Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen Musterklauseln

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. H.3.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und beim Mobilitäts-Schutz
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht und Umweltschadenversicherung und beim Ergänzungsschutz Schutzbrief
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Auto- schutzbrief
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. H.3.1 Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Hinweis: In der Kaskoversicherung und den Leistungsbausteinen nach A.5 ist die Erteilung der vorläufigen Deckung von uns erforderlich (B.2.2).
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. H.3.1 Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzei- chen geführt werden muss.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. H.4 Kurzzeitkennzeichen
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. H.3.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht-, Umwelt- schadens- und Autoschutzbriefversicherung und in der Fahrerschutzversicherung (FahrerunfallSchutz) In der Kfz-Haftpflicht-, Umweltschadens- und Auto- schutzbriefversicherung sowie in der Fahrerschutzver- sicherung (FahrerunfallSchutz) besteht Versicherungs- schutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein ro- tes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Auto- schutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurz- zeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden muss. Zulassungsfahrten sind Fahrten zur Zulassungsbehörde, um das Fahr- zeug anzumelden und Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Sicher- heitsprüfung. Das von der Zulassungsbehörde vorab zugeteilte Kennzei- chen muss am Fahrzeug angebracht sein. Sie dürfen das Fahrzeug nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks fahren. Außerdem müssen Sie bei Fahrten zur Zulassungsbehör- de die Versicherungsbestätigung bzw. die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung mit sich führen. Zulassungsfahrten sind auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde, nachdem Sie das Fahrzeug dort abgemeldet haben. Das bisher zuge- teilte Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein. Sie dürfen das Fahrzeug nur bis zum Ablauf des Abmeldetages fahren. Für Rückfahrten besteht Versicherungsschutz in Deutschland. I Schadenfreiheitsrabatt-System (SF-System)