Ermäßigungsberechtigung Musterklauseln

Ermäßigungsberechtigung. Ermäßigte Tickets sind nur in bestimmten Preiskategorien verfügbar. Sollten die ermäßi- gungsfähigen Tickets nicht mehr verfügbar sein, ist der Normalpreis zu zahlen, auch wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung beim Käufer erfüllt sind. Kinder zwischen sechs
Ermäßigungsberechtigung. Folgende Gruppen erhalten ausgewiesene Angebote zu ermäßigten Preisen - Studierende - Xxxxxxx - Auszubildende (keine Referendare) - Rentner und Pensionäre - Arbeitslose (nur ALG-II-Empfänger) - FSJ und PSJ - Menschen mit Schwerbehinderung - Langzeitpraktikanten (mind. 6 Monate) - Empfänger der Grundsicherung Die Berechtigung auf Ermäßigung ist bei jeder Anmeldung bzw. Verlängerung nachzuweisen und muss sich auf den gesamten Buchungszeitraum (z.B. Fitness sechs Monate) erstrecken. Bei vorherigem Ablauf der Berechtigung behält es sich der V.F.G. im Einzelfall vor, die Buchung unter der Bedingung des unverzüglichen Nachweises über die Fortdauer der Berechtigung dennoch vorzunehmen. Der V.F.G. kann in begründeten Einzelfällen die Ermäßigung verweigern und entscheidet selbst über die Zulassung einer Bescheinigung als Nachweis. Der V.F.G. behält sich das Recht vor, Ermäßigungsgruppen bzw. Ermäßigungen einzuschränken und jederzeit zu ändern.
Ermäßigungsberechtigung. Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets sind Kinder bis einschließlich vierzehn (14) Jahren („Kindertickets“), FCH Mitglieder, Xxxxxxx, Xxxxxxx, Behinderte (ab 50 Prozent), Zivil- und Wehrdienstleistende sowie Studenten (Vollzeit). Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung – außer bei Kindertickets – ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Bei Kindertickets ist das Datum des Kaufs maßgeblich.
Ermäßigungsberechtigung. Der Club kann Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gewähren, insoweit wird auf die jeweils aktuelle Preisliste verwiesen. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßi- gungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
Ermäßigungsberechtigung. Ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich vierzehn Jahren für eine „Kinderkarte“, Ermäßigte Tickets: fünfzehn bis einschließlich siebzehn Jahren, Xxxxxxx (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab 50 % und Rentner („Ermäßigtenkarte“). Die Ermäßigungsberechtigung gilt nicht für das DFB-Pokalfinale und Auswärtsspiele. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs. Klarstellend wird festgehalten, dass die in dieser Ziffer genannten Ermäßigungsberechtigten noch nicht unmittelbar eine Preisermäßigung erhalten, es sei denn nach der jeweils gültigen Preisliste vom DFB ist eine entsprechende Preisermäßigung für die Ermäßigungsberechtigten vorgesehen.
Ermäßigungsberechtigung. Ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich vierzehn (14) Jahren für eine „Kinderkarte“ sowie für eine „Ermäßigtenkarte“ Jugendliche von fünfzehn (15) bis einschließlich siebzehn (17) Jahren, Xxxxxxx (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab fünfzig Prozent (50 %) und Rentner. Die Ermäßigungsberechtigung gilt nicht für das DFB-Pokalfinale und Auswärtsspiele. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigung maßgeblich ist der Tag, an dem die jeweilige Veranstaltung stattfindet.
Ermäßigungsberechtigung. Bei der Ticketvergabe können Mitglieder und eingetragene Fanclubs des FCB bevorzugt werden und entsprechende Ermäßigungen erhalten. Pro Mitglied kann nur ein Ticket zum ermäßigten Mitgliederpreis erworben wer- den. Jahreskarteninhaber erhalten auf Tageskarten keine Mitgliedsermä- ßigung. Bei DFB-Pokalspielen entfällt die Mitgliedsermäßigung. Kinder unter 14 Jahren, Schwerbehinderte und Xxxxxxx ab dem 65. Lebensjahr erhalten eine Ermäßigung von 50% auf allen Plätzen. Doppelte Ermäßigun- gen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag der Ticketnutzung. Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des FCB.
Ermäßigungsberechtigung. Ermäßigte Tickets sind nur in bestimmten Blöcken und Preiskategorien verfügbar. Sollten die ermäßigungsfähigen Tickets nicht mehr verfügbar sein, ist der Normalpreis zu zahlen, auch wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung beim Käufer erfüllt sind. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren, Xxxxxxx (Schülerausweis), Studenten (Studentenausweis), Auszubildende (Aus- bildungsnachweis), Bundesfreiwilligendienst BFD (amtl. Nachweis), Mitglieder der Freiburger Fangemeinschaft (FG-Mitgliedsausweis), Schwerbehinderte ab 50%, Rentner und Inhaber des Freiburg-Passes gegen Vorlage eines entsprechenden (amtlichen) Ausweises, erhalten ermä- ßigte Stehplatz-Tickets. Für die Berechtigung zu einer Ermäßigung ist jeweils der 1. Juli (Sai- sonbeginn) ausschlaggebend. Ermäßigte Sitzplatztickets für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren, sowie für Personen mit einer körperlichen und geistigen Einschränkung, welche auf eine Be- gleitperson angewiesen sind (Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung „B“), sind nur in bestimmten Blöcken verfügbar, so dass nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung steht. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Der jeweils aktuelle und gültige Ermäßigungsnach- weis ist zwingend mitzuführen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zum Stadion verwehrt wer- den. Ändert sich im Laufe der Saison die Berechtigung zu einer Ermäßigung, muss das ermäßig- te Ticket in der Geschäftsstelle/ Ticketcenter aufgewertet werden und die Differenz zum neuen Ticket bezahlt werden (siehe hierzu Ziffer 5.4). Kinder bis zum 6. Lebensjahr, d. h. bis einschl. 5 Jahre, haben in Begleitung eines Erwachsenen mit einem gültigen Ticket kostenlosen Zutritt. Es besteht jedoch kein Sitzplatzanspruch.
Ermäßigungsberechtigung. Die Höhe des Ticketpreises ergibt sich aus der zum Zeit- punkt des Vertragsschlusses geltenden aktu- ellen Preisliste. Für den Abschluss und die Verwaltung des Ticketvertrags und den Postver- sand erhebt der SCP07 weitere Entgelte gemäß der Preisliste. Der SCP07 kann Angehörigen bestimmter Personengruppen, wie z.B. SCP07- Mitgliedern, Rentnern, Jugendlichen, Kindern oder Personen mit Schwerbehinderung Ermäßi- gungen sowie Vorzugsbedingungen gewähren. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die Ermäßigungsberechtigung maßgeb- lich ist der Tag des Dauerkartenerwerbs. Der Ermäßigungsnachweis ist gemäß Ziffer 4.3 dieser ATGB jeweils am Spieltag vorzulegen. Sollte sich die Ermäßigungsberechtigung im Laufe der Saison durch Zugehörigkeit zu einer höher bepreisten Ermäßigungskategorie ändern oder generell entfallen, ist eine Aufwertung („upgrade“) der Dauerkarte für den Rest der Saison gegen Zuzahlung des Differenzbetrags
Ermäßigungsberechtigung. Die Höhe des Ticketpreises ergibt sich aus der zum Zeit- punkt des Vertragsschlusses geltenden aktu- ellen Preisliste. Für den Abschluss und die Verwaltung des Ticketvertrags und den Postver- sand erhebt der SCP07 weitere Entgelte gemäß der Preisliste. Der SCP07 kann Angehörigen bestimmter Personengruppen, wie z.B. SCP07- Mitgliedern, Rentnern, Jugendlichen, Kindern oder Personen mit Schwerbehinderung Ermäßi- gungen sowie Vorzugsbedingungen gewähren. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Ermäßigungsberechtigte Kunden haben ihren Berechtigungsnachweis beim Besuch von Fußballspielen im Stadion stets mitzuführen.