Erweiterung Hafenbecken (Alte Jeetzel) Musterklauseln

Erweiterung Hafenbecken (Alte Jeetzel). Voraussetzung für die Kapazitätserhöhung des Sportboothafens in Hitzacker ist die Vergrößerung der Wasserfläche des Hafenbeckens in der Alten Jeetzel zwischen der bestehenden Hafenzufahrt und der Brücke zur Schweineweide. Für die Vergrößerung der Wasserfläche des Hafenbeckens gehen dauerhaft 1,0 ha als Grünland ge- nutztes Elbvorland der Schweineweide verloren. Das Vergrößern der Wasserfläche und die Herstellung der neuen Uferböschung der Alten Jeetzel an der Schweineweide wandeln das Grünland in einem aquatischen bzw. subaquatischen Lebensraum um. Der Umfang der aus dem Verlust bzw. der Umwandlung des Grünlandes resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist dem als Unterlage 12 beigefügten landschaftspflegerischen Begleitplan zu entnehmen. Durch die Vergrößerung des Durchflussquerschnitts der Alten Jeetzel wird die mittlere Fließgeschwin- digkeit im Hafenbecken reduziert. Die Reduzierung der Fließgeschwindigkeit erleichtert An- und Able- gemanöver der Sportboote durch die geringere Querströmung an den Liegeplätzen. Entsprechend der für den bestehenden und geplanten Zustand durchgeführten hydraulischen Berech- nungen ist festzustellen, dass die Veränderung keine Gefährdung der Standsicherheit der angrenzen- den Hochwasserschutzwand, der Brücke zur Schweineweide und der Uferböschung bewirkt. Eine Wasserstandserhöhung der Elbe bei Hochwasser durch die Anlagen des Sportboothafens Hitzacker ist rechnerisch nicht nachweisbar. Details sind den, als Unterlage 8.3, beigefügten wassertechnischen Berechnungen zu entnehmen. Für das Bauvorhaben wurde durch das Ingenieurbüro Bonk-Maire-Hoppmann GbR mit Datum vom 15.05.2012 ein schalltechnisches Gutachten zu den Auswirkungen der Hafenerweiterung erstellt. Das Guthaben ist als Unterlage 15 beigefügt. Demnach führt die Erweiterung des Sportboothafens nicht zu einer relevanten Erhöhung der Lärmimmissionen. Eine Beeinträchtigung der Wohnbebauung auf der Altstadtinsel ist somit auszuschließen. Bei der Durchführung der Bauarbeiten für die Erweiterung sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwal- tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen vom 19.08.1970 (AVV Baulärm) zu beachten. Erhöhte Lärmimmissionen sind beim Einbau der Stahrohrdalben zu erwarten. Durch die Verwendung eines Hochfrequenzrüttlers bei den Rammarbeiten werden die Lärmimmissionen stark reduziert. Erd- und Wasserbauarbeiten im Bereich der Hafenerweiterungsfläche und die Material- transporte über die Baustraße zum Hafengelände an der Marschtors...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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