Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen Musterklauseln

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und beim Mobilitäts-Schutz H.3.1 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und beim Mobilitäts- Schutz besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestem- pelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen o- der ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversiche- rung H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahr- ten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeit- kennzeichen geführt werden muss.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. H.3.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und der Kfz-Umweltscha- denversicherung H.3.1 In der Kfz-Haftpflicht- und der Kfz-Umweltschadenversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit unge- stempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. H.3.1 Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Hinweis: In der Kaskoversicherung und den Leistungsbausteinen nach A.5 ist die Erteilung der vorläufigen Deckung von uns erforderlich (B.2.2).
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief Classic H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief Clas- sic besteht für die in A.3.4.1 benannten Fahrzeuge Versicherungs- schutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzei- chen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein Rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Kurzzeitkennzeichen
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Auto- schutzbrief
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Auto- schutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurz- zeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden muss. Zulassungsfahrten sind Fahrten zur Zulassungsbehörde, um das Fahr- zeug anzumelden und Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Sicher- heitsprüfung. Das von der Zulassungsbehörde vorab zugeteilte Kennzei- chen muss am Fahrzeug angebracht sein. Sie dürfen das Fahrzeug nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks fahren. Außerdem müssen Sie die Versicherungsbestätigung bzw. die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung mit sich führen. Zulassungsfahrten sind auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde, nachdem Sie das Fahrzeug dort abgemeldet haben. Das bisher zuge- teilte Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein. Sie dürfen das Fahrzeug nur bis zum Ablauf des Abmeldetages fahren. Für Rückfahrten besteht Versicherungsschutz in Deutschland. I Schadenfreiheitsrabatt-System (SF-System)
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. H.3.1 Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung H.3.2 Was sind Zulassungsfahrten?