Erhöhung der Bodenreibungswinkel durch Kaiplattenpfähle Musterklauseln

Erhöhung der Bodenreibungswinkel durch Kaiplattenpfähle. Der in der Statik der Kaimauer anzusetzende Bodenreibungswinkel φ´k darf bei nicht bindigen Böden um Δφ´k erhöht werden (vgl. Abbildung 4): k 𝜑∗ = 𝜑´k + 𝛥𝜑´k ≤ 40° 𝛥𝜑´k = 400×𝑎 𝐻𝘎 HG Geländesprung von OK Kaimauer bis zur Berechnungstiefe (Berechnungssohle) [m] Die vorgenannte Erhöhung der Bodenreibungswinkel führt zu einer zusätzlichen horizontalen Last für die Kaimauerverankerung. Der Ankerkraftanteil aus Erddruck ist daher bei Ansatz von ∆φ‛k um 15% zu erhöhen. Die Verbesserung der Bodenkennwerte für die Bemessung der Spundwand und der Verankerung dürfen nur für die Berechnungsebene I angesetzt werden. Druckpfähle müssen sowohl im Feld als auch am Kopf (konstruktive Einspannung in dem Überbau) für ein charakteristisches Mindestmoment ΔMk bemessen werden. ∆𝑀k = 𝐷k ∙ 𝑑 12 Dk charakteristische Druckkraft des Pfahls [kN] Bei geneigten Pfählen treten bei Setzungen, insbesondere wenn oberhalb von Weichschichten Auffüllun- gen erfolgen, Biegebeanspruchungen auf. Diese Biegemomente sind zu berücksichtigen. Alle Momente können als ständige Last angesetzt werden. Maßgebend sind die nach Abschn. 4.2.2 erhöhten Reibungswinkel φ*k mit den zugehörigen Gleitflächen- winkeln ϑ*. Vereinfachend dürfen die Kräfte in BS-P als ständige Lasten angesetzt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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