Common use of Ergebnisermittlung Clause in Contracts

Ergebnisermittlung. Die Prüfungsteile, die mittels Fragebogen zu lösen sind, gelten als bestanden, wenn zwei Drittel der Fragen richtig beantwortet wurden. Über schriftliche Ausarbeitungen wird durch den/die Fachprüfer/in und mindestens ein weiteres Mitglied der Prüfungskommission entschieden. Hier gibt es nur ein "bestanden" oder "nicht bestanden". Das gleiche gilt für alle praktischen und mündlichen Prüfungen, die vor der Prüfungskommission, oder, wenn von dieser delegiert, vor mindestens zwei Prüfern/Prüferinnen abzulegen sind. Besteht kein Einvernehmen, wenn nur zwei oder mehr Prüfer/innen die Prüfung vornehmen, entscheidet die gesamte Kommission mehrheitlich. Dem Prüfling sind bestandene Teilprüfungen zu bestätigen, die bei einer Wiederholungsprüfung nicht mehr geprüft werden müssen. Die Bestätigungen gelten zwei Jahre, es sei denn, der SAS-DTV verlängert diesen Zeitraum. Wird eine Teilprüfung (auch wegen Krankheit u.ä.) abgebrochen, wird sie als "nicht bestanden" gewertet. Nicht bestandene Ausbildungsabschnitte können frühestens drei Monate nach dem ersten Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, muß die gesamte Ausbildung mit anschließender Prüfung wiederholt werden. ───────────────────────────────────────────────────────────────────

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Ergebnisermittlung. Die Prüfungsteile, die mittels Fragebogen zu lösen sind, gelten als bestanden, wenn zwei Drittel der Fragen richtig beantwortet wurden. Über schriftliche Ausarbeitungen Ein Prüfungsbogen enthält 12 bis 18 Fragen. Die Prüfung wird durch den/die Fachprüfer/in und mindestens ein weiteres Mitglied der Prüfungskommission entschieden. Hier gibt es nur ein mit "bestanden" oder "nicht bestanden"" gewertet. Das gleiche gilt für alle praktischen und mündlichen Prüfungen, die Die Prüfungen sind vor der Prüfungskommission, oder, wenn von dieser delegiert, vor mindestens zwei Prüfern/Prüferinnen abzulegen sindabzulegen. Besteht kein Einvernehmen, wenn nur zwei oder mehr Prüfer/innen die Prüfung vornehmen, entscheidet die gesamte Kommission mehrheitlich. Dem Prüfling sind bestandene Teilprüfungen zu bestätigen, die bei einer Wiederholungsprüfung nicht mehr geprüft werden müssen. Die Bestätigungen gelten zwei Jahre, es sei denn, der SAS-DTV verlängert diesen Zeitraum. Wird eine Teilprüfung (auch wegen Krankheit u.ä.) abgebrochen, wird sie als "nicht bestanden" gewertet. Nicht bestandene Ausbildungsabschnitte können frühestens drei Monate nach dem ersten Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, muß die gesamte Ausbildung mit anschließender Prüfung wiederholt werden. ───────────────────────────────────────────────────────────────────

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Ergebnisermittlung. Die Prüfungsteile, die mittels Fragebogen zu lösen sind, gelten als bestanden, wenn zwei Drittel der Fragen richtig beantwortet wurden. Über andere schriftliche Ausarbeitungen wird durch den/die Fachprüfer/in und mindestens ein weiteres Mitglied der Prüfungskommission entschieden. Hier gibt es nur ein "bestanden" oder "nicht bestanden". Das gleiche gilt für alle praktischen Praktische und mündlichen Prüfungen, die mündliche Prüfungen sind vor der Prüfungskommission, oder, wenn von dieser delegiert, vor mindestens zwei Prüfern/Prüferinnen abzulegen sindabzulegen. Besteht kein Einvernehmen, wenn nur zwei oder mehr Prüfer/innen die Prüfung vornehmen, entscheidet die gesamte Kommission mehrheitlich. Die Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet. Dem Prüfling sind bestandene Teilprüfungen zu bestätigen, die bei einer Wiederholungsprüfung nicht mehr geprüft werden müssen. Die Bestätigungen gelten zwei Jahre, es sei denn, der SAS-DTV verlängert diesen Zeitraum. Wird eine Teilprüfung (auch wegen Krankheit u.ä.) abgebrochen, wird sie als "nicht bestanden" gewertet. Nicht bestandene Ausbildungsabschnitte können frühestens drei Monate nach dem ersten Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, muß die gesamte Ausbildung mit anschließender Prüfung wiederholt werden. ───────────────────────────────────────────────────────────────────

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Ergebnisermittlung. Die Prüfungsteile, die mittels Fragebogen zu lösen sind, gelten als bestanden, wenn zwei Drittel der Fragen richtig beantwortet wurden. Über schriftliche Ausarbeitungen Ein Prüfungsbogen enthält 12 Fragen. Die Prüfung wird durch den/die Fachprüfer/in und mindestens ein weiteres Mitglied der Prüfungskommission entschieden. Hier gibt es nur ein als "bestanden" oder "nicht bestanden"" gewertet. Das gleiche gilt für alle praktischen und mündlichen Prüfungen, die Die Prüfungen sind vor der Prüfungskommission, oder, wenn von dieser delegiert, vor mindestens zwei Prüfern/Prüferinnen abzulegen sindabzulegen. Besteht kein Einvernehmen, wenn nur zwei oder mehr Prüfer/innen die Prüfung vornehmen, entscheidet die gesamte Kommission mehrheitlich. Dem Prüfling sind bestandene Teilprüfungen zu bestätigen, die bei einer Wiederholungsprüfung nicht mehr geprüft werden müssen. Die Bestätigungen gelten zwei Jahre, es sei denn, der SAS-DTV verlängert diesen Zeitraum. Wird eine Teilprüfung (auch wegen Krankheit u.ä.) abgebrochen, wird sie als "nicht bestanden" gewertet. Nicht bestandene Ausbildungsabschnitte können frühestens drei Monate nach dem ersten Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, muß die gesamte Ausbildung mit anschließender Prüfung wiederholt werden. **In mindestens zwei Standard- und zwei Lateinamerikanischen Tänzen ist jeweils eine Figur der DTSA-Liste 1 zu erläutern, die Fehlerquote darf 30% nicht übersteigen. ───────────────────────────────────────────────────────────────────

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