Common use of Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Clause in Contracts

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, • Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer 2, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen xxx- xxx die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift Basis-Lastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als gemäß Anlage B.1 A. 1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: Name des KundenXxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank Deut- schen Bundesbank5 vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer B. 2, Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.volksbank-pur.de, www.vr-ofrm.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, • Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer 2, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich nach- träglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers Zah- lers mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.1 beigefügten Text des von ebase zur Verfügung gestellten For- mulars oder einen inhaltsgleichen Text in einer der Amtssprache der in Anlage D genannten im Anhang ge- nannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige ein- malige Zahlung gegeben wird, • Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer 2Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung (Unterschrift) durch den Zahler sowie • Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige jewei- lige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche zusätz- liche Angaben enthalten.

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Samples: www.fondsclever.de, www.fondsdiscount.de, www.generali-investments.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften vom Zahler Zah- ler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat Lastschriftman- dat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift Basis-Lastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden Kun- den auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als gemäß Anlage B.1 A. 1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D genannten C. genann- ten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Council1 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: Name des KundenXxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifi- kationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank Bundesbank2 vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie – Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer B. 2, Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der – Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich nach- träglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche zu- sätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen xxx- xxx die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift Basis-Lastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als gemäß Anlage B.1 A. 1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank Bundesbank5 vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer B. 2, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.vr-lif-ebn.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen xxx- xxx die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: · Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift Basis-Lastschrift einzuziehen, und · Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als gemäß Anlage B.1 A 1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D C genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: · Name des KundenXxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank Deut- schen Bundesbank5 vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), · Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie · Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer B 2, · Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der · Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz · bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, · ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und · kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.rb-grainet.de, www.edekabank.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen xxx- xxx die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: · Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift Basis-Lastschrift einzuziehen, und · Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als gemäß Anlage B.1 A. 1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: · Name des KundenXxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank Deut- schen Bundesbank5 vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), · Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie · Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer B. 2, · Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der · Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz · bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, · ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und · kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.vr-obm.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen mü ssen die folgenden Erklärungen Erklä rungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung Ermä chtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers Zah- lers mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulöseneinzulö sen. Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.1 beigefügten Text des von ebase zur Verfü gung gestellten For- mulars oder einen inhaltsgleichen Text in einer der Amtssprache der in Anlage D genannten im Anhang ge- nannten Staaten und Gebiete gemäß gemä ß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen Zusä tzlich mü ssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer (diese wird für fü r in Deutschland ansässige ansä ssige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • Angabe, ob das Mandat für fü r wiederkehrende Zahlungen oder fü r eine einmalige ein- malige Zahlung gegeben wird, • Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer 2Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung (Unterschrift) durch den Zahler sowie • Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige jewei- lige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich nachträ glich bekannt gegeben werden. Über Ü ber die genannten Daten hinaus kann das SEPAdasSEPA-Lastschriftmandat zusätzliche zusä tz- liche Angaben enthalten.

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Samples: www.leading-cities-invest.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-SEPA- Basislastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xxxxxx://xxxxxxx- xxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer 2, Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.) ,

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Samples: b2b.dab-bank.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers Zah- lers mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.1 beigefügten Text des von der ebase zur Verfügung gestellten Formulars oder einen inhaltsgleichen Text in einer der Amtssprache der in Anlage D im Anhang dieser Bedingungen genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwendenverwen- den. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank Bun- desbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, • Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer 2, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2)Zahlers, • Zeichnung (Unterschrift) durch den Zahler sowie • Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige jewei- lige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann bereits im Mandat enthalten ent- halten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche zusätzli- che Angaben enthalten.

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Samples: www.fondsclever.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.1 B.2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, Name des Zahlers Zahlers, oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer 2, • 2 – Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), Zeichnung durch den Zahler sowie Datum der Zeichnung durch den Zahler. Zahler Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.helaba.com

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als gemäß Anlage B.1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen inhalts- gleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww.europeanpay- xxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer 2, Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), Zeichnung durch den Zahler sowie Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.umweltbank.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen xxx- xxx die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift Basis-Lastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als gemäß Anlage B.1 A 1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D C genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: Name des KundenXxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank Deut- schen Bundesbank5 vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer B 2, Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.vbu-volksbank.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPASEPA- Basis-Basislastschrift Lastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als gemäß Anlage B.1 A.1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D C genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer B 2, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.sozialbank.de

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen xxx- xxx die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: · Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift Basis-Lastschrift einzuziehen, und · Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als gemäß Anlage B.1 A. 3 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D C genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Council3 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: · Name des KundenXxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank Deut- schen Bundesbank4 vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), · Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige Zahlung gegeben wird, • Name sowie · Name, Adresse, Kontoverbindung und Datum/Unterschrift des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer 2, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der Zeichnung durch den ZahlerZahlers. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz · bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, · ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und · kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: Vereinbarung Über Den Einzug Von Forderungen Durch Lastschriften