Common use of Entwicklung der Kostenfaktoren bei Erzeugung und Bereitstellung der Wärme Clause in Contracts

Entwicklung der Kostenfaktoren bei Erzeugung und Bereitstellung der Wärme. Jahresgrundpreis (GP): Die im Jahresgrundpreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 45 % an die Lohnkosten und zu 40 % an die Investitionskosten gebunden. 15 % des Ausgangspreises unterliegen keiner Preisgleitung. Arbeitspreis (AP): Die im Arbeitspreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 55 % an die Brennstoff-, zu 10 % an die Lohn- und zu 15 % an Vorbezugskosten gebunden. 10 % werden durch das Marktelement abgebildet. Die Brennstoffkosten teilen sich in 25 % Kohle- und 30 % Gasanteil auf. 10 % des Ausgangspreises unterliegen keiner Preisgleitung. Verrechnungspreis (VP): Die im Verrechnungspreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 60 % an die Lohn- und zu 40 % an die Investitionskosten gebunden. Umlagenpreis (UP): Der Umlagenpreis ist ausschließlich an die Entwicklung der Gasspeicherumlage gebunden. Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) Verrechnungspreis (VP) Emissionspreis (EP) Umlagenpreis (UP) Bedeutung der Faktoren in den Preisänderungsklauseln: Die jeweiligen Ausgangswerte in den Preisänderungsklauseln sind: VB (Vorbezugselement): Bildet einen Teil der Kosten des Wärmebezugs ab; es entwickelt sich wie folgt: 2018/102, 2019/104, 2020/106, 2021/108, 2022/110, 2023/112, 2024/114, 2025/116 usw.

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Entwicklung der Kostenfaktoren bei Erzeugung und Bereitstellung der Wärme. Jahresgrundpreis (GP): Die im Jahresgrundpreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 45 % an die Lohnkosten und zu 40 % an die Investitionskosten gebunden. 15 % des Ausgangspreises unterliegen keiner Preisgleitung. Arbeitspreis (AP): Die im Arbeitspreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 55 % an die Brennstoff-, zu 10 % an die Lohn- und zu 15 % an Vorbezugskosten gebunden. 10 % werden durch das Marktelement abgebildet. Die Brennstoffkosten teilen sich in 25 % Kohle- und 30 % Gasanteil auf. 10 % des Ausgangspreises unterliegen keiner Preisgleitung. Verrechnungspreis (VP): Die im Verrechnungspreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 60 % an die Lohn- und zu 40 % an die Investitionskosten gebunden. Umlagenpreis (UP): Der Umlagenpreis ist ausschließlich an die Entwicklung der Gasspeicherumlage gebunden. Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) Verrechnungspreis (VP) Emissionspreis (EP) Umlagenpreis (UP) Bedeutung der Faktoren in den Preisänderungsklauseln: Die jeweiligen Ausgangswerte in den Preisänderungsklauseln sind: VB (Vorbezugselement): Bildet einen Teil der Kosten des Wärmebezugs ab; es entwickelt sich wie folgt: 2018/102, 2019/104, 2020/106, 2021/108, 2022/110, 2023/112, 2024/114, 2025/116 usw.:

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Entwicklung der Kostenfaktoren bei Erzeugung und Bereitstellung der Wärme. Jahresgrundpreis (GP): Die im Jahresgrundpreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 45 % an die Lohnkosten und zu 40 % an die Investitionskosten gebunden. 15 % des Ausgangspreises unterliegen keiner Preisgleitung. Arbeitspreis (AP): Die im Arbeitspreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 55 % an die Brennstoff-, zu 10 % an die Lohn- und zu 15 % an Vorbezugskosten gebunden. 10 % werden durch das Marktelement abgebildet. Die Brennstoffkosten teilen sich in 25 % Kohle- und 30 % Gasanteil auf. 10 % des Ausgangspreises unterliegen keiner Preisgleitung. Verrechnungspreis (VP): Die im Verrechnungspreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 60 % an die Lohn- und zu 40 % an die Investitionskosten gebunden. Umlagenpreis (UP): Der Umlagenpreis ist ausschließlich an die Entwicklung der Gasspeicherumlage gebunden. Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) Verrechnungspreis (VP) Emissionspreis (EP) Umlagenpreis (UP) Bedeutung der Faktoren in den Preisänderungsklauseln: Die jeweiligen Ausgangswerte in den Preisänderungsklauseln sind: VB (Vorbezugselement): Bildet einen Teil der Kosten des Wärmebezugs ab; es entwickelt sich wie folgt: 2018/102, 2019/104, 2020/106, 2021/108, 2022/110, 2023/112, 2024/114, 2025/116 usw.:

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Entwicklung der Kostenfaktoren bei Erzeugung und Bereitstellung der Wärme. Jahresgrundpreis (GP): Die im Jahresgrundpreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 45 % an die Lohnkosten und zu 40 % an die Investitionskosten gebunden. 15 % des Ausgangspreises unterliegen keiner Preisgleitung. Arbeitspreis (AP): Die im Arbeitspreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 55 % an die Brennstoff-, zu 10 % an die Lohn- und zu 15 % an Vorbezugskosten gebunden. 10 % werden durch das Marktelement abgebildet. Die Brennstoffkosten teilen sich in 25 % Kohle- und 30 % Gasanteil auf. 10 % des Ausgangspreises unterliegen keiner Preisgleitung. Verrechnungspreis (VP): Die im Verrechnungspreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 60 % an die Lohn- und zu 40 % an die Investitionskosten gebunden. Umlagenpreis (UP): Der Umlagenpreis ist ausschließlich an die Entwicklung der Gasspeicherumlage gebunden. Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) Verrechnungspreis (VP) Emissionspreis (EP) Umlagenpreis (UP) Bedeutung der Faktoren in den Preisänderungsklauseln: Die jeweiligen Ausgangswerte in den Preisänderungsklauseln sind: VB (Vorbezugselement): Bildet einen Teil der Kosten des Wärmebezugs ab; es entwickelt sich wie folgt: 2018/102, 2019/104, 2020/106, 2021/108, 2022/110, 2023/112, 2024/114, 2025/116 usw.

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Entwicklung der Kostenfaktoren bei Erzeugung und Bereitstellung der Wärme. Jahresgrundpreis (GP): Die im Jahresgrundpreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 45 % an die Lohnkosten und zu 40 % an die Investitionskosten gebunden. 15 % des Ausgangspreises unterliegen keiner Preisgleitung. Arbeitspreis (AP): Die im Arbeitspreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 55 % an die Brennstoff-, zu 10 % an die Lohn- und zu 15 % an Vorbezugskosten gebunden. 10 % werden durch das Marktelement abgebildet. Die Brennstoffkosten teilen sich in 25 % Kohle- und 30 % Gasanteil auf. 10 % des Ausgangspreises unterliegen keiner Preisgleitung. Verrechnungspreis (VP): Die im Verrechnungspreis berücksichtigten Kostenfaktoren sind im Ausgangspreis zu 60 % an die Lohn- und zu 40 % an die Investitionskosten gebunden. Umlagenpreis (UP): Der Umlagenpreis ist ausschließlich an die Entwicklung der Gasspeicherumlage gebunden. gebunden Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) Verrechnungspreis (VP) Emissionspreis (EP) Umlagenpreis (UP) Bedeutung der Faktoren in den Preisänderungsklauseln: Die jeweiligen Ausgangswerte in den Preisänderungsklauseln sind: VB (Vorbezugselement): Bildet einen Teil der Kosten des Wärmebezugs ab; es entwickelt sich wie folgt: 2018/102, 2019/104, 2020/106, 2021/108, 2022/110, 2023/112, 2024/114, 2025/116 usw.

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