REGELMÄSSIGE ENTGELTE. Für die Überlassung von TK-Equipment und/oder die Servicebereitstellung hat der Kunde ab Leistungsbeginn pro Abrechnungszeitraum (Punkt 9.2) ein regelmäßiges Entgelt zu bezahlen. Das regelmäßige Entgelt besteht aus
Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.