ERINNERUNG: ZU ERGREIFENDE MASSNAHMEN Musterklauseln

ERINNERUNG: ZU ERGREIFENDE MASSNAHMEN. Wenn Sie Fragen zu dem Vorschlag haben, rufen Sie uns bitte unter einer der folgenden Nummern an 01805 003 815* zwischen 9:00 Uhr und 19:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg, Montag bis Xxxxxxx). Sie können sich auch an Ihren professionellen Berater wenden, wenn Sie sich bezüglich des Inhalts dieses Dokuments unsicher sind. Damit die vorgeschlagenen Sonderbeschlüsse verabschiedet werden können, müssen sie mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der bei der entsprechenden Versammlung abgegebenen Stimmen angenommen werden. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihr Stimmrecht ausüben. Bitte füllen sie das Vollmachtsformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es in dem beiliegenden vorfrankierten Rückumschlag zurück. Das Formular muss spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der betreffenden AHV am 17. Oktober 2018 eingehen. Sie können an der betreffenden Versammlung (und einer eventuellen vertagten Versammlung) teilnehmen und dort abstimmen, unabhängig davon, ob Sie das Vollmachtsformular ausgefüllt und zurückgesandt haben oder nicht. Bitte beachten Sie, dass wir Rücksendungen per Fax oder E-Mail nicht berücksichtigen können. Mit freundlichen Grüßen Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Geschäftsleitung für und im Auftrag von (als bevollmächtigte Geschäftsleitung der Threadneedle Investment Funds ICVC und Threadneedle Specialist Investment Funds ICVC) *Anrufe können aufgezeichnet werden. ANHANG 1 VERGLEICH ZWISCHEN DEN BESTEHENDEN FONDS UND DEN LUX-FONDS Die bestehenden Fonds sind als Teilfonds einer von der FCA zugelassenen und regulierten britischen Umbrella-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Investment Company with Variable Capital, „ICVC“), eine Investmentgesellschaftsform, die manchmal auch als Open-Ended Investment Companies („OEIC“) bezeichnet wird, strukturiert. Die Lux-Fonds sind als Teilfonds einer in Luxemburg zugelassenen und von der CSSF regulierten Société Anonyme strukturiert, die die Voraussetzungen für eine Société d’investissement à Capital Variable („SICAV“) erfüllt. Insbesondere da beide als OGAW-Fonds konstituiert sind, sind sie sich in ihrer Struktur, ihrer Betriebsweise und ihren Anlage- und Kreditaufnahmebefugnissen ähnlich. Dies ist eine Bezeichnung für Fonds, die in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der als OGAW- Richtlinie bezeichneten Richtlinie der Europäischen Union konstituiert sind. OGAW steht für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“. Es bestehen jedoch einige relativ geringfügige Unterschiede in Bezug auf die Betr...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.