Glasversicherung. Schäden durch Glasbruch gelten nur auf besonderen Antrag gegen zusätzliche Prämie mitversichert.
Glasversicherung. Sofern beantragt bzw. angeboten:
Glasversicherung. Was ist versichert? Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Schäden durch ✓ Bruch der versicherten Gläser Die TIROLER ersetzt ✓ Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen Was ist nicht versichert? Schäden durch 🗶 Einsetzen, Herausnehmen oder Arbeiten an Gläsern, deren Fassungen oder Umrahmungen 🗶 Transport von Gläsern 🗶 Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern 🗶 Krieg innere Unruhen und Terror 🗶 außergewöhnliche Naturereignisse, z.B. Erdbeben 🗶 Kernenergie 🗶 vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung Wo bin ich versichert? ✓ Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Welche Verpflichtungen habe ich? − Die TIROLER muss vollständig und ehrlich über das versicherte Xxxxxx informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. − Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrenerhöhung ist dem Versicherer zu melden. − Jeder Schaden ist gering zu halten und der TIROLER so schnell wie möglich zu melden. − An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). − Umrahmungen und Fassungen der versicherten Gläser sind ordnungsgemäß instand zu halten. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – je nach vertraglicher Vereinbarung, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich z.B. mit SEPA-Lastschrift, Onlinebanking oder Zahlschein.
Glasversicherung. Produktinformationen zu der Versicherung
Glasversicherung c) Xxxxxx beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt b) ent- sprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Beitrags- fälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Glasversicherung. 17 - Wohngebäudeversicherung § 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versi- cherungsfall), generelle Ausschlüsse
Glasversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informa- tionen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs- bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Was ist versichert? Glaspauschalversicherung Haushalt
Glasversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versichert sind zum Beispiel: ✓ alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben; ✓ künstlerisch bearbeiteten Scheiben, Xxxxxxx und Spiegel.
Glasversicherung. Bruchschäden an Gebäudeverglasungen, die zu den vom Versicherungsnehmer und der mit ihm in Hausge- meinschaft lebenden Personen ausschliesslich benutz- ten Räumen gehören, inkl. Kochflächen aus Glaskera- mik, Steinabdeckungen in Küche und Bad, sowie an Ple- xiglas oder ähnlichen Kunststoffen, falls sie anstelle von Glas verwendet werden.
Glasversicherung. Schäden an Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasge- schirren, Hohlgläsern und Beleuchtungskörpern jeder Art, an Glühbirnen, Leucht- und Neonröhren;