Wartungsfenster Musterklauseln

Wartungsfenster. Es gilt grundsätzlich folgendes zu Wartungsfenstern: Zeitraum Standard-Wartungsfenster je Woche Dienstag 19:00 Uhr bis Mittwoch 06:00 Uhr Besondere Wartungsfenster Sollte in Sonderfällen ein größeres oder zusätzliches Wartungsfenster erforderlich werden (z.B. wenn größere Installationsarbeiten erforderlich sind), so erfolgt dies in direkter Absprache mit dem Auftraggeber. Solche Arbeiten werden üblicherweise an einem Wochenende vorgenommen. Der Auftraggeber kann in begründeten Einzelfällen die Nutzung eines Standard- Wartungsfensters untersagen.
Wartungsfenster. Zu Wartungszwecken kann der Auftragnehmer die Online Backup-Plattform außer Betrieb nehmen (Wartungsfenster). Der Auftragnehmer ist bemüht, diese Wartungsfenster außerhalb der Hauptanwendungszeiten zu nutzen und informiert den Kunden rechtzeitig vor einer Inanspruchnahme. Die Zeiträume von Wartungsfenstern fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.
Wartungsfenster. Das Wartungsfenster ist ein regelmäßiges Zeitfenster für Wartungsarbeiten an den Systemen, in dem die Systeme nicht oder nur eingeschränkt für den Auftraggeber nutzbar sind. Wartungsmaßnahmen werden vorher vereinbart und können zu folgender Zeit stattfinden: Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Wartungsfenster Dienstag 19:00 Uhr 06:00 Uhr Sollte in Sonderfällen ein größeres oder weiteres Wartungszeitfenster beansprucht werden, so erfolgt dies in direkter Absprache mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber kann nur in begründeten Fällen die Durchführung von Wartungsmaßnahmen einschränken. Der Auftragnehmer wird in diesen Fällen unverzüglich über sich ggf. daraus ergebenden Mehraufwand und Folgen informieren.
Wartungsfenster. Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen der iWelt und dessen Zulieferern, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig sind, ist ein Wartungsfenster vereinbart. Eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch solche Arbeiten sind nicht als Ausfallzeiten zu werten und gelten als erbrachte Servicezeit. In der Regel wird eine Systemwartung an Wochenenden zwischen Samstag 12:00 Uhr und Sonntag 12:00 Uhr oder nachts an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 1:00 Uhr und 7:00 Uhr am nächsten Morgen durchgeführt. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung unter Berücksichtigung der geringstmöglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs auch in allen übrigen Zeiten durchgeführt werden. Die iWelt informiert den Kunden über geplante Systemwartungen so früh wie möglich. Die Zulieferer der iWelt verfügen teilweise über abweichende Wartungsfenster. Die jeweiligen Regelungen des gewählten Zulieferers können dem Kunden auf Anfrage gesondert mitgeteilt werden.
Wartungsfenster. Das Wartungsfenster ist der Zeitraum, welcher A1 für anfallende Wartungsarbeiten im Netz zur Verfügung steht. Leistungsunterbrechungen eines A1 Ether Link MP Services infolge von angekündigten Wartungsarbeiten werden bei der Berechnung der Entstörungszeiten und der mittleren Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
Wartungsfenster. (1) Planmäßige Wartungsfenster Die wöchentlichen Wartungsfenster für den CLOUD SERVICE sind in dem Kundenbereich des Internetauftritts der GESELLSCHAFT angegeben. Die GESELLSCHAFT kann planmäßige Wartungsfenster von Zeit zu Zeit anpassen. Eine etwaige Anpassung von Wartungsfenstern wird die GESELLSCHAFT mit einem Vorlauf von 30 Kalendertagen dem vom KUNDEN benannten technischen Ansprechpartner mitteilen.
Wartungsfenster. Ein Wartungsfenster wird geplant, um die Stabilität und Leistungsfähigkeit weiter zu erhöhen. In diesem Zeitraum werden periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen von der maxcluster GmbH und deren Zulieferern durchgeführt. Für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes sind Wartungsarbeiten notwendig.
Wartungsfenster. Wartungsarbeiten werden grundsätzlich angekündigt und nach Möglichkeit innerhalb der Standardwar- tungsfenster durchgeführt, d.h. jeweils zwischen Donnerstag, 22.00 Uhr und Xxxxxxx, 06.00 Uhr, ausge- nommen bei Gefahr in Verzug.
Wartungsfenster. Zeiten, in denen die beauftragte IT-Plattform im Rechenzentrum aufgrund von Wartungsarbeiten nicht garantiert zur Verfügung steht. Die Nutzung des Wartungsfensters erfolgt nur bei Bedarf und vorheriger Ankündigung. Wartungsarbeiten sind vor dem Hintergrund hoher Verfügbarkeiten und Arbeitsqualitäten unerlässlich. In dieser Zeit werden Wartungsarbeiten an den Serversystem bzw. den Infrastrukturen durch- geführt. In den genannten Zeiträumen ist die Nutzung der Anwendungen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Werden Arbeiten außerhalb der Wartungsfenster notwendig und wird dadurch der Betrieb für den Auftraggeber eingeschränkt, wird der Kunde mit einem ausreichenden Vorlauf vor Beginn der Wartungs- arbeiten per E-Mail informiert. In Notfällen verkürzen sich diese Ankündigungszeiten. Durchzuführende Arbeiten innerhalb der vereinbarten Wartungsfenster werden nicht angekündigt.
Wartungsfenster. Ausserhalb der Bereitschaftszeiten gemäss Punkt 1, stehen die SaaS Dienste wegen Sicherstellungen, Wartungsarbei- ten usw. dem Kunden normalerweise nicht zur Verfügung. Einmal pro Monat kann SISA an Wochenenden das Service- fenster zeitlich ausdehnen. Dies kann auch Einschränkun- gen während den Zugangszeiten bedeuten. Dies ist vorge- sehen bei Hardwareerweiterungen, Release Updates für Betriebs- und Applikationssoftware, Kommunikationser- weiterungen sowie anderen planbaren Arbeiten. Während der Wartungsarbeiten ist die Nutzung des SaaS-Dienstes nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. SISA wird solche Arbeiten dem Kunden im Voraus entweder schriftlich oder per Email mitteilen.