Erstattung und Entschädigung. Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden An- schlussversäumnissen einen Anspruch I. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung am Ziel- bahnhof von mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Punkt 4.5) oder II. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat und dabei mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof angekommen ist (Punkt 4.6). Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Erstattung und Entschädigung. Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden An- schlussversäumnissen Anschlussversäumnissen einen Anspruch
I. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung am Ziel- bahnhof Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Punkt 4.5) oder
II. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat und dabei mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof angekommen ist (Punkt 4.6). Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
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Samples: Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Erstattung und Entschädigung. Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden An- schlussversäumnissen einen Anspruch
I. i. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung am Ziel- bahnhof von mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Punkt 4.5Nr. 5) oder
IIii. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat und dabei mindestens 60 Minuten verspätet am an Zielbahnhof angekommen ist (Punkt 4.6)Nr. 6) Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Erstattung und Entschädigung. Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden An- schlussversäumnissen Anschluss- versäumnissen einen Anspruch
I. i. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung am Ziel- bahnhof von mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Punkt 4.5Nr. 5) oder
IIii. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat und dabei mindestens 60 Minuten verspätet am an Zielbahnhof angekommen ist (Punkt 4.6)Nr. 6) Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
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Erstattung und Entschädigung. Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden An- schlussversäumnissen Anschluss-versäumnissen einen Anspruch
I. i) auf Erstattung, wenn er die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung am Ziel- bahnhof von mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Punkt 4.5Nr. 5) oder
II. ii) auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat und dabei mindestens 60 Minuten verspätet am an Zielbahnhof angekommen ist (Punkt 4.6)Nr. 6) Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
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Samples: Beförderungsbestimmungen
Erstattung und Entschädigung. Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden An- schlussversäumnissen Anschlussversäumnissen einen Anspruch
I. i. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung am Ziel- bahnhof Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Punkt 4.5Nr. 5) oder
IIii. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat und dabei mindestens 60 Minuten verspätet am an Zielbahnhof angekommen ist (Punkt 4.6)Nr. 6) Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
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Erstattung und Entschädigung. Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden An- schlussversäumnissen Anschlussversäumnissen einen Anspruch
I. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung am Ziel- bahnhof Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Punkt 4.5Nr. 6) oder
II. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat und dabei mindestens 60 Minuten verspätet am an Zielbahnhof angekommen ist (Punkt 4.6Nr. 7). Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossenausge- schlossen.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Erstattung und Entschädigung. Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden An- schlussversäumnissen Anschlussver- säumnissen einen Anspruch
I. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung am Ziel- bahnhof Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Punkt 4.5Nr. 6) oder
II. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat und dabei mindestens 60 Minuten verspätet am an Zielbahnhof angekommen ist (Punkt 4.6Nr. 7). Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
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Samples: VMT Fahrgastinformation
Erstattung und Entschädigung. Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden An- schlussversäumnissen Anschlussversäum- nissen einen Anspruch
I. i. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung am Ziel- bahnhof Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Punkt 4.5Nr.5) oder
IIii. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat und dabei mindestens 60 Minuten verspätet am an Zielbahnhof angekommen ist (Punkt 4.6)Nr. 6) Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen
Erstattung und Entschädigung. Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden An- schlussversäumnissen Anschlussversäumnissen einen Anspruch:
I. 1. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung am Ziel- bahnhof Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Punkt 4.54.8) oder
II2. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat und dabei mindestens 60 Minuten verspätet am an Zielbahnhof angekommen ist (Punkt 4.64.9). Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
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