Ersteinstufung Musterklauseln

Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
Ersteinstufung. I.2.1 ERSTEINSTUFUNg IN KLASSE 0 I.2.2 ERSTEINSTUFUNg IN SF-KLASSE ½ ODER PARTNER-/ZWEITFAHR- ZEUgREgELUNg a auf Sie bereits ein Pkw, ein Kraftrad, das ein amtliches Kennzeichen führen muss oder ein Campingfahrzeug zugelassen ist, der/das zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung in eine SF-Klasse eingestuft ist, oder b auf Ihren Ehepartner, Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder auf einen Elternteil von Ihnen bereits ein Pkw, ein Kraftrad, das ein amtliches Kennzeichen führen muss, oder ein Campingfahrzeug zugelassen und bei uns versichert ist, der/ das zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung in eine SF-Klasse eingestuft ist, und Sie nachweisen, dass Sie eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, oder Campingfahrzeugen besitzen, die von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurde oder diesen nach I.2.5 gleichgestellt ist; der Nachweis ist durch Vorlage des Originales und Einrei- chung einer Fotokopie des Führerscheines zu führen. Voraussetzung dieser Einstufung ist die Zulassung und Versicherung auf Ihren Namen, oder c Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wur- de oder diesen nach I.2.5 gleichgestellt ist, seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind. Der Nachweis ist durch Vorlage des Originales und Einreichung einer Fotokopie des Führerscheines zu führen. Ist auf Sie bereits ein Pkw, ein Kraftrad, welches ein amtliches Kennzeichen führen muss oder ein Campingfahrzeug zugelassen, gilt nur die Regelung unter a. I.2.2.2 Einstufung eines Pkw nach der Partner-/Zweitfahrzeugregelung Sie können bei erstmaligem Abschluss eines Vertrages für einen Pkw die Ein- stufung nach der Partner-/Zweitfahrzeugregelung beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a Sie und Ihr Ehepartner oder Partner bzw. eingetragener Lebenspartner leben in häuslicher Gemeinschaft und es besteht für sie eine weitere Kfz- Versicherung bei uns, die in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist. b Der mit der Partner-/Zweitfahrzeugregelung eingestufte Pkw wird aus- schließlich von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind. Ausgenommen hiervon sind Fahrten eines Kaufintere...
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 I.2.2 Sondereinstufung I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz- Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 I.2.2 Sondereinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2 I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 I.2.2 Ersteinstufung in SF-Klasse ½ oder Zweitfahrzeugregelung
Ersteinstufung. Ersteinstufung in Klasse 0
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 I.2.2 Sondereinstufung eines PKW, eines Lkw bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht), eines Campingfahrzeugs, eines Kraftrades, eines Leichtkraftrades, eines Quads oder eines Trikes in SF-Klasse ½ I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung
Ersteinstufung. ERSTEINSTUFUNg IN KLASSE 0