Ersatz des erlittenen Schadens Musterklauseln

Ersatz des erlittenen Schadens. Diese Entschädigung gilt im Falle eines zu Unrecht nicht erfolgten Eintretens des Zahlungs- dienstleisters innerhalb einer Frist von fünf Monaten nach Meldung des Schadensfalls und vor- behaltlich der nachfolgend genannten Garantiebedingungen und Garantieausschlüsse. Der Leistungserbringer erstattet dem Versicherten, um den Schadensfall abzuschließen, bei betrügerischer Nutzung von Zahlungsmitteln folgende Kosten : ◼ zu seinem Schaden vorgenommene betrügerische Transaktionen, ◼ Einkommensverlust bei Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub für Gerichtstermine, maxi- mal fünf Tage, ◼ Portokosten, ◼ zusätzliche Telefonkosten, die anfallen, um Schäden zu vermeiden, maximal 30 E pro Monat, ◼ Bankgebühren, ◼ Kosten der Wiederbeschaffung von Zahlungsmitteln. Die Übernahme ist auf einen Schadensfall pro Versicherungsjahr begrenzt und der Schadener- satz erfolgt innerhalb des allgemeingültigen Rahmens von 5000 E, einschließlich aller Steuern pro Versicherungsjahr im Sinne von Abschnitt 4.1.4.4.9. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, dem Versicherten die vereinbarten Summen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Annahme des endgültigen Entschädigungsangebots zu zahlen. Vorzulegende Belege : Der Versicherte hat zwecks Entschädigung Belege für den ihm entstandenen Schaden vorzulegen : ◼ Fotokopien der Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass ohne sein Wissen eine betrügerische Transaktion erfolgt ist, sowie die damit verbundenen Kosten im Falle eines negativen Saldos, ◼ Fotokopien der Gehaltsbescheinigung, aus der der für Gerichtstermine genutzte unbezahlte Urlaub hervorgeht, ◼ Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige, ◼ Telefonrechnungen, ◼ Korrespondenz mit dem Zahlungsdienstleister, ◼ Korrespondenz mit der Verwaltung. Eventuell verlangt der Leistungserbringer vom Versicherten ergänzende Belege zusätzlich zu den oben genannten, um die Zahlung des Schadenersatzes bewerten zu können.
Ersatz des erlittenen Schadens. Falls der Online-Anbieter der Forderung des Leistungserbringers nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Meldung des Schadens nachkommt, erstattet der Leistungserbringer im Hinblick auf die Regulierung des Schadens und vorbehaltlich der Garantiebedingungen und -aus- schlüsse dem Versicherten den Betrag, der dem Kaufpreis (inkl. Steuern) der strittigen Sache entspricht, wenn : ◼ keine Erstattung durch den Online-Anbieter für die Sache sowie die Versandkosten für die strit- tige Sache erfolgt ist, sofern diese an den Leistungserbringer zurückgeschickt werden musste, ◼ keine Übernahme durch einen Dienstleister erfolgt, der Käuferschutz garantiert, ◼ die Sache nicht geliefert wurde, ◼ die Sache mangelhaft oder defekt oder unvollständig geliefert wurde oder nicht dem erwor- benen Objekt entspricht oder nicht den Angaben des Herstellers oder Vertreibers auf dem Bestellschein entspricht. Die Übernahme ist auf einen Schadensfall pro Versicherungsjahr begrenzt und der Schadener- satz erfolgt innerhalb des allgemeingültigen Rahmens von 5000 E, einschließlich aller Steuern pro Versicherungsjahr im Sinne von Abschnitt 4.1.4.4.9. Wenn der Online-Anbieter die Rücksendung der beweglichen Sache akzeptiert und dem Ver- sicherten anschließend eine Ersatzware schickt oder den Preis erstattet, deckt die Garantie die Kosten der Rücksendung der beweglichen Sache zum Online-Anbieter, unter der Bedingung, dass diese Kosten nicht vom Online-Anbieter übernommen werden. Wenn der Online-Anbieter die Rücksendung der beweglichen Sache akzeptiert, aber keine Er- satzware schickt oder dem Versicherten den Preis nicht erstattet, deckt die Garantie die Kosten der Rücksendung der beweglichen Sache zum Online-Anbieter und den Kaufpreis der bewegliche Sache. Wenn der Online-Anbieter die Rücksendung der versicherten beweglichen Sache nicht akzeptiert, deckt die Garantie die Kosten für den Versand der beweglichen Sache den Leistungserbringer und die Erstattung des Kaufpreises. Wenn die beschädigten beweglichen Sachen Teil eines Ganzen sind und sich als separat un- brauchbar und unersetzlich erweisen, wird die Entschädigung in Höhe des Kaufpreises des Ganzen gezahlt. Vorzulegende Belege : Der Versicherte hat zwecks Entschädigung Belege für den ihm entstandenen Schaden vorzulegen : ◼ einen Ausdruck des Bestellbelegs (Mail), alle Bestätigungen der Annahme der Bestellung durch den Online-Anbieter, ◼ die Kopie des Kontoauszugs oder der Abhebungsbescheinigung, aus dem/der die ihm für die Bes...

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  • Schadenersatz bei Verzug Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.

  • Schadensersatzansprüche 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser berechnet sich bei Zirka Liefermengen auf der Grundlage der Mindestmenge von 90 % der im Vertrag vorgesehenen Liefermenge. 2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Wesentlich sind konkret beschriebene Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. 4. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche einschließlich sachmangelbedingter Schadenersatzansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit sie nicht den Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. In den Fällen, in denen wir den Nacherfüllungsanspruch des Käufers anerkannt haben, beginnt die Verjährung nicht neu, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durchführung der Nacherfüllung gehemmt.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens;