte. Der Preis setzt sich aus einem einmaligen Herstellungsentgelt und einem monatlichen Entgelt zusammen. Alle Preisangaben verstehen sich pro Kalendermonat in Euro inkl. 20% Umsatzsteuer. Technikereinsätze nach der Servicegrenze (Router oder Medienconverter) oder vor der Servicegrenze bei Nichtverschulden durch Riepert Informationstechnologie; Fahrtzeit ist Arbeitszeit 142,00 Pro Stunde Fahrtpauschale (Arbeitszeit und km) bis 30 min Fahrtpauschale (Arbeitszeit und km) bis 60 min 68,00 108,00 Mahngebühr je Mahnschreiben 5,00 Dienstsperre 30,00
Laufende Entgelte. Für die Bereitstellung der SIP-Trunk-Dienste hat der Kunde ab Leistungs- beginn pro Abrechnungszeitraum ein laufendes Entgelt zu bezahlen. Das laufende Entgelt besteht aus • einem pro Abrechnungszeitraum geschuldeten Fixbetrag (monatliches Entgelt) und/oder • einem variablen Betrag, dessen Höhe davon abhängt, in welchem Ausmaß der Kunde den SIP-Trunk- Dienst während des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Anspruch nimmt (Verbindungsentgelte, vom Volumen übertragener Nachrichten bzw. Daten abhängige Entgelte oder dergleichen). Laufende Entgelte gelangen periodenweise zur Verrechnung. Abrechnungszeitraum ist der Kalender- monat. KBC ist berechtigt, der Entgeltverrechnung einen vom Kalendermonat abweichenden Abrech- nungszeitraum zugrunde zu legen. Das monatliche Entgelt ist zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums im Vorhinein zur Zahlung fällig, das laufende variable Entgelt jeweils am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums im Nach- hinein. KBC behält sich vor, die Rechnung bei geringem Gebührenaufkommen in längeren Intervallen, die 3 Monate nicht überschreiten, zu stellen.
Laufende Entgelte. (1) Das laufende Entgelt für die Wasserversorgung setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis gemäß Preisblatt (Anlage 1) zusammen.
Laufende Entgelte. 25 Entgeltfähige Kosten

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.