Laufende Entgelte Musterklauseln

Laufende Entgelte. Der Preis setzt sich aus einem einmaligen Herstellungsentgelt und einem monatlichen Entgelt zusammen.
Laufende Entgelte. Für die Bereitstellung der SIP-Trunk-Dienste hat der Kunde ab Leistungs- beginn pro Abrechnungszeitraum ein laufendes Entgelt zu bezahlen. Das laufende Entgelt besteht aus Laufende Entgelte gelangen periodenweise zur Verrechnung. Abrechnungszeitraum ist der Kalender- monat. KBC ist berechtigt, der Entgeltverrechnung einen vom Kalendermonat abweichenden Abrech- nungszeitraum zugrunde zu legen. Das monatliche Entgelt ist zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums im Vorhinein zur Zahlung fällig, das laufende variable Entgelt jeweils am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums im Nach- hinein. KBC behält sich vor, die Rechnung bei geringem Gebührenaufkommen in längeren Intervallen, die 3 Monate nicht überschreiten, zu stellen.
Laufende Entgelte. 25 Entgeltfähige Kosten (1) Die VGW erheben zur Abgeltung der investitionsabhängigen Kosten (Abschreibungen und Zinsen), soweit diese nicht durch Erhebung einmaliger Entgelte finanziert sind, sowie zur Abgeltung der übrigen Kosten der Einrichtung oder Anlage Gebühren. (2) Die Kostenermittlung erfolgt auf der Grundlage der Kosten der letzten 3 Jahre und der für die kommenden 3 Jahre zu erwartenden Kostenentwicklung. (3) Bei der Erhebung laufender Entgelte sind entgeltfähig: 1. Kosten für Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung
Laufende Entgelte. Das laufende Entgelt für die Wasserversorgung setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis gemäß Preisblatt (Anlage 1) zusammen.
Laufende Entgelte. Die laufenden Entgelte für das von der ZVO Energie GmbH gelieferte Wasser setzen sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis.
Laufende Entgelte. Für die Bereitstellung der SIP-Trunk-Dienste hat der Kunde ab Leistungs- beginn pro Abrechnungszeitraum ein laufendes Entgelt zu bezahlen. Das laufende Entgelt besteht aus Laufende Entgelte gelangen periodenweise zur Verrechnung. Abrechnungszeitraum ist der Kalender- monat. CANCOM ist berechtigt, der Entgeltverrechnung einen vom Kalendermonat abweichenden Ab- rechnungszeitraum zugrunde zu legen. Das monatliche Entgelt ist zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums im Vorhinein zur Zahlung fällig, das laufende variable Entgelt jeweils am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums im Nach- hinein. CANCOM behält sich vor, die Rechnung bei geringem Gebührenaufkommen in längeren Intervallen, die 3 Monate nicht überschreiten, zu stellen.
Laufende Entgelte. Für die Bereitstellung der SIP-Trunk-Dienste hat der Kunde ab Leistungs- beginn pro Abrechnungszeitraum ein laufendes Entgelt zu bezahlen. Das laufende Entgelt besteht aus • einem pro Abrechnungszeitraum geschuldeten Fixbetrag (monatliches Entgelt) und/oder • einem variablen Betrag, dessen Höhe davon abhängt, in welchem Ausmaß der Kunde den SIP-Trunk- Dienst während des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Anspruch nimmt (Verbindungsentgelte, vom Volumen übertragener Nachrichten bzw. Daten abhängige Entgelte oder dergleichen). Laufende Entgelte gelangen periodenweise zur Verrechnung. Abrechnungszeitraum ist der Kalender- monat. KBC ist berechtigt, der Entgeltverrechnung einen vom Kalendermonat abweichenden Abrech- nungszeitraum zugrunde zu legen. Das monatliche Entgelt ist zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums im Vorhinein zur Zahlung fällig, das laufende variable Entgelt jeweils am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums im Nach- hinein. KBC behält sich vor, die Rechnung bei geringem Gebührenaufkommen in längeren Intervallen, die 3 Monate nicht überschreiten, zu stellen.

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  • Tabellenentgelt 1Die/Der Beschäftigte erhält monatlich ein Tabellenentgelt. 2Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Verwahrrisiko Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesondere im Ausland ist ein Verlustrisiko ver- bunden, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen des Verwahrers bzw. höherer Gewalt resultie- ren kann.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Entgelte Der Transportkunde zahlt für die Leistungen des Netzbetreibers die Entgelte nach Maßgabe der geltenden auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlichten Preisblätter. Die in den Preisblättern enthaltenen Netzentgelte werden auf Grundlage der festgelegten Erlösobergrenze entsprechend den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 2 und 3 der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) gebildet. In diesen sind die Kosten für die Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebenen enthalten. Darüber hinaus stellt der Netzbetreiber dem Transportkunden die jeweils gültigen gesetzlich vorgesehenen Steuern und sonstige hoheitlich veranlasste oder gesetzliche Belastungen wie Abgaben und Umlagen mit dem Netzentgelt in Rechnung.

  • Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Beschwerden Meldung von Problemen zwischen Ihnen und PayPal bezüglich unserer Dienstleistungen Wenn Sie mit dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nicht zufrieden sind ...