Was sind Zulassungsfahrten?. H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Das sind Rückfahr- ten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchfüh- rung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Ab- gasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zu- lassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
Was sind Zulassungsfahrten?. H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zu- sammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind: • Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat. • Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Was sind Zulassungsfahrten?. H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind: - Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stem- pelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der Haupt- untersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angren- zenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat. - Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Ta- ges der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Was sind Zulassungsfahrten?. H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zu- lassungsverfahren stehen. Dies sind:
Was sind Zulassungsfahrten?. H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulas- sungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Ent- fernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Haupt- untersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versi- chert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
Was sind Zulassungsfahrten?. Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulas- sungsverfahren innerhalb des für den zukünftigen Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausge- führt werden. Außerdem sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestem- peltes Kennzeichen zugeteilt hat.
Was sind Zulassungsfahrten?. H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind: ▪ Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat. ▪ Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde, und
Was sind Zulassungsfahrten?. H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten im Zulassungsbezirk des Halters und einem angrenzenden Bezirk - zur Zulassungsbehörde, um das Fahrzeug anzumelden und - Fahrten zur Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Hat die Zulassungsstelle vorab ein Kennzeichen zugeteilt, muss das ungestempelte Kennzeichen am Fahrzeug ange bracht sein. Zulassungsfahrten sind außerdem Rückfahrten von der Zu lassungsbehörde nach Abmeldung des Fahrzeugs mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tags der Außerbetriebsetzung.
Was sind Zulassungsfahrten?. H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem Zulas- sungsverfahren stehen. Dies sind: - Fahrten zur Zulassungsbehörde innerhalb ihrer Geschäftszeiten zur Anbringung der Stempelplakette innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirkes und eines angren- zenden Bezirkes mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach §14 Absatz 1 Satz 5 FZV besteht. Für diese Fahrten besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz nach B.2.1. - Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kenn- zeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges.
Was sind Zulassungsfahrten?. Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zu- lassungsverfahren stehen. Dies sind: - Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder ei- ner Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat. - Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbe- triebsetzung des Fahrzeugs. Fassung Oktober 2017 / 00-000-0000