Führerscheinsonderregelung Musterklauseln

Führerscheinsonderregelung. Hat Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad in der Klas- se SF 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder sind und folgende Voraussetzungen gegeben sind: - Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und - Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt worden oder diesen nach I.2.6. gleichgestellt.
Führerscheinsonderregelung. Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Leichtkraft- oder Kraftrad, ein Trike oder Quad oder ein Campingfahrzeug in der Klasse 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder sind und folgende Voraussetzungen gegeben sind: ▪ Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und ▪ Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden oder diesen nach I.2.5 gleich- gestellt.
Führerscheinsonderregelung. Hat Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad in der Klasse 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder sind und folgende Vorausset- zungen gegeben sind: – Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und – Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt worden oder dieser nach I.2.5 gleichgestellt. Der Nachweis ist durch Vorlage des Originals und Einreichung einer Fotokopie des Führerscheins zu führen.
Führerscheinsonderregelung. Hat Ihr Vertrag für einen Pkw in der Klasse 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw sind und folgende Voraussetzungen gegeben sind: • der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und • Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschafts- raums ausgestellt worden oder diesen nach I.2.7 gleichgestellt.
Führerscheinsonderregelung. Ein in Klasse 0 ersteingestufter Vertrag wird auf Antrag, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder sind, unter folgenden Voraus- setzungen in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft: – versichert ist ein Pkw, Campingfahrzeug oder ein Zweirad, das ein amtliches Kennzeichen führen muss (siehe I.2.2), – der Vertrag verläuft schadenfrei, – Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat der EU, der Schweiz, den USA oder Norwegen ausgestellt.
Führerscheinsonderregelung. Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Campingfahrzeug, ein Kraftrad, das ein amtliches Kennzeichen führen muss oder einen Lieferwagen in der Klasse SF 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrer- laubnis für mindestens eines der unter I.2.4 genann- ten Fahrzeuge sind und folgende Voraussetzungen gegeben sind: - Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und - Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt worden oder diesen nach I.2.5 gleichgestellt.
Führerscheinsonderregelung. Hat Ihr Versicherungsvertrag für einen Pkw in der SF­Klasse 0 begon- nen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie nachweisen, dass Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder Kraft- räder gemäß der Tabelle des Anhangs 3 sind und folgende Vorausset- zungen gegeben sind: – Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und VWK 844 (09.19) – Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt worden oder diesen nach I.2.5. gleichgestellt. Der Nachweis ist durch Einreichen einer Fotokopie des Führerscheins zu führen.
Führerscheinsonderregelung. Hat Ihr Vertrag für einen Pkw in der Klasse 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag in die SF-Klasse ½ ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder für Krafträder, die ein amtli- ches Kennzeichen führen müssen, sind und folgende Voraussetzun- gen gegeben sind: - der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und - Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedstaat der EU, von Is- land, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder von einem nach I.2.5 gleichgestellten Staat erstmals erteilt worden. Der Nachweis ist durch Vorlage des Originals und Einreichung ei- ner Fotokopie Ihres Führerscheins zu führen.
Führerscheinsonderregelung. Keine Regelung Keine Regelung