ERLÄUTERUNGEN ZUR FESTSETZUNG DES ANGEBOTSPREISES Musterklauseln

ERLÄUTERUNGEN ZUR FESTSETZUNG DES ANGEBOTSPREISES. Der Angebotspreis in Höhe von EUR 16,33 je Clere-Aktie entspricht dem gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit §§ 4, 5 WpÜG-AngebV vorgeschriebenen Mindestpreis für die Clere-Aktien.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.