Erstattung, Umtausch, Verlust. 5.1 Zeitfahrausweise können vor dem ersten Geltungstag unentgeltlich erstattet werden. 5.2 Der Umtausch einer Jahreskarte bzw. Monatskarte im Abonnementverfahren ist ab dem ersten Geltungstag in eine entsprechende Jahreskarte bzw. Monatskarte im Abonnementverfahren unter Änderung der Wagenklasse oder des Geltungsbereiches zum selben Kalendertag eines späteren Monats wie der erste Geltungstag möglich. Differenzbeträge werden nacherhoben bzw. verrechnet. Der Umtausch erfolgt durch das ausgebende Unternehmen. Es wird ein Bearbeitungsentgelt gemäß Anlage 9 er- hoben. 5.3 Im Falle einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit von mehr als 21 bis max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen ist eine Erstattung von Zeitfahrausweisen gemäß Ab- schnitt B.5 Ziffern 2.3 bis 2.8 unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes gemäß Anlage 9 möglich. Die Reiseunfähigkeit und deren Dauer sind durch ein ärztliches Attest ge- genüber dem ausgebenden Unternehmen nachzuweisen. Für jeden Tag der Reiseun- fähigkeit wird 1/360 bei Jahreskarten mit Einmalzahlung bzw. 1/30 bei Monatskarten im Abonnementverfahren des gezahlten Entgeltes erstattet. Die Reiseunfähigkeitsbe- scheinigung muss spätestens 14 Tage nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim aus- gebenden Unternehmen vorliegen. Andernfalls ist eine Erstattung ausgeschlossen. 5.4 Im Falle der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeit- gesetz (BEEG) ist eine Erstattung für einen Zeitraum von max. 60 aufeinanderfolgen- den Tagen oder in zwei Teilen von je einem Monat für Inhaber von Zeitfahrausweisen gemäß Abschnitt B.5 Ziffern 2.3 bis 2.8 unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes ge- mäß Anlage 9 möglich. Für jeden Tag der Elternzeit wird 1/360 bei Jahreskarten mit Einmalzahlung bzw. 1/30 bei Monatskarten im Abonnementverfahren des gezahlten Entgeltes erstattet. Dem schriftlichen Antrag mit Angabe des gewünschten Unterbre- chungszeitraums des Abos sind beizufügen: (i) persönliche Jahreskarte bzw. Abonne- mentkarte zur Hinterlegung beim Abo-Center für die Dauer der Unterbrechung, (ii) Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme der Elternzeit und deren Dauer (nach § 16 Abs. 1 Satz 6 (BEEG)) und (iii) eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Der unterschriebene Antrag mit den Unterlagen muss spätestens 5 Tage nach dem ersten Unterbrechungstag beim ausgebenden Abo-Center vorliegen. Liegt die Fahrkarte nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Beginn des Unterbrechungszeitrau- mes vor, wird der Tag der tatsächlichen Vorlage der Fahrkarte beim Abo-Center zu- grunde gelegt. Rechtzeitig vor Ende des Unterbrechungszeitraums wird die Fahrkarte vom ausgebenden Abo-Center zurückgesendet. Bei einer als Handy-Ticket ausgege- benen Jahreskarte bzw. Abonnement wird diese ab dem Zeitpunkt der Unterbre- chung zur Nutzung gesperrt und nach Ablauf des Unterbrechungszeitraums wieder zur Nutzung freigeschaltet. In diesen Fällen ist die Einsendung des Zeitfahrausweise beim Abo-Center nicht erforderlich. Der zu erstattende Betrag wird in dem Monat, der auf den Zeitpunkt der Rücksendung der Fahrkarte folgt, verrechnet - soweit eine Verrechnung nicht möglich ist - erstattet. 5.5 Für eine abhanden gekommenen Zeitfahrausweis im Abonnement gemäß Abschnitt B.5 Ziffern 2.3, 2.4, 2.7 sowie 2.8 wird einmalig gegen ein Entgelt gemäß Anlage 9 eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer durch das ausgebende Unternehmen ausgestellt. In diesem Fall ist eine vorzeitige Kündigung gemäß Abschnitt B.5 Ziffer 3.7 vor Ablauf der Geltungsdauer ausgeschlossen. Die Ersatzausstellung ist schriftlich beim ausgebenden Unternehmen zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben. 5.6 Im Übrigen sind Erstattung und Umtausch von Zeitfahrausweisen ausgeschlossen.
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Erstattung, Umtausch, Verlust. 5.1 Zeitfahrausweise Schülerzeitfahrausweise können vor dem ersten Geltungstag unentgeltlich erstattet werden.
5.2 Der Umtausch einer Jahreskarte bzw. Monatskarte Schülermonatskarte im Abonnementverfahren ist ab dem ersten Geltungstag in eine entsprechende Jahreskarte bzw. Monatskarte Schülermonatskarte im Abonnementverfahren unter Änderung der Wagenklasse oder des Geltungsbereiches zum selben Kalendertag Monatsersten eines späteren Monats wie der erste Geltungstag möglich. Differenzbeträge werden nacherhoben bzw. verrechnet. Der Umtausch erfolgt er- folgt durch das ausgebende Unternehmen. Es wird ein Bearbeitungsentgelt gemäß Anlage 9 er- hobenerhoben.
5.3 Im Falle einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit von mehr als 21 bis max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen ist eine Erstattung von Zeitfahrausweisen gemäß Ab- schnitt B.5 Ziffern 2.3 bis 2.8 Schülerzeitfahrausweisen im Abonnement unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes gemäß Anlage 9 möglich. Die Reiseunfähigkeit und deren Dauer sind durch ein ärztliches Attest ge- genüber gegenüber dem ausgebenden Unternehmen nachzuweisen. Für jeden Tag der Reiseun- fähigkeit Reiseunfähigkeit wird 1/360 bei Jahreskarten mit Einmalzahlung bzw. 1/30 bei Monatskarten im Abonnementverfahren des gezahlten monatlichen Entgeltes erstattet. Die Reiseunfähigkeitsbe- scheinigung Reiseunfähigkeitsbescheini- gung muss spätestens 14 Tage nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim aus- gebenden ausgeben- den Unternehmen vorliegen. Andernfalls ist eine Erstattung ausgeschlossen.
5.4 Im Falle der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeit- gesetz (BEEG) ist eine Erstattung für einen Zeitraum von max. 60 aufeinanderfolgen- den Tagen oder in zwei Teilen von je einem Monat für Inhaber von Zeitfahrausweisen gemäß Abschnitt B.5 Ziffern 2.3 bis 2.8 B.6 Ziffer 2.2 unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes ge- mäß Anlage gemäß An- lage 9 möglich. Für jeden Tag der Elternzeit wird 1/360 bei Jahreskarten mit Einmalzahlung bzw. 1/30 bei Monatskarten im Abonnementverfahren des gezahlten Entgeltes erstattet. Dem schriftlichen Antrag mit Angabe des gewünschten Unterbre- chungszeitraums Unterbrechungszeitraums des Abos sind beizufügen: (i) persönliche Jahreskarte bzw. Abonne- mentkarte Abonnementkarte zur Hinterlegung beim Abo-Center für die Dauer der Unterbrechung, (ii) Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme Inanspruch- nahme der Elternzeit und deren Dauer (nach § 16 Abs. 1 Satz 6 (BEEG)) und (iii) eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Der unterschriebene Antrag Xxxxxx mit den Unterlagen Unterla- gen muss spätestens 5 Tage nach dem ersten Unterbrechungstag beim ausgebenden Abo-Center vorliegen. Liegt die Fahrkarte nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Beginn Be- ginn des Unterbrechungszeitrau- mes Unterbrechungszeitraumes vor, wird der Tag der tatsächlichen Vorlage der Fahrkarte beim Abo-Center zu- grunde zugrunde gelegt. Rechtzeitig vor Ende des Unterbrechungszeitraums Unterbre- chungszeitraums wird die Fahrkarte vom ausgebenden Abo-Center zurückgesendet. Bei einer als Handy-Ticket ausgege- benen Jahreskarte bzw. ausgegebenen Abonnement wird diese ab dem Zeitpunkt der Unterbre- chung Unterbrechung zur Nutzung gesperrt und nach Ablauf des Unterbrechungszeitraums Unterbrechungszeit- raums wieder zur Nutzung freigeschaltet. In diesen Fällen ist die Einsendung des Zeitfahrausweise Zeit- fahrausweise beim Abo-Center nicht erforderlich. Der zu erstattende Betrag wird in dem Monat, der auf den Zeitpunkt der Rücksendung der Fahrkarte folgt, verrechnet - soweit eine Verrechnung nicht möglich ist - erstattet.
5.5 Für eine abhanden gekommenen Zeitfahrausweis Schülerzeitfahrausweis im Abonnement gemäß Abschnitt B.5 Ziffern 2.3, 2.4, 2.7 sowie 2.8 Ab- schnitt B.6 Ziffer 2.2 wird einmalig gegen ein Entgelt gemäß Anlage 9 eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer durch das ausgebende Unternehmen ausgestellt. In diesem Fall ist eine vorzeitige Kündigung gemäß Abschnitt B.5 B.6 Ziffer 3.7 3.4 vor Ablauf der Geltungsdauer ausgeschlossen. Die Ersatzausstellung ist schriftlich beim ausgebenden ausge- benden Unternehmen zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben.
5.6 Im Übrigen sind Erstattung und Umtausch von Zeitfahrausweisen ausgeschlossen.
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Erstattung, Umtausch, Verlust. 5.1 Zeitfahrausweise Schülerzeitfahrausweise können vor dem ersten Geltungstag unentgeltlich erstattet werden.
5.2 Der Umtausch einer Jahreskarte bzw. Monatskarte Schülermonatskarte im Abonnementverfahren ist ab dem ersten Geltungstag in eine entsprechende Jahreskarte bzw. Monatskarte Schülermonatskarte im Abonnementverfahren unter Änderung der Wagenklasse oder des Geltungsbereiches zum selben Kalendertag Monatsersten eines späteren Monats wie der erste Geltungstag möglich. Differenzbeträge werden nacherhoben bzw. verrechnet. Der Umtausch erfolgt er- folgt durch das ausgebende Unternehmen. Es wird ein Bearbeitungsentgelt gemäß Anlage 9 er- hobenerhoben.
5.3 Im Falle einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit von mehr als 21 bis max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen ist eine Erstattung von Zeitfahrausweisen gemäß Ab- schnitt B.5 Ziffern 2.3 bis 2.8 Schülerzeitfahrausweisen im Abonnement unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes gemäß Anlage 9 möglich. Die Reiseunfähigkeit und deren Dauer sind durch ein ärztliches Attest ge- genüber gegenüber dem ausgebenden Unternehmen nachzuweisen. Für jeden Tag der Reiseun- fähigkeit Reiseunfähigkeit wird 1/360 bei Jahreskarten mit Einmalzahlung bzw. 1/30 bei Monatskarten im Abonnementverfahren des gezahlten monatlichen Entgeltes erstattet. Die Reiseunfähigkeitsbe- scheinigung Reiseunfähigkeitsbescheini- gung muss spätestens 14 Tage nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim aus- gebenden ausgeben- den Unternehmen vorliegen. Andernfalls ist eine Erstattung ausgeschlossen.
5.4 Im Falle der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeit- gesetz (BEEG) ist eine Erstattung für einen Zeitraum von max. 60 aufeinanderfolgen- den Tagen oder in zwei Teilen von je einem Monat für Inhaber von Zeitfahrausweisen gemäß Abschnitt B.5 Ziffern 2.3 bis 2.8 B.6 Ziffer 2.2 unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes ge- mäß Anlage gemäß An- lage 9 möglich. Für jeden Tag der Elternzeit wird 1/360 bei Jahreskarten mit Einmalzahlung bzw. 1/30 bei Monatskarten im Abonnementverfahren des gezahlten Entgeltes erstattet. Dem schriftlichen Antrag mit Angabe des gewünschten Unterbre- chungszeitraums Unterbrechungszeitraums des Abos sind beizufügen: (i) persönliche Jahreskarte bzw. Abonne- mentkarte Abonnementkarte zur Hinterlegung beim Abo-Center für die Dauer der Unterbrechung, (ii) Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme Inanspruch- nahme der Elternzeit und deren Dauer (nach § 16 Abs. 1 Satz 6 (BEEG)) und (iii) eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Der unterschriebene Antrag Xxxxxx mit den Unterlagen Unterla- gen muss spätestens 5 Tage nach dem ersten Unterbrechungstag beim ausgebenden Abo-Center vorliegen. Liegt die Fahrkarte nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Beginn Be- ginn des Unterbrechungszeitrau- mes Unterbrechungszeitraumes vor, wird der Tag der tatsächlichen Vorlage der Fahrkarte beim Abo-Center zu- grunde zugrunde gelegt. Rechtzeitig vor Ende des Unterbrechungszeitraums Unterbre- chungszeitraums wird die Fahrkarte vom ausgebenden Abo-Center zurückgesendet. Bei einer als Handy-Ticket ausgege- benen Jahreskarte bzw. ausgegebenen Abonnement wird diese ab dem Zeitpunkt der Unterbre- chung Unterbrechung zur Nutzung gesperrt und nach Ablauf des Unterbrechungszeitraums Unterbrechungszeit- raums wieder zur Nutzung freigeschaltet. In diesen Fällen ist die Einsendung des Zeitfahrausweise Zeit- fahrausweise beim Abo-Center nicht erforderlich. Der zu erstattende Betrag wird in dem Monat, der auf den Zeitpunkt der Rücksendung der Fahrkarte folgt, verrechnet - soweit eine Verrechnung nicht möglich ist - erstattet.
5.5 Für eine abhanden gekommenen Zeitfahrausweis Schülerzeitfahrausweis im Abonnement gemäß Abschnitt B.5 Ziffern 2.3, 2.4, 2.7 sowie 2.8 Ab- schnitt B.6 Ziffer 2.2 wird einmalig gegen ein Entgelt gemäß Anlage 9 eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer durch das ausgebende Unternehmen ausgestellt. In diesem Fall ist eine vorzeitige Kündigung gemäß Abschnitt B.5 B.6 Ziffer 3.7 3.3 vor Ablauf der Geltungsdauer ausgeschlossen. Die Ersatzausstellung ist schriftlich beim ausgebenden ausge- benden Unternehmen zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben.
5.6 Im Übrigen sind Erstattung und Umtausch von Zeitfahrausweisen ausgeschlossen.
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