Eröffnung und Verwaltung von technischen TIPS-Nebensystemkonten Musterklauseln

Eröffnung und Verwaltung von technischen TIPS-Nebensystemkonten. (1) Auf Antrag eines Nebensystems, das Instant Payments gemäß dem SCT Inst Scheme oder Near Instant Payment in seinen eigenen Büchern abwickelt, kann die Bank ein oder mehrere technische TIPS-Nebensystemkonten eröffnen und führen. (2) Überziehungen sind auf einem technischen TIPS-Nebensystemkonto unzulässig. (3) Das betreffende Nebensystem verwendet ein technisches TIPS-Nebensystemkonto, um die erforderliche, von seinen Clearing-Teilnehmern bereitgestellte Liquidität zur Deckung ihrer Positionen zu sammeln. (4) Auf Wunsch kann das Nebensystem Mitteilungen über Gutschriften und Belastungen auf seinem technischen TIPS-Nebensystemkonto erhalten. Wenn sich das Nebensystem für diesen Dienst entscheidet, wird bei Belastungen oder Gutschriften auf dem technischen TIPS-Nebensystemkonto unverzüglich eine Mitteilung übermittelt. (5) Ein Nebensystem kann Instant Payment-Aufträge und positive Rückruf-Antworten an einen TIPS- DCA-Kontoinhaber oder einen Inhaber eines technischen TIPS-Nebensystemkontos senden. Ein Nebensystem empfängt und verarbeitet Instant Payment-Aufträge, Rückruf-Anfragen und positive Rückruf-Antworten von jedem TIPS-Geldkontoinhaber oder Inhaber eines technischen TIPS- Nebensystemkontos.