Common use of Erhöhung der Gefahr Clause in Contracts

Erhöhung der Gefahr. 1. Nach Vertragsabschluss darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Erhöhung der Gefahr vor- nehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, dass eine Erhöhung der Gefahr ohne sein Wissen oder ohne seinen Wil- len eingetreten ist, hat er dem Versicherer unverzüglich schrift- liche Anzeige zu erstatten.

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Erhöhung der Gefahr. 1. Nach Vertragsabschluss Abschluss des Versicherungsvertrages darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine weder eine Erhöhung der Gefahr vor- nehmen oder deren vornehmen noch ihre Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davondavon Kenntnis, dass durch eine Erhöhung der von ihm ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr ohne sein Wissen oder ohne seinen Wil- len eingetreten erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich schrift- liche Anzeige zu erstattenmachen.

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