Common use of Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung Clause in Contracts

Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung. 14.2.1 Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kartenverfügungsbetrags insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte. 14.2.2 Der Karteninhaber kann über Nummer 14.2.1 hinaus von der Bank die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden. 14.2.3 Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelten Ausführungsfrist eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers nach Nummer 14.2.1 und 14.2.2 ausgeschlossen. Ist dem Karteninhaber durch die Verspätung ein Schaden entstanden, so haftet die Bank nach Nummer 14.3. Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.

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Samples: Corporate Credit Card Agreement, Corporateworld Mastercard Application

Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung. 14.2.1 (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten autori- sierten Kartenverfügung in Form der ■ Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten, ■ Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienst- leistungsunternehmen oder ■ Aufladung der GeldKarte, kann der Karteninhaber Kontoinhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kartenverfügungsbetrags Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfügung Kartenver- fügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto seinem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte. 14.2.2 (2) Der Karteninhaber Kunde kann über Nummer 14.2.1 den Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung der Entgelte und Zinsen Xxxxxx insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung Kartenver- fügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden. 14.2.3 (3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte die Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelten Ausführungsfrist Ausfüh- rungsfrist in Nummer II.9 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers Konto- inhabers nach Nummer 14.2.1 den Absätzen 1 und 14.2.2 2 ausgeschlossen. Ist dem Karteninhaber Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, so haftet die Bank nach Nummer 14.3Nr. 12.3. (4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen nach- vollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung. 14.2.1 (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung z. B. in Form der Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten kann der Karteninhaber Kontoinhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kartenverfügungsbetrags Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte. 14.2.2 (2) Der Karteninhaber Kunde kann über Nummer 14.2.1 den Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung der Entgelte und Zinsen Xxxxxx insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang Zusammen- hang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden. 14.2.3 (3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte die Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelten Ausführungsfrist in Nummer A.II.9. eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers Kontoinhabers nach Nummer 14.2.1 den Absätzen 1 und 14.2.2 ausgeschlossen2 aus- geschlossen. Ist dem Karteninhaber Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, so haftet die Bank nach Nummer 14.3. A.II.11.3. (4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung. 14.2.1 (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung z. B. in Form der - Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten - Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen - Aufladung der GeldKarte - Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx kann der Karteninhaber Kontoinhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kartenverfügungsbetrags Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfügung Kartenverfü- gung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte. 14.2.2 (2) Der Karteninhaber Kunde kann über Nummer 14.2.1 den Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden. 14.2.3 (3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte die Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelten Ausführungsfrist in Nummer A. II. 9 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers Kontoinhabers nach Nummer 14.2.1 den Absätzen 1 und 14.2.2 2 ausgeschlossen. Ist dem Karteninhaber Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, so haftet die Bank nach Nummer 14.3A. II. 12.3. (4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.

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Samples: Sonderbedingungen Für Die Vr Bankcard

Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung. 14.2.1 (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer vom Kar- teninhaber autorisierten Kartenverfügung in Form ■ der Abhebung von Bargeld oder ■ der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kartenverfügungsbetrags Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfügung Kartenverfü- gung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belasteteinem Konto be- lastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte. 14.2.2 (2) Der Karteninhaber kann über Nummer 14.2.1 die Regelung in Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese die- se im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden. 14.2.3 (3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte Kartenverfügung Karten- verfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelten Ausführungsfrist in Nummer I.5. eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers nach Nummer 14.2.1 den Absätzen 1 und 14.2.2 2 ausgeschlossen. Ist dem Karteninhaber durch die Verspätung ein Schaden entstanden, so haftet die Bank nach Nummer 14.3Nr. 11.3. (4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen nach- vollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung. 14.2.1 (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung z. B. in Form der Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten kann der Karteninhaber Kontoinhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kartenverfügungsbetrags Verfügungsbetrages insoweit verlangenver- langen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte. 14.2.2 (2) Der Karteninhaber Kunde kann über Nummer 14.2.1 den Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden. 14.2.3 (3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte die Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelten Ausführungsfrist in Nummer A. II. 9 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers Kontoinhabers nach Nummer 14.2.1 den Absätzen 1 und 14.2.2 2 ausgeschlossen. Ist dem Karteninhaber Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, so haftet die Bank nach Nummer 14.3A. II. 12.3. (4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen des Karteninhabers Karteninha- bers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.

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Samples: Sonderbedingungen Für Die Vr Servicecard