E- protection Musterklauseln

E- protection. Die vorliegenden Besonderen Bedingungen gelten, wenn aus den Persönlichen Bedingungen hervorgeht, dass die Garantie „E-protection“ abgeschlossen wurde. Um in den Genuss des juristischen Beistands „E-protection“ zu kommen, hat der Versicherte sich telefonisch unter der Rufnummer +000 00 00 00 an die Hilfszentrale zu wenden. Im Sinne der vorliegenden Garantie bedeuten : ◼ Leistungserbringer : LAR oder Les Assurés Réunis S.A. – ZDU-Nr./MwSt.-Nr. BE 0403 250774 RJP Brüssel – Gesellschaftssitz Xxx xx Xxxxx 0 X-0000 Xxxxxxx. Die Bearbeitung von Rechts- schutzschadensfällen erfolgt durch den Leistungserbringer, den die Gesellschaft mit der Be- arbeitung beauftragt. ◼ AXA Assistance : der Hilfsdienstleister INTER PARTNER ASSISTANCE S. A., zugelassen unter der Nummer 0487 für folgende Versicherungsaktivitäten : Unfall, Krankheit, sonstige Sach- schäden, KFZ-Haftpflicht, allgemeine Haftpflicht, verschiedene finanzielle Verluste, Rechts- schutz und Unterstützung (Königlicher Erlass vom 4. Juli 1979 und vom 13. Juli 1979 – Belgi- sches Staatsblatt vom 14. Juli 1979), mit Sitz in X-0000 Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx, 166, Boîte postale 1, Unternehmensnummer 0415.591 055. Der Leistungserbringer und AXA Assistance verpflichten sich, für Rechnung der Gesellschaft alle garantierten Leistungen zu erbringen. Die den Versicherten betreffenden personenbezogenen Daten, die dem Leistungserbringer oder AXA Assistance im Rahmen des vorliegenden Vertrags übermittelt werden, werden zu Zwecken der Versicherungs- und Kundenverwaltung, der Betrugsbekämpfung und der Außenstands- verwaltung von der Gesellschaft, vom Leistungserbringer und von AXA Assistance verarbeitet und können an Leistungserbringer und Subunternehmer übermittelt werden, die hinzugezogen werden und die auch außerhalb der Europäischen Union ansässig sein können. Als Schadensfall gilt jede Rechtstreitigkeit, durch die der Versicherte dazu veranlasst wird, bis zu und einschließlich einer gerichtlichen Instanz ein Recht geltend zu machen oder sich einem Anspruch zu widersetzen, und im weiteren Sinne jede Strafverfolgung, in deren Rahmen sich der Versicherte vor einem Straf- oder Ermittlungsgericht zu verteidigen gezwungen sieht. Jede Folge von Rechtsstreitigkeiten, in die ein(e) oder mehrere Versicherte oder Drittpersonen aufgrund ein und desselben Ereignisses oder aufgrund von Konnexitätsbeziehungen verwickelt sind, gilt als ein einziger Schadensfall. Unter Konnexität wird der Sachverhalt verstanden, dass ein Schadensfall enge r...

Related to E- protection

  • Data protection 16.1. PRAETTIGAU and the VENDOR are subject to Swiss data protection legislation. 16.2. XXXXXXXXXX and the VENDOR transmit the data (incl. credit card information) that is necessary for billing and collection to GRF. GRF uses this data only for payment processing and for collection. 16.3. PRAETTIGAU may collect store, and process data to the extent that this is necessary or appropriate in order to meet its contractual obligations to maintain and improve customer relations, quality and service criteria, to maximise operational safety, and in the interest of sales promotion, product design, crime prevention, economic key data and statistics, as well as invoicing. The customer hereby acknowledges and agrees that PRAETTIGAU may pass on customer data to the VENDOR so that he can fulfill his obligations. 16.4. It is possible that PRAETTIGAU and / or the VENDOR may be required to transmit the data to the authorities, or to make it accessible to them. 16.5. XXXXXXXXXX and the VENDOR alike reserve the right to hand over the data to third parties to enforce legitimate interests or to the authorities on suspicion of a crime. 16.6. Furthermore, the privacy policies of PRAETTIGAU or those of the VENDOR, are in force. 16.7. For questions about data protection at PRAETTIGAU, contact us at the e-mail address xxxx@xxxxxxxxxx.xxxx; for questions about data protection by the VENDOR, contact the VENDOR directly.

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

  • SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID DE88ZZZ00000928033 / Mandatsreferenz MDT10027-00(Kundennr.)-000 Ich ermächtige Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Schneeberg, Ort, Datum und Unterschrift Der Telekommunikationsnetzbetreiber betreibt ein regional begrenztes Breitbandnetz. Über dieses Netz bietet der Telekommunikationsnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste ab dem 16. Juli 2020 begründet oder geändert wurden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Nutzungsvertrag inklusive der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, diesen BesGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gehen die Bestimmungen der jeweils zuerst genannten Dokumente denen der danach genannten Dokumente vor. Bezieht der Kunde neben dem TV-, Internet- und/oder Telefoniedienst weitere Dienste von dem Telekommunikationsnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die BesGB finden auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.

  • Asbest Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.

  • Incident-Response-Management Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen

  • FINAL PROVISIONS Amendments and supplements to the contract, the acceptance of offers or these general terms and conditions should be made in written form. Unilateral amendments or supplements by the customer are invalid.

  • Leistungsvorbehalt Die Bank ist nicht verpflichtet, einen Vermögensverwaltungsauftrag des Anlegers anzunehmen.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Tarife Tarif Erstattungsprozentsatz W115 15 % W120 20 % W120E 20 % W125 25 % W130 30 % W135 35 % W150 50 % W100 100 %

  • Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)