Entwicklung des allgemeinen Zielsystems Musterklauseln

Entwicklung des allgemeinen Zielsystems. Abgeleitet aus den erwähnten Randbedingungen und Anforderungen wurde das folgende Zielsystem ausgearbeitet mit den verschiedensten Ansprüchen, denen bereits erstellter oder erst geplanter Parkraum gerecht werden sollte. Tabelle 1 Zielsystem Oberziele Unterziele Indikatoren, Kriterien Städtebau, Keine gegenseitige Beeinflussung Beobachtbare Verschiebungen im Raumplanung des bereitgestellten Parkraums und der städtebaulichen Vorgaben Nutzenmix des betrachteten Gebiets Entlastung der Siedlungsbereiche vom Verkehr Messbare Verkehrsbelastung in Siedlungsgebieten (Tagesspitzenstunde) Belastungsarme und stadtverträgliche Erschliessung Verkehrsaufkommen auf städtischen Einfallsachsen (Tagesspitze) im Vergleich mit ÖV-Angebot und Zielvorgaben der Verkehrsmittelwahl Konkurrenz zu anderen Flächennutzungen minimieren, optimale Allokation der begrenzten Flächen Grundstückspreise und - handlungshäufigkeit, Belegungsgrad von Parkständen über längere Zeit Sicherstellung der Erreichbarkeit von Geschäften, Arbeitsstelle, Wohnort Zugangsmöglichkeit unter Berücksichtigung der Zielgrössen der Verkehrsmittelwahl Berücksichtigung von Mobilitätsbehinderten Zugangsmöglichkeit Rechtliche und instrumentelle Möglichkeiten zur Beeinflussung privater Stellplätze schaffen, Flächendeckende Bewirtschaftung privater Stellplätze ermöglichen Vorhandensein neuer technischer und vor allem rechtlicher Instrumente zur Einflussnahme und aktiver Bewirtschaftung von privaten Stellplätzen Flexibilität der Siedlungsplanung beibehalten durch Flexibilität der Parkräume Flexible (Um-) Nutzungs- und Bewirtschaftungsmöglichkeiten: Parkplatz sollte innerhalb eines Jahres den veränderten Randbedingungen angepasst werden können Gestaltung Einpassung ins Ortsbild Ortsbildgestaltung Betriebs- Aufnahmemöglichkeit der Staubildung im angrenzenden tauglichkeit zusätzlich generierten Fahrten durch den angrenzenden Strassenraum und Bereitstellung von genügend Stauraum Strassenraum: wöchentlicher Spitzenstundenwert Keine Parkmanöver auf dem angrenzenden Strassenraum sowie keine negative Beeinträchtigung des Verkehrsflusses Beobachtbare Beeinträchtigung des fliessenden Verkehrs und Konflikte, messbare Unfallhäufung und Geschwindigkeitsreduktion Verkehrs- planung Vermeidung von Mehrverkehr verursacht durch Suchfahrten Quantifizierbare Mehrfahrleistung Orientierung der Parkraumsuchenden Vorhandensein eines Parkleitsystems Keine gegenseitige Beeinträchtigung von ÖV und mIV und Langsamverkehr und mIV Vorhandensein von ört...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.