Common use of Ereignisort Clause in Contracts

Ereignisort. a) Alle Voraussetzungen eines Einbruchdiebstahls, eines Raubes oder von Van- dalismus nach einem Einbruch müssen innerhalb des Versicherungsortes verwirklicht worden sein. Bei mehreren Versicherungsorten müssen alle Vo- raussetzungen innerhalb desselben Versicherungsortes verwirklicht worden sein. b) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, das Her- anschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an dem die Tathand- lungen nach Nr. 4 a) aa) bis Nr. 4 a) cc) verübt wurden. c) Bei Raub auf Transportwegen beginnt der Transportweg mit der Übernahme versicherter Sachen für einen unmittelbar anschließenden Transport und en- det an der Ablieferungsstelle mit der Übergabe. Versichert sind nur die Sachen, die sich bei Beginn der Tat an dem Ort befun- den haben, an dem die Gewalt ausgeübt oder die Drohung mit Gewalt verübt wurde.

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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Sachversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung

Ereignisort. a) Alle Voraussetzungen eines Einbruchdiebstahls, eines Raubes oder von Van- dalismus Vandalismus nach einem Einbruch müssen innerhalb des Versicherungsortes Versicherungsorts verwirklicht worden sein. Bei mehreren Versicherungsorten müssen alle Vo- raussetzungen Voraus- setzungen innerhalb desselben Versicherungsortes Versicherungsorts verwirklicht worden sein. b) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft herange- schafft werden, es sei denn, das Her- anschaffen Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des VersicherungsortesVersicherungsorts, an dem die Tathand- lungen Tathandlungen nach Nr. 4 a) aa) bis Nr. 4 a) cc) verübt wurden. c) Bei Raub auf Transportwegen beginnt der Transportweg mit der Übernahme versicherter Sachen für einen unmittelbar anschließenden Transport und en- det endet an der Ablieferungsstelle mit der Übergabe. Versichert sind nur die Sachen, die sich bei Beginn der Tat an dem Ort befun- den befunden haben, an dem die Gewalt ausgeübt oder die Drohung mit Gewalt verübt wurde.

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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag

Ereignisort. a) Alle Voraussetzungen eines Einbruchdiebstahls, eines Raubes oder von Van- dalismus Vandalismus nach einem Einbruch müssen innerhalb des Versicherungsortes Versicherungsorts verwirklicht worden sein. Bei mehreren Versicherungsorten müssen alle Vo- raussetzungen Voraussetzungen innerhalb desselben Versicherungsortes Versicherungsorts verwirklicht worden sein. b) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, das Her- anschaffen Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des VersicherungsortesVersicherungsorts, an dem die Tathand- lungen Tathandlungen nach Nr. 4 4 a) aa) bis Nr. 4 a) cc) verübt wurden. c) Bei Raub auf Transportwegen beginnt der Transportweg mit der Übernahme versicherter Sachen für einen unmittelbar anschließenden Transport und en- det endet an der Ablieferungsstelle mit der Übergabe. Versichert sind nur die Sachen, die sich bei Beginn der Tat an dem Ort befun- den befunden haben, an dem die Gewalt ausgeübt oder die Drohung mit Gewalt verübt wurde.

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Samples: Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung, Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung

Ereignisort. a) Alle Voraussetzungen eines Einbruchdiebstahls, eines Raubes oder von Van- dalismus Vandalismus nach einem Einbruch müssen innerhalb des Versicherungsortes verwirklicht der auf dem Versicherungsort gelegenen Räume von Gebäuden ver- wirklicht worden sein. Bei mehreren Versicherungsorten müssen alle Vo- raussetzungen Voraussetzungen innerhalb der Räume von Gebäu- den desselben Versicherungsortes verwirklicht worden sein. b) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, das Her- anschaffen Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des VersicherungsortesVersi- cherungsortes, an dem die Tathand- lungen Tathandlungen nach Nr. 4 a) aa) bis Nr. 4 a) cc) verübt wurden. c) Bei Raub auf Transportwegen beginnt der Transportweg mit der Übernahme versicherter Sachen für einen unmittelbar anschließenden anschlieftenden Transport und en- det endet an der Ablieferungsstelle mit der Übergabe. Versichert sind nur die Sachen, die sich bei Beginn der Tat an dem Ort befun- den befunden haben, an dem die Gewalt ausgeübt oder die Drohung mit Gewalt verübt wurde.

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Samples: Sach Und Elektronikversicherung

Ereignisort. a) Alle Voraussetzungen eines Einbruchdiebstahls, eines Raubes oder von Van- dalismus Vandalismus nach einem Einbruch müssen müs- sen innerhalb des Versicherungsortes verwirklicht worden sein. Bei mehreren Versicherungsorten müssen alle Vo- raussetzungen Voraussetzungen innerhalb desselben Versicherungsortes verwirklicht worden sein. b) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft her- angeschafft werden, es sei denn, das Her- anschaffen Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an dem die Tathand- lungen Tathandlungen nach Nr. 4 a) aa) bis Nr. 4 a) cc) verübt wurden. c) Bei Raub auf Transportwegen beginnt der Transportweg mit der Übernahme versicherter Sachen für einen unmittelbar anschließenden Transport und en- det endet an der Ablieferungsstelle mit der Übergabe. Versichert sind nur die Sachen, die sich bei Beginn der Tat an dem Ort befun- den befunden haben, an dem die Gewalt ausgeübt oder die Drohung mit Gewalt verübt wurde.

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Samples: Elektronik Versicherung

Ereignisort. a) Alle Voraussetzungen eines EinbruchdiebstahlsEin- bruchdiebstahls, eines Raubes oder von Van- dalismus Vandalismus nach einem Einbruch müssen innerhalb des Versicherungsortes der auf dem Versicherungsort gelegenen Räume von Gebäuden verwirklicht worden sein. Bei mehreren Versicherungsorten müssen alle Vo- raussetzungen innerhalb Voraussetzungen in- nerhalb der Räume von Gebäuden desselben Versicherungsortes verwirklicht ver- wirklicht worden sein. b) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme Weg- nahme erst auf Verlangen des Täters Tä- ters herangeschafft werden, es sei denn, das Her- anschaffen Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an dem die Tathand- lungen Tathandlungen nach Nr. 4 2.1.3 a) aa) bis Nr. 4 2.1.3 a) cc) verübt wurden. c) Bei Der Raub auf Transportwegen Transportweg beginnt der Transportweg mit der Übernahme versicherter Sachen für einen unmittelbar anschließenden an- schließenden Transport und en- det endet an der Ablieferungsstelle mit der Übergabe. Versichert sind nur die Sachen, die sich bei Beginn der Tat an dem Ort befun- den befunden haben, an dem die Gewalt Ge- walt ausgeübt oder die Drohung mit Gewalt verübt wurdewurden.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung

Ereignisort. a) Alle Voraussetzungen eines EinbruchdiebstahlsEinbruchdieb­ stahls, eines Raubes oder von Van- dalismus Vandalismus nach einem Einbruch müssen innerhalb des Versicherungsortes der auf dem Versicherungsort gelegenen Räume von Gebäuden verwirklicht worden sein. Bei mehreren Versicherungsorten müssen müs­ sen alle Vo- raussetzungen Voraussetzungen innerhalb der Räume von Gebäuden desselben Versicherungsortes Versi­ cherungsortes verwirklicht worden sein. b) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werdenwer­ den, es sei denn, das Her- anschaffen Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an dem die Tathand- lungen Tathandlungen nach Nr. 4 Ziffer 1.2.1.3 a) aa) bis Nr. 4 1.2.1.3 a) cc) verübt wurden. c) Bei Der Raub auf Transportwegen Transportweg beginnt der Transportweg mit der Übernahme versicherter Sachen für einen unmittelbar anschließenden Transport und en- det endet an der Ablieferungsstelle mit der Übergabe. Versichert sind nur die Sachen, die sich bei Beginn der Tat an dem Ort befun- den befunden haben, an dem die Gewalt ausgeübt oder die Drohung Dro­ hung mit Gewalt verübt wurdewurden.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Ereignisort. a) Alle Voraussetzungen eines Einbruchdiebstahls, eines Raubes oder von Van- dalismus Vandalismus nach einem Einbruch müssen innerhalb des Versicherungsortes der auf dem Versicherungsort gelegenen Räume von Gebäuden verwirklicht worden sein. Bei mehreren Versicherungsorten müssen alle Vo- raussetzungen Voraussetzungen innerhalb der Räume von Gebäuden desselben Versicherungsortes Versicherungs- orts verwirklicht worden sein. b) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, das Her- anschaffen Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des VersicherungsortesVersicherungsorts, an dem die Tathand- lungen Tathandlungen nach Nr. 4 a) aa) bis Nr. 4 a) cc) verübt wurden. c) Bei Der Raub auf Transportwegen beginnt der Transportweg mit der Übernahme versicherter Sachen für einen unmittelbar anschließenden anschlie- ßenden Transport und en- det endet an der Ablieferungsstelle mit der Übergabe. Versichert sind nur die Sachen, die sich bei Beginn der Tat an dem Ort befun- den befunden haben, an dem die Gewalt ausgeübt oder die Drohung mit Gewalt verübt wurde.

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Samples: Versicherungsvertrag