Common use of Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung Clause in Contracts

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.sparda-b.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte Kreditkarte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im OnlineOn- line-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer AufwendungenAufwen- dungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten Verhal- ten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich unverzüg- lich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Samples: Auftrag Für Die Corporateworld Mastercard (Kreditkarte), www.bw-bank.de, www.lbbw.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, Kartenverfügung z. B. im Rahmen in Form der – Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten – Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online– Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Handel, Mobilfunk-Xxxxxx hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Karteninhabers belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags Ge- schäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenver- fügung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe Grün- de für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.rb-new-voh.de, www.vrb-westthueringen.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen Kartenverfügung in Form - der Abhebung von Bargeld oder - der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, einem Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung Erstat- tung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninha- ber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist au- torisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht Betrugsver- dacht nicht bestätigt.

Appears in 3 contracts

Samples: www.nordea.com, www.kt-bank.de, www.kt-bank.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, Kartenverfügung z. B. im Rahmen in Form der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Karteninhabers belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags Ge- schäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenverfü- gung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich un- verzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.volksbank-pur.de, www.vb-mittelhessen.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, Kartenverfügung z. B. im Rahmen in Form der − Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten − Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Karteninhabers belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer AufwendungenAuf- wendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte au- torisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglichun- verzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert au- torisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich schrift- lich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, Kartenverfügung hat die Bank Sparkasse/ Landesbank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Kar- teninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto Ab- rechnungskonto belastet, bringt wird die Bank Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den StandStand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, Verpflichtungen sind spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungs- verzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank Sparkasse/ Landesbank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist oder die Bank Sparkasse/Landesbank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten er- halten hat. Hat die Bank Sparkasse/Landesbank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank sie ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht Betrugsver- dacht nicht bestätigt.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen Kartenverfügung in Form der – der Abhebung von Bargeld oder – der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals zur Bezahlung bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, einem Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer AufwendungenAufwendun- gen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung Verpflich- tung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsver- zeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den VerdachtVer- dacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Samples: www.vwfs.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, Kartenverfügung z. B. im Rahmen in Form der – Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten – Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Kar- teninhabers belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung Ver- pflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Samples: www.sparda-n.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, Kartenverfügung hat die Bank Sparkasse/ Landesbank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto Abrechnungskonto belastet, bringt wird die Bank Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den StandStand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, Verpflichtungen sind spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank Sparkasse/Landesbank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist oder die Bank Sparkasse/Landesbank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank Sparkasse/ Landesbank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank sie ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Samples: www.berliner-sparkasse.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten KartenverfügungKartenverfügung in Form der • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- automatisierten Kassen von Handels­ und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, • Aufladung der GeldKarte hat die Bank comdirect gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank comdirect ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem seinem Konto belastetbelas­ tet, bringt die Bank comdirect dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung Verpflich­ tung ist unverzüglich, gemäß „Preis­ und Leistungsverzeichnis“ spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Geschäftstages zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem dem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, Kartenverfügung z. B. im Rahmen in Form der Verwendung der digitalen Karte Abhebung von Bargeld an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, einem Geldautomaten hat die Bank gegen den Kontoinhaber Kon- toinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Karteninhabers belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Samples: www.cronbank.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen Kartenverfügung in Form • der Abhebung von Bargeld oder • der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals zur Bezahlung bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, einem Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Samples: www.olb.de