Erträge des Filmherstellers. 7.1 Zur Ermittlung der Beteiligungsschwellen und zur Berechnung der Erlösbeteili- gungsansprüche sind sämtliche Erlöse des Filmherstellers aus der Verwertung des Kinofilms in allen Medien (z.B. Kino, Video, Video-on-Demand, Pay-TV, Free-TV, Weltvertrieb und Lizensierung einer Making-of-Produktion) und aller eingeräumten Nutzungsrechte heranzuziehen, die der Filmhersteller verein- nahmt hat, soweit nicht nachstehend abweichend geregelt (nachstehend „Erlöse“).
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Samples: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Erträge des Filmherstellers. 7.1 Zur Ermittlung der Beteiligungsschwellen und zur Berechnung der Erlösbeteili- gungsansprüche Erlösbeteiligungsansprüche sind sämtliche Erlöse des Filmherstellers aus der Verwertung des Kinofilms in allen Medien (z.B. Kino, Video, Video-on-on- Demand, Pay-TV, Free-TV, Weltvertrieb und Lizensierung einer Making-of-of- Produktion) und aller eingeräumten Nutzungsrechte heranzuziehen, die der Filmhersteller verein- nahmt vereinnahmt hat, soweit nicht nachstehend abweichend geregelt (nachstehend „Erlöse“).
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Samples: Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm, Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm