Rechtsschutz Musterklauseln

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt.
Rechtsschutz. (nur bei Kauf wirksame Versicherungsdeckung)
Rechtsschutz. Art. 15 Beschwerderecht und Frist18 1 Gegen Verfügungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers ist die Beschwerde an eine unabhängige kantonale Instanz zulässig. Diese entscheidet endgültig.
Rechtsschutz. Die materiellrechtliche Unsicherheit erfährt eine verfahrensrechtliche Entsprechung: Wer ist befugt, Mängel der Mitbe- stimmungsvereinbarung geltend zu machen? Die Rechtsnachfolger der ursprünglichen Vertragsparteien (§§ 18 Abs. 1 und 4, 26 Abs. 2 Satz 1 SEBG: SE-Betriebsrat und Leitung der SE) sind selbstredend befugt, In- halt und Gültigkeit der Mitbestimmungsvereinbarung geltend zu machen – vor den Arbeitsgerichten im Beschlußverfahren. Mitunter werden sie aber kein Interesse daran haben, daß Verfahrensmängel oder materielle Fehler (etwa die Beschneidung der Rechte eines Belegschaftsteils wie sie im Fall Porsche vom VW-Betriebsrat behauptet wird44) geprüft werden.45 Insofern kommt es entscheidend darauf an, ob auch andere „Stellen“ an- tragsbefugt sind. Das SEBG sagt hierzu unmittelbar nichts. Das Antrags- recht für die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds nach § 37 SEBG paßt nicht: Es stellt zu sehr auf das konkrete ▇▇▇▇- oder Wahlvorschlags- recht ab. Indes kann man aus dem Initiativrecht für Neuverhandlungen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 SEBG im Falle des § 16 Abs. 1 Satz 1 SEGB ein Kon- trollrecht für die abgeschlossene Mitbestimmungsvereinbarung ableiten: Dann sind auch die „Vertreter“ der Belegschaften – sofern sie mindestens 10 % der Arbeitnehmer46 repräsentieren – antragsbefugt. Das heißt prak- tisch: Der VW-Betriebsrat Wolfsburg kann seine „Unterrepräsentation“ § 18 SEGB analog beanstanden – aber erst, wenn VW zum Porsche- Konzern gehört.47 Vorher ist er gar nicht betroffen. Dagegen ließe sich einwenden, daß dieses Initiativrecht auf den seltenen und für die Arbeitnehmerseite eher unsinnigen48 Fall des Mitbestim- mungsverzichts durch Verhandlungsabbruch zugeschnitten ist, wohinge- gen nach erfolgter Mitbestimmungsvereinbarung grundsätzlich nur Neu- verhandlungen nach §§ 26, 18 Abs. 3 SEBG möglich sind, die auch nur der SE-Betriebsrat initiieren kann. Indes: Dort wird der SE-Betriebsrat auf 44 ArbG Stuttgart vom 24.10.2007 – 12 BVGa 4/07 – juris.
Rechtsschutz. Der Rechtsschutz richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesverwaltungsrechtspflege (Art. 35 Abs. 1 SuG).
Rechtsschutz. Art. 51 1 Der Auftraggeber eröffnet Verfügungen durch Veröffent- lichung oder durch individuelle Zustellung an die Anbieter. Die An- bieter haben vor Eröffnung der Verfügung keinen Anspruch auf recht- liches Gehör.
Rechtsschutz. Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen.
Rechtsschutz. Bei Anständen zwischen Privaten und der Geschäftsleitung der Rheinsalinen über die Anwendung dieser Vereinbarung, insbeson- dere im Hinblick auf die Einfuhr und den Verkauf sowie die Erhebung der Regalgebühren, entscheidet der Verwaltungsrat, wobei Art. 7 Abs. 3 Anwendung findet.
Rechtsschutz. Bei Verwendung von Mustern, Zeichnungen und Vorlagen unseres Kunden trägt dieser die ausschl. Verantwortung dafür, dass damit keine Rechte Dritter verletzt werden. Unsererseits zur Verfügung gestellte Muster, Zeichnungen und Vorlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nicht weitergegeben werden.
Rechtsschutz. 5.7 Bonusverlust