Zuordnung der Kosten. Die Kosten rechnen wir jeweils dem Kalenderjahr zu, in dem • die Heilbehandlung stattfindet • wir Leistungen zur Vorsorge erbracht haben. Das Rechnungsdatum ist dafür nicht maßgeblich.
Zuordnung der Kosten. Die Kosten rechnen wir jeweils dem Kalenderjahr zu, in dem die Heilbehandlung statt昀椀ndet.
Zuordnung der Kosten. Die Kosten rechnen wir jeweils dem Kalenderjahr zu in dem • die Heilbehandlung stattfindet • das Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel bezogen wird oder • sonstige tarifliche Leistungen erbracht werden.
Zuordnung der Kosten. Die Kosten rechnen wir jeweils dem Versicherungsjahr zu, in dem die Heilbehandlung stattfindet, dass Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel bezogen wird oder wir sonstige tarifliche Leistungen zahlen. Das Rechnungsdatum ist dafür nicht maßgeblich.