Common use of Erklärungen über Ursprungseigenschaft Clause in Contracts

Erklärungen über Ursprungseigenschaft. Für den Fall, dass der Auftragnehmer Erklärungen über die Ursprungseigenschaft der verkauften Ware abgibt, gilt folgendes: 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Überprüfung dieser Ursprungsnachweise durch die Zollverwaltung zu ermöglichen und sowohl die dazu notwendigen Auskünfte zu erteilen als auch eventuell erforderliche Bestätigungen beizubringen. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der erklärte Ursprung infolge fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender Nachprüfmöglichkeit von der zuständigen Behörde nicht anerkannt wird, es sei denn, der Auftragnehmer habe dies nicht zu vertreten.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase

Erklärungen über Ursprungseigenschaft. Für den Fall, dass der Auftragnehmer Verkäufer Erklärungen über die Ursprungseigenschaft der verkauften Ware abgibt, gilt folgendes: 1. Der Auftragnehmer Verkäufer verpflichtet sich, die Überprüfung dieser Ursprungsnachweise von Ursprungsnachweisen durch die Zollverwaltung zu ermöglichen und sowohl die dazu notwendigen Auskünfte zu erteilen als auch eventuell erforderliche Bestätigungen beizubringen. 2. Der Auftragnehmer Verkäufer ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der erklärte Ursprung infolge fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender Nachprüfmöglichkeit Nachprüfungsmöglichkeit von der zuständigen Behörde nicht anerkannt wird, es sei denn, der Auftragnehmer habe dies denn er hat diese Folgen nicht zu vertreten.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Erklärungen über Ursprungseigenschaft. Für den Fall, dass der Auftragnehmer Verkäufer Erklärungen über die Ursprungseigenschaft der verkauften Ware abgibt, gilt folgendes: 1. Der Auftragnehmer Verkäufer verpflichtet sich, die Überprüfung dieser Ursprungsnachweise von Ursprungsnachweisen durch die Zollverwaltung zu ermöglichen und sowohl die dazu notwendigen Auskünfte zu erteilen als auch eventuell erforderliche Bestätigungen beizubringen. 2. Der Auftragnehmer Verkäufer ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der erklärte Ursprung infolge fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender Nachprüfmöglichkeit Nachprüfungsmöglichkeit von der zuständigen Behörde nicht anerkannt wird, es sei denn, der Auftragnehmer habe dies er hat diese Folge nicht zu vertreten.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Erklärungen über Ursprungseigenschaft. 1. Auf unser Verlangen stellt uns der Auftragnehmer eine Lieferantenerklärung über den präferenziellen Ursprung der Ware zur Verfügung. 2. Für den Fall, dass der Auftragnehmer Erklärungen über die präferenzielle oder nicht-präferenzielle Ursprungseigenschaft der verkauften Ware abgibt, gilt folgendes: 1. a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Überprüfung dieser Ursprungsnachweise von Ursprungsnachweisen durch die Zollverwaltung zu ermöglichen und sowohl die dazu notwendigen Auskünfte zu erteilen als auch eventuell erforderliche Bestätigungen beizubringen. 2. b) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der erklärte Ursprung infolge fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender Nachprüfmöglichkeit Nachprü- fungsmöglichkeit von der zuständigen Behörde nicht anerkannt wird, es sei denn, der Auftragnehmer habe dies denn er hat diese Folgen nicht zu vertreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Erklärungen über Ursprungseigenschaft. Für den Fall, dass der Auftragnehmer Erklärungen über die Ursprungseigenschaft der verkauften Ware abgibt, gilt folgendes: 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Überprüfung dieser Ursprungsnachweise durch die Zollverwaltung Zoll- verwaltung zu ermöglichen und sowohl die dazu notwendigen Auskünfte zu erteilen als auch eventuell even- tuell erforderliche Bestätigungen beizubringen. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der erklärte Ursprung infolge fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender Nachprüfmöglichkeit von der zuständigen Behörde nicht anerkannt wird, es sei denn, der Auftragnehmer habe dies nicht zu vertreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen