Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung. (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeit- punkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne An- gabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags ver- langen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kun- den bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine aus- drückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder feh- lerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Num- mer A. 2.6.2. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember.
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Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung. (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeit- punkt Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne An- gabe Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags ver- langenLastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kun- den Kunden bleiben hiervon unberührt.
(2) . Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine aus- drückliche ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist.
(3) . Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder feh- lerhaft fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Num- mer A. 2.6.2§ 2 e) (2). 1 13 Bankarbeitstage sind alle WerktageWerktage außer: Sonnabende, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember.
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Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung. (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeit- punkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne An- gabe Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags ver- langenverlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kun- den bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine aus- drückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist.
(3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder feh- lerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Num- mer A. 2.6.2. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember.
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