Erklärung des Versicherten Musterklauseln

Erklärung des Versicherten. Mir ist bekannt, dass ich als gesetzlich versicherter Patient das Recht habe, unter Vorlage einer gül- tigen Krankenversichertenkarte nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung be- handelt zu werden und Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behand- lung habe.
Erklärung des Versicherten. Ich wurde über das Versorgungsprogramm Alster- Pflegenetz gemäß § 73a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgeklärt. Meine Fragen wurden von meinem behandelnden Arzt beantwortet. Ort, Datum Stempel des Leistungserbringers Unterschrift der/-s Versicherten / gesetzlicher Vertreter Unterschrift aufklärender Leistungserbringer Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum für das Alster-Pflegenetz Ich habe die Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung zum Versorgungsprogramm gemäß § 73a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Kenntnis genommen und verstanden. Meine Fragen im Zusam- menhang hiermit wurden von meinem behandelnden Arzt beantwortet. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten von meiner Krankenkasse zur Verbesserung des Behand- lungskonzeptes erhoben, verarbeitet und ausgewertet und übermittelt werden dürfen. Mir ist bekannt, dass meine teilnehmende Ärztin bzw. mein teilnehmender Arzt der beruflichen Schweige- pflicht unterliegt und die für die Behandlung notwendi- gen Daten erhebt. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Behandlung zu sichern. Ich willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zum Zwecke der Vertragsumsetzung, Leistungsabrechnung, Abrechnungsprüfung sowie zur Qualitätssicherung und Evaluation ein. Meine Ärztin bzw. mein Arzt ist befugt, die für Abrech- nung der Leistungen erforderlichen Daten an die Kas- senärztliche Vereinigung (KV) bzw. an eine von der KV beauftragten Managementgesellschaft zu übermitteln, so dass die KV mit meiner Krankenkasse auf dieser Grundlage die Leistungen abrechnen kann. Meine Ärztin bzw. mein Arzt darf meine Teilnahmeer- klärung und Einverständniserklärung zur Datenverar- beitung an die KV bzw. an eine von der KV beauftragte Managementgesellschaft sowie an meine Krankenkas- se übermitteln Ich bin damit einverstanden, dass meine Behand- lungsdaten in pseudonymisierter Form für Maßnahmen der Qualitätssicherung und kontinuierlicher Weiterent- wicklung dieser besonderen Versorgungsform sowie zur besseren Koordination und Organisation der Be- treuungs- und Behandlungsprozesse genutzt werden, wobei ein Bezug zur Person dabei ausgeschlossen ist. Meine für den Vertrag auf der Grundlage der gesetzli- chen Anforderungen (§ 304 SGB V i.V. mit § 84 SGB X) erhobenen und gespeicherten Daten werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der g...
Erklärung des Versicherten. Mir ist bekannt, dass ich als gesetzlich versicherter Patient das Recht habe, unter Vorlage einer gültigen elektronischen Gesundheitskarte nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt zu werden und Anspruch auf eine ausreichende, zweckmä- ßige und wirtschaftliche Behandlung habe.
Erklärung des Versicherten. Ich habe mich für eine qualitativ hochwertige Versorgung mit den oben benannten Hilfsmitteln durch den von mir gewählten Vertragspartner der AOK Sachsen-Anhalt entschieden. Ich ver- pflichte mich dazu, die von meinem Vertragslieferanten bereitgestellten Hilfsmittel wirtschaftlich, zweckmäßig und entsprechend der medizinischen Indikation einzusetzen.
Erklärung des Versicherten. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass eine Erstattung der Vergütung der genannten Leistungen durch die Krankenkasse in der Regel nicht erfolgen kann.

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  • Erklärungen des Versicherers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.

  • Umfang des Versicherungsschutzes Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 500 l/kg nicht übersteigt. Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).

  • Hinweispflicht des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind a) Wechseldatenträger; b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel; c) Werkzeuge aller Art; d) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.