Erstmalige Gebühren und Verlängerungsgebühren. Die Gebühren für die Software-Pflegeservices werden in dem Angebot von SISW für solche Services niedergelegt. SISW behält sich das Recht vor, ihre Pflegegebühren vor Ablauf der ersten oder einer Verlängerungslaufzeit zu erhöhen, unter der Voraussetzung, dass SISW die Erhöhung mit einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen zum Ablauf der dann aktuellen Laufzeit ankündigt. Die Bestellung der Software-Pflegeservices für einen Standort des Kunden ist abhängig von der Bestellung dieser Services für alle von SISW lizenzierte Software an diesem Standort. Für bestimmte Softwareprodukte gelten hinsichtlich der Verlängerung von Software-Pflegeservices andere Bedingungen, entsprechend der Festlegung in den Produktspezifischen Bedingungen.
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