Common use of Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung Clause in Contracts

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Fall einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form • der Abhebung von Bargeld oder • der Verwendung der Karte zur Bezahlung bei einem Vertrags- unternehmen hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenzahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- verdacht nicht bestätigt.

Appears in 1 contract

Samples: mlp.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. (1) Im Fall Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der Abhebung von Bargeld oder der Verwendung der Karte zur Bezahlung Kreditkarte bei einem Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag unverzüglich unver- züglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsverzeich- nis Postbank“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenzahlung nicht autorisiert auto- risiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte berech- tigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten Verhal- ten des Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- verdacht Betrugsverdacht nicht bestätigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.postbank.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Fall Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der Abhebung von Bargeld oder der Verwendung der Karte zur Bezahlung bei einem Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenzahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen zustän- digen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich unver- züglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- verdacht Betrugsverdacht nicht bestätigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.vwfs.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Fall Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung Kartenverfügung, z. B. in Form der Abhebung von Bargeld oder • der Verwendung der Karte zur Bezahlung bei Bar- geldauszahlung an einem Vertrags- unternehmen Geldautomaten, hat die Bank Sparkasse gegen den Karteninhaber Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank Sparkasse ist verpflichtet, dem Karteninhaber Kontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag einem dem Konto belastet, bringt die Bank Sparkasse dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank Sparkasse angezeigt wurde, dass die Kartenzahlung Kartenverfügung nicht autorisiert ist, ist oder die Bank Sparkasse auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank Sparkasse einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Karteninhabers Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank Sparkasse ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- verdacht Betrugsverdacht nicht bestätigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.spk-vorpommern.de

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Fall Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der Abhebung von Bargeld oder • der an einem Geldautomaten, – Verwendung der Karte zur Bezahlung bei einem Vertrags- unternehmen an Kassenterminals von Handels- und Dienstleis- tungsunternehmen oder – Aufladung der GeldKarte hat die Bank gegen den Karteninhaber Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber Kontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag einem seinem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und LeistungsverzeichnisLeis- tungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenzahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches be- trügerisches Verhalten des Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- verdacht Betrugsverdacht nicht bestätigt.

Appears in 1 contract

Samples: corporates.db.com

Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Fall Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form - der Abhebung von Bargeld oder - der Verwendung der Karte zur Bezahlung bei einem Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung Er- stattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber Karten- inhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Kartenzahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- verdacht Betrugsverdacht nicht bestätigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.flessabank.de