Entwicklung des allgemeinen Zielsystems Musterklauseln

Entwicklung des allgemeinen Zielsystems. Abgeleitet aus den erwähnten Randbedingungen und Anforderungen wurde das folgende Zielsystem ausgearbeitet mit den verschiedensten Ansprüchen, denen bereits erstellter oder erst geplanter Parkraum gerecht werden sollte. Tabelle 1 Zielsystem Oberziele Unterziele Indikatoren, Kriterien Städtebau, Keine gegenseitige Beeinflussung Beobachtbare Verschiebungen im Raumplanung des bereitgestellten Parkraums und der städtebaulichen Vorgaben Nutzenmix des betrachteten Gebiets Entlastung der Siedlungsbereiche vom Verkehr Messbare Verkehrsbelastung in Siedlungsgebieten (Tagesspitzenstunde) Belastungsarme und stadtverträgliche Erschliessung Verkehrsaufkommen auf städtischen Einfallsachsen (Tagesspitze) im Vergleich mit ÖV-Angebot und Zielvorgaben der Verkehrsmittelwahl Konkurrenz zu anderen Flächennutzungen minimieren, optimale Allokation der begrenzten Flächen Grundstückspreise und - handlungshäufigkeit, Belegungsgrad von Parkständen über längere Zeit Sicherstellung der Erreichbarkeit von Geschäften, Arbeitsstelle, Wohnort Zugangsmöglichkeit unter Berücksichtigung der Zielgrössen der Verkehrsmittelwahl Berücksichtigung von Mobilitätsbehinderten Zugangsmöglichkeit Rechtliche und instrumentelle Möglichkeiten zur Beeinflussung privater Stellplätze schaffen, Flächendeckende Bewirtschaftung privater Stellplätze ermöglichen Vorhandensein neuer technischer und vor allem rechtlicher Instrumente zur Einflussnahme und aktiver Bewirtschaftung von privaten Stellplätzen Flexibilität der Siedlungsplanung beibehalten durch Flexibilität der Parkräume Flexible (Um-) Nutzungs- und Bewirtschaftungsmöglichkeiten: Parkplatz sollte innerhalb eines Jahres den veränderten Randbedingungen angepasst werden können Gestaltung Einpassung ins Ortsbild Ortsbildgestaltung Betriebs- Aufnahmemöglichkeit der Staubildung im angrenzenden tauglichkeit zusätzlich generierten Fahrten durch den angrenzenden Strassenraum und Bereitstellung von genügend Stauraum Strassenraum: wöchentlicher Spitzenstundenwert Keine Parkmanöver auf dem angrenzenden Strassenraum sowie keine negative Beeinträchtigung des Verkehrsflusses Beobachtbare Beeinträchtigung des fliessenden Verkehrs und Konflikte, messbare Unfallhäufung und Geschwindigkeitsreduktion Verkehrs- planung Vermeidung von Mehrverkehr verursacht durch Suchfahrten Quantifizierbare Mehrfahrleistung Orientierung der Parkraumsuchenden Vorhandensein eines Parkleitsystems Keine gegenseitige Beeinträchtigung von ÖV und mIV und Langsamverkehr und mIV Vorhandensein von ört...

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  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Allgemeines Umweltrisiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden. Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A2 (besondere Umweltrisiken).

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen