Entschädigungsgebühr Musterklauseln

Entschädigungsgebühr. Wenn 1T Niederlande oder der Zuständige 1T Anbieter von dir mit der Beseitigung eines erklärten und/oder angeblichen Mangels beauftragt wird und sich herausstellt, dass kein Mangel vorliegt oder vorgelegen hat oder dass der Mangel in deiner Sphäre liegt oder lag, ist 1T Niederlande oder der Zuständige 1T Anbieter berechtigt, eine Entschädigungsgebühr für die von uns im Zusammenhang mit der Untersuchung des angeblichen Mangels gemachten Aufwendungen zu berechnen, wenn den 1T Kunden ein Verschulden trifft und soweit diese Entschädigungsgebühren erforderlich sind, um die angemessenen Kosten von uns für die Verwaltung des angeblichen Mangels zu decken, höchstens jedoch EUR 50,00. Dem 1T Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden ist und deshalb keine oder geringere Verwaltungskosten angefallen sind.