Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Bank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Die Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat sie ihre Verpflichtung aus Satz 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Sparda Debit Mastercard
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Bank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte autori- sierte Kartenverfügung befunden hätte. Die Verpflichtung ist Diese Verpflichtungen sind unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat sie ihre Verpflichtung aus Satz 3 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Kreditkartenantrag, Kreditkartenbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber Kar- teninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Bank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Die Verpflichtung ist Diese Verpflichtungen sind unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegtvor- liegt, schriftlich mitgeteilt, hat sie ihre Verpflichtung aus Satz 3 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Corporate Credit Card Agreement, Corporateworld Mastercard Application
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Bank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte auto- risierte Kartenverfügung befunden hätte. Die Verpflichtung ist Diese Verpflichtungen sind unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis für die Mercedes Credit Card zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat sie ihre Verpflichtung aus Satz 3 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Kreditkarten Kundenbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Bank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte autori- sierte Kartenverfügung befunden hätte. Die Verpflichtung ist unverzüglich, Diese Verpflichtungen sind spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte berech- tigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat sie ihre Verpflichtung aus Satz 3 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Kreditkartenbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der Abhebung von Bargeld oder der Verwendung der Karte zur Bezahlung bei einem Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Karteninhaber Kreditnehmer keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber Kreditnehmer den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto Kreditkartenkonto belastet, wird bringt die Bank dieses wieder auf den Stand bringenStand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Die Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat sie die Bank ihre Verpflichtung Verpflich- tung aus Satz 3 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung Bargeldauszahlung oder der Verwendung der Karte zur Bezahlung bei einem Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Karteninhaber Hauptkarteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber Hauptkarteninhaber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto Kreditkar- tenkonto belastet, wird bringt die Bank dieses wieder auf den Stand bringenStand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Die Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung Kartenzahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat sie die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 3 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen