Ertragsverwendung. Bei ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäfts- jahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Divi- denden und Erträge aus Investmentanteilen (soweit sie auf diese Anteilklassen entfallen) – unter Be- rücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Ge- schäftsjahres an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung des zuge- hörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind zulässig. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäfts- stellen Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Bei thesaurierenden Anteilklassen werden die auf diese Anteilklassen entfallenden Erträge nicht ausge- schüttet, sondern im Fonds wiederangelegt.
Appears in 9 contracts
Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Ertragsverwendung. Bei ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäfts- jahres Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Divi- denden Dividenden und sonstige Erträge aus Investmentanteilen (soweit sie auf diese Anteilklassen entfallen) – unter Be- rücksichtigung Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Ge- schäftsjahres Geschäftsjahres an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung des zuge- hörigen zugehörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind zulässig. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäfts- stellen Geschäftsstellen Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Bei thesaurierenden Anteilklassen werden die auf diese Anteilklassen entfallenden Erträge nicht ausge- schüttetausgeschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt.
Appears in 2 contracts
Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Ertragsverwendung. Bei ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäfts- jahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Divi- denden und Erträge aus Investmentanteilen (soweit sie auf diese Anteilklassen entfallen) – unter Be- rücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Ge- schäftsjahres an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung des zuge- hörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind zulässig. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäfts- stellen Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Bei thesaurierenden Anteilklassen werden die auf diese Anteilklassen entfallenden Erträge nicht ausge- schüttet, sondern im Fonds wiederangelegt.
Appears in 1 contract
Samples: Investment Fund Prospectus
Ertragsverwendung. Bei ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäfts- jahres Ge- schäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Divi- denden Dividenden und sonstige Erträge aus Investmentanteilen (soweit sie auf diese Anteilklassen entfallen) – unter Be- rücksichtigung Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Ge- schäftsjahres Geschäftsjahres an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung Be- rücksichtigung des zuge- hörigen zugehörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung Ausschüt- tung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind zulässig. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäfts- stellen Geschäftsstellen Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Bei thesaurierenden Anteilklassen werden die auf diese Anteilklassen entfallenden Erträge nicht ausge- schüttetausgeschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Ertragsverwendung. Bei ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäfts- jahres Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten verwen- deten Zinsen, Divi- denden Dividenden und sonstige Erträge aus Investmentanteilen (soweit sie auf diese Anteilklassen entfallen) – unter Be- rücksichtigung Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Ge- schäftsjahres Geschäftsjahres an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung des zuge- hörigen zugehörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung Aus- schüttung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind zulässig. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäfts- stellen Geschäftsstellen Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Bei thesaurierenden Anteilklassen werden die auf diese Anteilklassen entfallenden Erträge nicht ausge- schüttetausgeschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Ertragsverwendung. Bei ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäfts- jahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Divi- denden und Erträge aus Investmentanteilen sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften (soweit sie auf diese Anteilklassen entfallen) – unter Be- rücksichtigung Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs Ertragsaus- gleichs – innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Ge- schäftsjahres Geschäftsjahres an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung des zuge- hörigen zugehörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind zulässig. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäfts- stellen Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Bei thesaurierenden Anteilklassen werden die auf diese Anteilklassen entfallenden Erträge nicht ausge- schüttet, sondern im Fonds wiederangelegt.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Ertragsverwendung. Bei ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäfts- jahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Divi- denden und Erträge aus Investmentanteilen (soweit sie auf diese Anteilklassen entfallen) – unter Be- rücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Ge- schäftsjahres Geschäftsjahres an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung des zuge- hörigen zugehörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind zulässig. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäfts- stellen Ge- schäftsstellen Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Bei thesaurierenden Anteilklassen werden die auf diese Anteilklassen entfallenden Erträge nicht ausge- schüttetaus- geschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Ertragsverwendung. Bei ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäfts- jahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Divi- denden und Erträge aus Investmentanteilen (soweit sie auf diese Anteilklassen entfallen) – unter Be- rücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Ge- schäftsjahres an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung des zuge- hörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind zulässig. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäfts- stellen die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen Spar-kassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Bei thesaurierenden Anteilklassen werden die auf diese Anteilklassen entfallenden Erträge nicht ausge- schüttet, sondern im Fonds wiederangelegt.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts