Erstattungshöchstbetrag. Die Erstattung der unter b) aufgeführten Aufwendungen ist insgesamt auf 200,00 EUR innerhalb von 24 Monaten begrenzt.
Erstattungshöchstbetrag. Die unter Ziffern 1. bis 6. genannten Kosten über- nehmen wir pro versicherter Person und Kalender- jahr bis zu einem Gesamtbetrag von 500 EUR. Die Kosten werden dabei dem Kalenderjahr zuge- ordnet, in dem sie entstanden sind (Behandlungs- bzw. Bezugsdatum). Nach Ablauf eines Kalender- jahres haben Sie ab dem 01.01. des Folgejahres einen neuen Anspruch auf Leistungen. Beispiel für Mehr Gesundheit 500: 01.04. des laufenden Jahres: Heilmittel (Massagen) 100 EUR 100 EUR 01.10. des laufenden Jahres: Behandlung durch Heilpraktiker 200 EUR 200 EUR Bis 31.12. des laufenden Jahres insgesamt 300 EUR Ab 01.01. des Folgejahres neuer Anspruch bis zu 500 EUR
Erstattungshöchstbetrag. Die Erstattung der unter Buchstabe e) aufgeführten Aufwendungen ist auf 10.000,00 EUR je versicherter Person und Versicherungsfall begrenzt.
Erstattungshöchstbetrag. Für alle unter §2.3. aufgeführten Leistungen erstatten wir pro versicherte Person und pro Versicherungsjahr einen Höchstbetrag nach dem vereinbarten Tarif.