Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Digitale Girocard (Debitkarte) Mit Individualisierten Authentifizierungsverfahren
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte Kreditkarte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im OnlineOn- line-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer AufwendungenAufwen- dungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten Verhal- ten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich unverzüg- lich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Kreditkartenantrag, Corporate Credit Card Agreement, Corporateworld Mastercard Application
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen Kartenverfügung in Form - der Abhebung von Bargeld oder - der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, einem Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung Erstat- tung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninha- ber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist au- torisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht Betrugsver- dacht nicht bestätigt.
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Samples: Mastercard Terms and Conditions, Sonderbedingungen Für Die Jetzz Card Mit Verfügungsrahmen (Für Geschäftskunden), Sonderbedingungen Für Die Jetzz Card Mit Verfügungsrahmen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, Kartenverfügung z. B. im Rahmen in Form der – Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten – Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online– Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Handel, Mobilfunk-Xxxxxx hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Karteninhabers belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags Ge- schäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenver- fügung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe Grün- de für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Sonderbedingungen Für Die Girocard (Debitkarte), Sonderbedingungen Für Die Girocard (Debitkarte), Sonderbedingungen Für Die Girocard (Debitkarte)
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer AufwendungenAuf- wendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte au- torisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglichun- verzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert au- torisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich schrift- lich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, Kartenverfügung z. B. im Rahmen in Form der − Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten − Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Karteninhabers belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, Kartenverfügung z. B. im Rahmen in Form der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Karteninhabers belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags Ge- schäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenverfü- gung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich un- verzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Entgeltinformation
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, Kartenverfügung hat die Bank Sparkasse/ Landesbank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Kar- teninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto Ab- rechnungskonto belastet, bringt wird die Bank Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den StandStand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, Verpflichtungen sind spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungs- verzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank Sparkasse/ Landesbank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist oder die Bank Sparkasse/Landesbank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten er- halten hat. Hat die Bank Sparkasse/Landesbank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank sie ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht Betrugsver- dacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Vorvertragliche Informationen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten KartenverfügungKartenverfügung in Form der – Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten, z. B. im Rahmen der – Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-HandelDienstleistungsun- ternehmen, – -entfällt- – -entfällt- hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer AufwendungenAufwendun- gen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem seinem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung Ver- pflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsver- zeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den VerdachtVer- dacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteiltmitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle Fall einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen Kartenverfügung in Form • der Abhebung von Bargeld oder • der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals zur Bezahlung bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, einem Vertrags- unternehmen hat die Bank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht Betrugs- verdacht nicht bestätigt.
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Samples: Kreditkartenbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen Kartenverfügung in Form • der Abhebung von Bargeld oder • der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals zur Bezahlung bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, einem Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, Kartenverfügung z. B. im Rahmen in Form der Verwendung der digitalen Karte Abhebung von Bargeld an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, einem Geldautomaten hat die Bank gegen den Kontoinhaber Kon- toinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Karteninhabers belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen Kartenverfügung in Form - der Abhebung von Bargeld oder - der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, einem Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung Er- stattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karten- inhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Mastercard Terms and Conditions
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, Kartenverfügung z. B. im Rahmen in Form der – Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten – Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Kar- teninhabers belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung Ver- pflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten KartenverfügungKartenverfügung in Form der • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten, z. B. im Rahmen der • Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- automatisierten Kassen von Handels und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, • Aufladung der GeldKarte hat die Bank comdirect gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank comdirect ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem seinem Konto belastetbelas tet, bringt die Bank comdirect dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung Verpflich tung ist unverzüglich, gemäß „Preis und Leistungsverzeichnis“ spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Geschäftstages zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem dem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen Kartenverfügung in Form – der Abhebung von Bargeld oder – der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals zur Bezahlung bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, einem Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen zustän- digen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich unver- züglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digitalen Karte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, Kartenverfügung hat die Bank Sparkasse/ Landesbank gegen den Kontoinhaber Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto Abrechnungskonto belastet, bringt wird die Bank Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den StandStand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, Verpflichtungen sind spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank Sparkasse/Landesbank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist oder die Bank Sparkasse/Landesbank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank Sparkasse/ Landesbank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank sie ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Kreditkartenbedingungen