eRoaming Musterklauseln

eRoaming. SWU als ein eRoaming-Partner vereinbart mit anderen eRoaming-Partnern für die eigenen Kunden den gegenseitigen Zugang und Nut- zung der öffentlich zugänglichen Ladestationen der eRoaming-Partner. Die Abrechnung der Stromlieferung erfolgt ausschließlich zwi- schen dem Kunden und SWU. Die öffentlich zugänglichen und verfügbaren Ladestationen werden in der App eCharge+ angezeigt.
eRoaming eRoaming: Datenschutz eRoaming:
eRoaming. Die AVU vereinbart mit eRoaming-Partnern für die eigenen Kunden den gegenseitigen Zugang und Nutzung der öffentlich zugänglichen Ladesta- tionen der eRoaming-Partner. Die Abrechnung der ladestromunterwegs-Lieferung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und der AVU. AVU-Ladesäulen AC-Ladepreis 0,40 €/kWh 0,50 €/kWh DC- Ladepreis Grundgebühr 2,99 €/Monat Gilt an allen Ladestationen der AVU und der eRoaming Partner veröffentlicht in der Compleo eCharge+ APP.
eRoaming. Die Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück GmbH & Co. KG als ein eRoaming-Partner vereinbaren mit anderen eRoa- ming-Partnern für die eigenen Kunden den gegenseiti- gen Zugang und Nutzung der öffentlich zugänglichen Ladestationen der eRoaming-Partner. Die Abrechnung der Stromlieferung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück GmbH & Co. KG. Ein Verzeichnis der eRoaming-Partner sowie technische Nutzungsbedingungen der Ladestation be- findet sich im Internet unter xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx. Ein Verzeichnis der öffentlich zugänglichen Ladestation der eRoaming-Partner befindet sich im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx-xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/ ladesaeulenfinder.html. Um den vollen Leistungsumfang von SO.autostrom nutzen zu könen, benötigen sie ein internetfähiges Mobiltelefon.
eRoaming. Die Stadtwerke Norderstedt vereinbaren für die eigenen Kundinnen/Kunden als ein eRoaming-Partner mit anderen eRoaming- Partnern den gegenseitigen Zugang und die Nutzung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur der eRoaming-Partner. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen der Kundin/dem Kunden und den Stadtwerken Norderstedt. Ein Verzeichnis der eRoaming-Partner sowie technische Nutzungsbedingungen der Ladeinfrastruktur (z.B. Nutzung von RFID-Kar- ten) befindet sich im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxxxxxx/xxxxx-xxx/xxxxxxxxxxxx/x-xxxxxxxx/. Zur Abwicklung der Abrechnung von Ladevorgängen an der Ladeinfrastruktur der eRoaming-Partner übermitteln die Stadtwerke Norderstedt Contract-IDs und die dazugehörigen Passwörter ausschließlich pseudonymisiert. eRoaming-Partner erhalten keinen Zugang zu den durch die Stadtwerke Norderstedt gespeicherten personenbezogenen Daten.
eRoaming. 3.1 Der Kunde ist berechtigt, die öffentlich zugänglichen Ladestationen der eRoaming-Partner des STADTWERKS am SEE zu benutzen (nachfolgend „Roaming“ genannt). Ein Verzeichnis der öffentlich zugänglichen Ladestationen der eRoaming-Partner befindet sich auf der kostenlosen App eCharge+. Die Zusammensetzung der eRoaming-Partner kann sich verändern.