Common use of Entstörzeit – MTTR Clause in Contracts

Entstörzeit – MTTR. Die über das Jahr gemittelte Entstörzeit (Mean Time To Restore – „MTTR“) ist definiert als die durchschnittliche Entstörzeit für alle Störungen bezüglich des Internet- anschlusses innerhalb eines Kalenderjahres. Zur Ein- haltung der MTTR ist Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten in vollem Umfang erfüllt. Die MTTR wird wie folgt berechnet: Summe aller Zeit- räume, die zur Behebung einzelner Störungen innerhalb eines Kalenderjahres benötigt wurden, geteilt durch die Anzahl der Störungen der Anbindung, für die eine MTTR vereinbart ist, innerhalb des betreffenden Kalen- derjahres. Im Fall einer Störung beginnt die Berechnung der MTTR mit Eingang der Störungsmeldung, soweit der Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeit Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) erfolgt. Erfolgt der Störungseingang außer- halb dieser Zeiten, beginnt die Berechnung am folgenden Werktag um 08.00 Uhr. Die Berechnung der MTTR wird an Werktagen jeweils um 18:00 Uhr ausgesetzt und am folgenden Werktag um 08:00 Uhr fortgesetzt. Maßgebend sind die Zeitpunkte im Trouble Ticket System von EnBW, welche die qualifizierte Meldung einer Störung, also die Öffnung eines Trouble Tickets bzw. die Behebung der Störung, also die Schließung eines Trouble Tickets, angeben. Eine Leistung gilt als entstört, wenn der Aus- tausch von IP-Paketen von und zum Internet wieder möglich ist. Nicht eingerechnet werden Zeiten, in denen der Kunde oder Dritte, für die EnBW nicht einzustehen hat, für Verzögerungen bei der Entstörung verantwort- lich sind. Die MTTR gilt nicht für eine nicht von EnBW zu vertretende Störung oder Zerstörung der physikali- schen Anbindung (z. B. TAL). Die MTTR beträgt vierund- zwanzig (24) Stunden.

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Entstörzeit – MTTR. Die über das Jahr gemittelte Entstörzeit (Mean Time To Restore – „MTTR“) ist definiert als die durchschnittliche Entstörzeit für alle Störungen bezüglich des Internet- anschlusses Internetan- schlusses innerhalb eines Kalenderjahres. Zur Ein- haltung Einhaltung der MTTR ist Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten Mit- wirkungspflichten in vollem Umfang erfüllt. Die MTTR wird wie folgt berechnet: Summe aller Zeit- räumeZeiträume, die zur Behebung einzelner Störungen innerhalb eines Kalenderjahres Kalender- jahres benötigt wurden, geteilt durch die Anzahl der Störungen der Anbindung, für die eine MTTR vereinbart ist, innerhalb des betreffenden Kalen- derjahresKalenderjahres. Im Fall einer Störung beginnt die Berechnung der MTTR mit Eingang der Störungsmeldung, soweit der Eingang innerhalb inner- halb der üblichen Geschäftszeit Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) erfolgt. Erfolgt der Störungseingang außer- halb außerhalb dieser Zeiten, beginnt die Berechnung am folgenden Werktag um 08.00 Uhr. Die Berechnung der MTTR wird an Werktagen jeweils um 18:00 Uhr ausgesetzt und am folgenden Werktag um 08:00 Uhr fortgesetzt. Maßgebend sind die Zeitpunkte im Trouble Ticket System von EnBW, welche die qualifizierte Meldung einer Störung, also die Öffnung eines Trouble Tickets bzw. die Behebung der Störung, also die Schließung Schlie- ßung eines Trouble Tickets, angeben. Eine Leistung gilt als entstört, wenn der Aus- tausch Austausch von IP-Paketen von und zum Internet wieder möglich ist. Nicht eingerechnet werden Zeiten, in denen der Kunde oder Dritte, für die EnBW nicht einzustehen hat, für Verzögerungen bei der Entstörung verantwort- lich verantwortlich sind. Die MTTR gilt nicht für eine nicht von EnBW zu vertretende Störung oder Zerstörung der physikali- schen physikalischen Anbindung (z. B. TAL). Die MTTR beträgt vierund- zwanzig vierundzwanzig (24) Stunden.

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