Glasversicherung. Schäden durch Glasbruch gelten nur auf besonderen Antrag gegen zusätzliche Prämie mitversichert.
Glasversicherung. Sofern beantragt bzw. angeboten:
Glasversicherung. Was ist versichert? Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Schäden durch ✓ Bruch der versicherten Gläser Die TIROLER ersetzt ✓ Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen Was ist nicht versichert? Schäden durch 🗶 Einsetzen, Herausnehmen oder Arbeiten an Gläsern, deren Fassungen oder Umrahmungen 🗶 Transport von Gläsern 🗶 Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern 🗶 Krieg innere Unruhen und Terror 🗶 außergewöhnliche Naturereignisse, z.B. Erdbeben 🗶 Kernenergie 🗶 vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung Wo bin ich versichert? ✓ Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Welche Verpflichtungen habe ich? − Die TIROLER muss vollständig und ehrlich über das versicherte Xxxxxx informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. − Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrenerhöhung ist dem Versicherer zu melden. − Jeder Schaden ist gering zu halten und der TIROLER so schnell wie möglich zu melden. − An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). − Umrahmungen und Fassungen der versicherten Gläser sind ordnungsgemäß instand zu halten. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – je nach vertraglicher Vereinbarung, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich z.B. mit SEPA-Lastschrift, Onlinebanking oder Zahlschein.
Glasversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informa- tionen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs- bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Was ist versichert? Glaspauschalversicherung Haushalt
Glasversicherung. Produktinformationen zu der Versicherung
Glasversicherung. Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG)
Glasversicherung. 1 Versicherte Gefahr; Versicherungsfall 16 § 2 Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie 16 § 3 Versicherte und nicht versicherte Sachen 16 § 4 Versicherte Kosten 16 § 5 Versicherungsort 17 § 6 Anpassung der Versicherung 17 § 7 Entschädigung als Geldleistung 17 § 8 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung 17 § 9 Besondere gefahrerhöhende Xxxxxxxx 00
Glasversicherung. Versicherungsschutz für Glasbruchschäden besteht nur, soweit dies vereinbart und im Versicherungsschein aufgeführt ist. §1 Versicherte Gefahr; Versicherungsfall
Glasversicherung. LW Leitungswasserversicherung ST/EL Sturm- und Elementarversicherung Gebäudeversicherungssumme Versicherungssumme für das jeweilige versicherte Wohn- und Bürogebäude Einzel Produktvariante Einzelsparten Komfort Produktvariante Komfortschutz Exklusiv Produktvariante Exklusivschutz Versicherung auf erstes Risiko Ohne Rücksicht auf den Versicherungswert im Schaden volle Entschädigung bis zur/zum Versicherungssumme/Grenzbetrag für die betreffende Position. Kein Unterversicherungseinwand. ABS die in der Polizze vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
Glasversicherung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Rahmen und Fassungen der versicherten Gläser ordnungsgemäß instand zu halten oder halten zu lassen.