Common use of Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Clause in Contracts

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zah- lers mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den Text des von der ebase zur Verfügung gestellten Formulars oder einen inhaltsgleichen Text in der Amtssprache der im Anhang genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine ein- malige Zahlung gegeben wird, • Name des Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung (Unterschrift) durch den Zahler sowie • Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jewei- lige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätz- liche Angaben enthalten.

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Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber der ebase die Einlösung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholendes Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit der ebase vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Aus- führung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers Kun- den enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den ZahlerZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zah- lers Kunden mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie ebase, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen gezoge- nen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde Das SEPA-Lastschriftmandat muss hierzu den Text des von der ebase zur Verfügung gestellten Formulars oder einen inhaltsgleichen Text in der Amtssprache der im Anhang genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten seinAutorisierungsdaten enthalten: • Name Bezeichnung des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx)Zahlungsempfängers, • Angabeeine Gläubigeridentifikationsnummer, ob das Mandat für • Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlungen oder für eine ein- malige Zahlung gegeben wirdZahlung, • Name des Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers Kunden (siehe Nummer 2.2sofern verfügbar), • Zeichnung (Unterschrift) durch den Zahler sowie • Datum Bezeichnung der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Bank des Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jewei- lige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werdenseine Kundenkennung (siehe Nr. 2.1.2) • sowie Datum und Unterschrift des Kunden. Über die genannten Daten Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. Das SEPA-Lastschriftmandat verliert seine Gültigkeit nach Ablauf von 36 Mona- ten (gerechnet ab dem Datum der Mandatserteilung bzw. dem Fälligkeitstermin der zuletzt vom Kunden eingereichten SEPA-Basislastschrift), sofern der Kunde innerhalb dieses Zeitraums das SEPA-Lastschriftmandat zusätz- liche Angaben enthaltennicht nutzt, d. h., keine SEPA-Basislastschrift bei der ebase vom Zahlungsempfänger eingereicht wird. Auf Basis eines ungültigen SEPA-Lastschriftmandats können keine SEPA-Basislastschriften vom Kunden bei der ebase eingereicht werden. Der Kunde ist dann verpflichtet, die ebase ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um weiterhin SEPA-Basislastschriften bei der ebase einreichen zu kön- nen.

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Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPAerteilt dem Zahlungsempfä nger einSEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenü berebase die Einlö sung vonSEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholendes Zahlungsempfä ngers. Das Mandat ist schriftlich oder in der miet base vereinbar- ten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrü ckli- che Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungs- dienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die fü r die Ausfü hrung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, ü bermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen mü ssen die folgenden Erklärungen Erklä rungen des Zahlers Ku- n den enthalten sein: • Ermächtigung Ermä chtigung des Kunden durch den ZahlerZahlungsempfä ngers, Zahlungen vom Konto des Zah- lers Kunden mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterebase, die vom Kunden Zahlungsempfä nger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulöseneinzulö sen. Der Kunde Das SEPA-Lastschriftmandat muss hierzu den Text des von der ebase zur Verfügung gestellten Formulars oder einen inhaltsgleichen Text in der Amtssprache der im Anhang genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten seinAutorisierungsdaten enthalten: • Name Bezeichnung des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx)Zahlungsempfä ngers, • Angabeeine Gläubigeridentifikationsnummer, ob das Mandat für • Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlungen oder für eine ein- malige Zahlung gegeben wirdZahlung, • Name des Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers Kunden (siehe Nummer 2.2sofern verfü gbar), • Zeichnung (Unterschrift) durch den Zahler sowie • Datum Bezeichnung der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Bank des Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jewei- lige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werdenseine Kundenkennung (siehe Nr. Über 2.1.2) • sowie Datum und Unterschrift des Kunden. Ü ber die genannten Daten Autorisierungsdaten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätz- liche zusä tzliche Angaben enthalten.

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