Ersteinstufung Musterklauseln

Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft. I.2.2 Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1 oder SF-Klasse 3 I.2.2.1 Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1 I.2.2.1.1 Sondereinstufung in SF-Klasse 1 bei Pkw Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF- Klasse 1 eingestuft, wenn a auf Sie bereits ein Pkw zugelassen ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz- Haftpflichtversicherung mindestens in die SF- Klasse 1 eingestuft ist, oder b auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Le- benspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen ist, • der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflicht- versicherung mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist, und • Sie seit mindestens einem Jahr eine Fahrer- laubnis für Pkw oder Krafträder besitzen, oder c Sie seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaub- nis für Pkw oder Krafträder, die ein amtliches Kennzeichen führen, besitzen. Die Fahrerlaubnis muss von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt oder nach I.2.5 gleichgestellt sein. Die Sondereinstufung in die SF-Klasse 1 gilt nicht für Pkw, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein Kurzzeitkenn- zeichen oder ein rotes Kennzeichen führen. I.2.2.1.2 Sondereinstufung in SF-Klasse ½ bei Zwei- räder und Wohnmobile a Beginnt Ihr Vertrag für ein Zweirad oder ein Wohn- mobil ohne Übernahme eines Schadenverlaufsnach I.6., wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn auf Sie bereits ein Pkw zugelassen ist, für den zu diesem Zeitpunkt bei uns eine Kfz-Haft- pflichtversicherung besteht, die mindestens in Schadenfreiheitsklasse SF 3 eingestuft ist. Vor- aussetzung ist zudem, dass das Zweirad oder das Wohnmobil ausschließlich von Fahrern gefahren wird, die mindestens 23 Jahre alt sind. b Bei einem Versichererwechsel wird dem Nachver- sicherer nur die schadenfreie Zeit bestätigt, die der c Wird das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit von Fahrern unter 23 Jahren gefahren – was Sie uns unverzüglich anzeigen müssen – so wird der Vertrag so eingestuft, als habe er mit Klasse 0 statt mit SF-Klasse ½ begonnen. Der sich dadurch ergebende neue Beitrag gilt rückwirkend ab dem Tag, an dem Fahrer unter 23 Jahren das Fahrzeug gefahren haben. I.2.2.2 Sonderersteinstufung in SF-Klasse 3 a Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klas...
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 I.2.2 Sondereinstufung I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz- Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 I.2.2 Sonderersteinstufungen für PKW, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lieferwagen I.2.2.1 Sonderersteinstufung für PKW in SF-Klasse ½ Beginnt Ihr Vertrag für einen PKW ohne Übernahme eines Schaden- verlaufs nach I.6., wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn a auf Sie bereits ein PKW zugelassen ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist, oder b auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspart- ner bereits ein PKW zugelassen ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist, und Sie seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von PKW oder Krafträdern besitzen, die von einem Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurde oder diesen nach I.2.4 gleichgestellt ist, oder c Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurde oder diesen nach I.2.4 gleichgestellt ist, seit mindes- tens drei Jahren zum Führen von PKW oder von Krafträdern be- rechtigt sind, oder d auf Ihren Vater oder Ihre Mutter bereits ein PKW zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz- Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist. Ist bereits ein PKW auf Sie zugelassen, finden die Regelungen unter I.2.2.1.b bis d keine Anwendung. I.2.2.2 Sonderersteinstufung für Krafträder, Camping- fahrzeuge und Lieferwagen bis SF-Klasse 2 Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad, ein Campingfahrzeug oder einen Lieferwagen ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6 und ist auf Sie bereits ein PKW (Erstfahrzeug) zugelassen und bei uns versi- chert, wird es/er in dieselbe SF-Klasse wie das Erstfahrzeug einge- stuft, maximal in SF-Klasse 2. I.2.2.3 Sonderersteinstufung für PKW bis SF-Klasse 2 Beginnt Ihr Vertrag für einen PKW ohne Übernahme eines Schaden- verlaufs nach I.6 und ist a auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Le- benspartner oder b auf Ihren Vater oder Ihre Mutter bereits ein PKW (Erstfahrzeug) zugelassen und bei uns versichert, wird er in dieselbe SF-Klasse wie das Erstfahrzeug eingestuft, maxi- mal in SF-Klasse 2. Voraussetzung für die Sondereinstufung nach I.2.2.3.a ist, dass der jeweilige Fahrer mindestens das ...
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 I.2.2 Ersteinstufung in SF-Klasse ½ oder Partner-/Zweitfahrzeugregelung
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 I.2.2 Sondereinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2 I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung
Ersteinstufung. Ersteinstufung in Klasse 0
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.
Ersteinstufung. I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 I.2.2 Sondereinstufung in die SF-Klassen 1/2, 1 oder 2 I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflicht- versicherung in der Vollkaskoversicherung