Ergonomie Musterklauseln

Ergonomie. Die Schulleitung sorgt zusammen mit dem Schulträger für eine gesundheitsgerechte Ausstattung der Arbeitsstätten bzw. der Beschäftigten sowie für die Anwendung ergonomisch sinnvoller Arbeitsver- fahren und Arbeitsorganisation. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen und fachlichen Vor- gaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und arbeitet auf diesem Gebiet mit dem jeweils zu- ständigen arbeitsmedizinischen Dienst zusammen. Erkannte Defizite werden konsequent behoben.
Ergonomie. 3.1 Gestaltung Arbeitsplätze und Arbeitsum- gebung, Gesundheitsschutz/-vorsorge, Verhü- tung von Unfällen und Berufskrankheiten, Ar- beitssicherheit 1 3 (2)
Ergonomie. Ergonomische Stühle und Möbel Ergonomische Tische & Büroeinrichtung Ergonomisches Design von Logistikbereichen Ergonomisches Design und Beratung Ergonomische Einrichtung/Innenausbau xxxxxxxx Nutzfahrzeuge Erste Hilfe Impfungen Labore, Forschung und medizinische Geräte Einrichtung von Erste-Hilfe-Räumen und Versorgungsräumen Dekontaminierung von Kabinen und Duschen, Augenduschen Einrichtung von Umkleiden, Duschräumen und Sanitärbereichen Antistatische Bodenbeläge und Materialien Reinigung und Desinfektion von Wassersystemen (Legionellenkontrolle) Dekontaminierung von Gebäuden (Asbest, Blei, …) Schädlingsbekämpfung Luftqualität und Luftqualitätsmessung Raumklima Lärmmanagement und Lärmschutz Beleuchtung und Beschattung
Ergonomie. Die Schulleitung sorgt zusammen mit dem Schulträger für eine gesundheitsgerechte Ausstattung der Arbeitsstätten bzw. der Beschäftigten sowie für die Anwendung ergonomisch sinnvoller Arbeitsverfahren und Arbeitsorganisation. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen und fachlichen Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und arbeitet auf diesem Gebiet mit dem jeweils zuständigen arbeitsmedizinischen Dienst zusammen. Erkannte Defizite werden konsequent behoben. - Führung und Steuerung Gesundheitsschutz und -förderung sind wichtige Elemente der Führungsverantwortung. Die Beschäftigten und die verantwortlichen Vorgesetzen achten u. a. darauf, dass Pausen eingehalten werden und Überbelastungen vermieden werden. Die Schulleitung sorgt für ein gesundheitsförderndes Betriebsklima. Sie fördert und überwacht die Einhaltung dieses Ziels und sorgt dafür, dass die Führungskräfte entsprechend qualifiziert werden. - Einführung und Unterstützungsmaßnahmen für neue Mitarbeiter/innen Ein Mitglied der Schulleitung führt den/die neue/n Kollegen/in in den Organisationsaufbau und in die Besonderheiten (u. a. auch des EDV-Systems, soweit die/der neue Beschäftigte hierzu Zugang erhalten soll) ein. Die Schulleitung regelt bereits vor der Einführung eines/r neuen Kollegen/in, wer ihm/ihr fachliche Einweisung gibt und für das erste halbe Jahr als besondere/r Ansprechpartner/in (Mentor/in) zur Seite steht. - Bedarfsorientierte Unterstützungsangebote des Arbeitsfeldes "Schule und Gesundheit" (z: B. Erhebung von Belastungsfaktoren, Überprüfung von Veränderungen, Fortbildungsangebote) sind – soweit vorhanden – zu nutzen. - Fortbildung Allen Beschäftigten wird unter Nutzung der gesundheitsbezogenen Beratungsangebote und Fortbildungsmaßnahmen des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Fulda und anderer geeigneter Maßnahmen die für eine gute und ökonomische Aufgabenerfüllung erforderliche Fortbildung angeboten. Nach Möglichkeit sollen auch schulinterne Fortbildungen (z. B. Zeit- und Selbstmanagement), Coaching und Praxisreflexion (Selbsteinschätzung der Arbeit) angeboten werden. - Medizinische Untersuchungen Die Schulleitung stellt sicher, dass die regelmäßigen tätigkeitsbezogenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch den zuständigen arbeitsmedizinischen Dienst durchgeführt werden. Die Wahrnehmung weiterer Möglichkeiten zu Vorsorgeuntersuchungen liegt in der Eigenverantwortung der Beschäftigten. Die Dienststelle fördert die Information der Beschäftigten über die beste...
Ergonomie. Lieferanten müssen die körperlich anstrengenden Aufgaben, denen die Arbeiter ausgesetzt sind, erkennen, bewerten und überwachen, dazu gehören der Transport von Material, schweres Heben, langes Stehen und sich immer wiederholende oder kraftintensive Montagearbeiten.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.