Common use of Erst-Risiko-Versicherung/Entschädigungsgrenze Clause in Contracts

Erst-Risiko-Versicherung/Entschädigungsgrenze. Im Rahmen einer Erst-Risiko-Versicherung trägt der Versicherer Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe (Erst-Risiko-Summe). Dabei ist es gleichgültig, in welchem Verhältnis die Erst-Risiko-Summe zum Gesamtwert der versicherten Sachen steht. Eine Unterversicherung wird nicht geprüft. Bei der Mitversicherung bestimmter Positionen wird eine Entschädigungsgrenze vereinbart. Dabei ist die Entschädigungs- grenze der Höchstentschädigungswert, für den der Versicherer im Versicherungsfall haftet. Ist die Versicherungssumme zu niedrig bemessen, wird im Versicherungsfall Unterversicherung geltend gemacht. Die Entschädigung der mitversicherten Positionen wird dann im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt.

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Erst-Risiko-Versicherung/Entschädigungsgrenze. Im Rahmen einer Erst-Risiko-Versicherung Erst­Risiko­Versicherung trägt der Versicherer Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- Versicherungs­ summe (Erst-Risiko-SummeErst­Risiko­Summe). Dabei ist es gleichgültig, in welchem Verhältnis die Erst-Risiko-Summe Erst­Risiko­Summe zum Gesamtwert der versicherten Sachen steht. Eine Unterversicherung wird nicht geprüft. Bei der Mitversicherung bestimmter Positionen wird eine Entschädigungsgrenze vereinbart. Dabei ist die Entschädigungs- Entschädigungs­ grenze der Höchstentschädigungswert, für den der Versicherer im Versicherungsfall haftet. Ist die Versicherungssumme zu niedrig bemessen, wird im Versicherungsfall Unterversicherung geltend gemacht. Die Entschädigung der mitversicherten Positionen wird dann im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt.

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Erst-Risiko-Versicherung/Entschädigungsgrenze. Im Rahmen einer Erst-Risiko-Versicherung trägt der Versicherer Versi- cherer Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe (Erst-Risiko-Summe). Dabei ist es gleichgültig, in welchem Verhältnis die Erst-Risiko-Summe zum Gesamtwert der versicherten Sachen steht. Eine Unterversicherung wird nicht geprüft. Bei der Mitversicherung bestimmter Positionen wird eine Entschädigungsgrenze vereinbart. Dabei ist die Entschädigungs- grenze Entschä- digungsgrenze der Höchstentschädigungswert, für den der Versicherer im Versicherungsfall haftet. Ist die Versicherungssumme Versicherungs- summe zu niedrig bemessen, wird im Versicherungsfall Unterversicherung geltend gemacht. Die Entschädigung der mitversicherten Positionen wird dann im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt.

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Erst-Risiko-Versicherung/Entschädigungsgrenze. Im Rahmen einer Erst-Risiko-Versicherung trägt der Versicherer Versiche- rer Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe (Erst-Risiko-Summe). Dabei ist es gleichgültig, in welchem Verhältnis die Erst-Risiko-Summe zum Gesamtwert der versicherten Sachen steht. Eine Unterversicherung wird nicht geprüft. Bei der Mitversicherung bestimmter Positionen wird eine Entschädigungsgrenze Ent- schädigungsgrenze vereinbart. Dabei ist die Entschädigungs- grenze der Höchstentschädigungswert, für den der Versicherer Versiche- rer im Versicherungsfall haftet. Ist die Versicherungssumme Versicherungssummme zu niedrig bemessen, wird im Versicherungsfall Unterversicherung Unterversiche- rung geltend gemacht. Die Entschädigung der mitversicherten Positionen wird dann im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt.

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